Kfz Versicherungen der HUK Coburg werden teurer

Nachdem die Versicherten in den letzen Jahren durch sinkende Beiträge und Sonderrabatte am Markt der Autoversicherungen profitieren konnten, scheint sich der Wind jetzt zu drehen. Wie der Vorstand der Schadensversicherung beim Marktführer HUK-Coburg Klaus-Jürgen Heitmann vermeldete, ist bei den durchschnittlichen Preisen für Autoversicherungen ein ansteigender Trend zu verzeichnen. Dem will sich auch die HUK-Coburg nicht verschließen und nach Möglichkeit höhere Preise durchsetzen.
Nach sechs Jahren ohne Preissteigerung hat es 2010 erstmals wieder eine leichte Anhebung gegeben, die im Schnitt bei 0,6 Prozent gelegen hat. Allerdings war dies für die Versicherungen nicht ausreichend, denn einer Schadenssumme von 107 Euro stehen Prämien von lediglich 100 Euro gegenüber. Daraus begründet Heitmann die Erfordernis von Preissteigerungen, das das Versicherungsgeschäft ansonsten nicht wirtschaftlich sei.

Quelle: Redaktion KFZVersicherung.info, alles lesen >>>>>>>>>

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OLG Saarbrücken entscheidet mit Berufungsurteil vom 10.5.2011 – 4 U 261/10 -75 – zur Aktivlegitimation.

Hallo Leute,  hier ein interessantes Urteil aus Saarbücken zum Thema „Aktivlegitimation“. Lest aber selbst das Urteil des 4. Zivilsenates des OLG Saarbrücken vom 10.5.2011.

 

OLG Saarbrücken

4 U 261/10 – 75
vom 10.05.2011

Urteil

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. April 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 269/08 – dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 3.567,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 24.1.2008 sowie 402,82 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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Schweitzer Gruppe gründet Dienstleister zur Schadensteuerung

Quelle: Autohaus Online vom 20.05.2011

Der Unternehmensverbund der Schweitzer Gruppe, bestehend aus der Schaden Service Schweitzer und Assekuranz Service Schweitzer GmbH, hat zur Ergänzung seines Dienstleistungsangebotes ein weiteres Unternehmen gegründet. In der neuen Schaden Management Schweitzer GmbH werden Dienstleistungen rund um die telefonische Schadenaufnahme und Schadensteuerung angeboten.

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LG Berlin sieht mit Urteil vom 9.12.2009 – 42 O 162/09 – die Kosten der Deckungsanfrage als erstattungsfähigen Schaden an.

Hallo Leute, hier nun ein Urteil des LG Berlin zu den Kosten der  Rechtsschutzdeckungsanfrage. Die Zivilrichter der 42. Zivilkammer des LG Berlin haben mit Urteil vom 9.12.2009 – 42 O 162/09 – die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung als erstattungsfähigen Schaden angesehen. Lest aber selbst. 

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer: 42 O 162/09                                   Verkündet am: 09.12.2009

In dem Rechtsstreit …

hat die Zivilkammer 42 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2009 durch die Richterin … für Recht erkannt:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 410,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 7119,78 € vom 04. Juni 2009 bis zum 07. Juli 2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08. Juli 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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HUK-Coburg gibt die (untauglichen) Versuche mit dem Urheberrechtsverzicht nicht auf.

Es dauert ja auch eine geraume Zeit bis auch die Sachverständigen im nördlichsten Bundesland angeschrieben wurden mit der Bitte um Mithilfe. Was auch immer das Wort „Mithilfe“ bedeuten soll? Dem Verfasser dieses Berichtes hat ein im Hamburger Speckgürtel ansässiger Sachverständiger nunmehr das Schreiben der HUK-Coburg vom 23.5.2011, verfasst von der Frau W. , zugeleitet.  Das Schreiben hat den bekannten Wortlaut:

An das SV-Büro ….

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch sein Urteil zum Urheberrecht vom 29.4.2010 (Az.: I ZR 68/08) hat der BGH für Klärung gesorgt. Das Urheberrecht verbleibt beim Ersteller und eine Einstellung in Restwertbörsyen ist nur mit seiner Zustimmung möglich.

Da eine zügige Regulierung eines Unfallschadens im Interesse aller Beteiligten ist, wenden wir uns heute mit der Bitte um Mithilfe an Sie. Um eine Einstellung in die Restwertbörsen zu ermöglichen und damit unnötige Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten oder mit den Sachverständigen zur Höhe des festgestellten Restwerts zu vermeiden, benötigen wir nachfolgende Erklärung, die jederzeit schriftlich widerrufbar ist. Wir versichern Ihnen, dass die Nutzung dieser Restwertbörsen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften geschieht.

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OLG Schleswig erhöht Schmerzensgeld wegen der nicht nachvollziehbaren hartnäckigen Verweigerungshaltung der Beklagten um 10.000 Euro.

Die Richter des 7. Zivilsenates des OLG Schleswig-Holstein in Schleswig hatten von dem Regulierungsverhalten der Schädiger auch die Nase gestrichen voll. In dem Urteil vom 23.2.2011 – 7 U 106/09 – haben sie den Schädigern allesamt hinter die Ohren geschrieben, dass sie das an den Tag gelegte Regulierungsverhalten nicht mehr tolerieren. Als Konsequenz auf das hartnäckige nicht nachvollziehbare Regulierungsverhalten, nämlich bei eindeutiger Haftung als Gesamtschuldner, bisher keinen angemessenen Abschlag auf den  doch erheblichen Gesamtschaden aus Vermögensschaden und immateriellem Schaden geleistet zu haben. Aus dem Grunde hat der Senat das mit 60.000 € angemessene Schmerzensgeld um weitere 10.000 € erhöht. Wer eben nicht rechtzeitig Schadensersatz leisten will, muss am Ende drauf zahlen. So einfach ist das. Hoffentlich reagieren noch mehr Gerichte nach dieser Methode. Da das Urteil mehr was mit der Regulierung der immateriellen (Körper-) Schäden des Unfallopfers zu tun hat, gebe ich den überwiegenden Teil des umfangreichen Urteils gekürzt wieder und den letzten entscheidenden Absatz wortwörtlich. Lest selbst und gebt Eure Meinung möglichst vielfältig ab.

OLG Schleswig

– 7 U 106/09 –                                                          23.2.2011

(auszugsweise):

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… und noch einmal ein Urteil aus Leipzig wegen eines Unfalls in der Waschstraße (AG Leipzig Urt. v. 31.3.2011 -111 C 5183/10-). vom 31.03.2011

Hallo Leute, und noch ein Urteil aus Leipzig. Der Aufruf hat gefruchtet. Dieses Urteil wurde von RA. Uterwedde aus Leipzig erstritten und der Redakion eingesandt. Dieses Mal handelt es sich um einen Unfall in der Waschstraße.

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 111 C 5183/10

Verkündet am: 31.03.2011

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

Klägerin

gegen

Clean Car AG, Saarländer Straße 2, 04179 Leipzig
vertreten durch den Vorstand Dr. Peter J. Henssen, Saarländer Straße 2, 04179 Leipzig
– Beklagte

erlässt das Amtsgericht Leipzig durch

Richterin am Amtsgericht … aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. März 2011 folgendes

für Recht erkannt:

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…und noch ein Urteil des AG Leipzig gegen HUK-Coburg (Urt. v. 21.4.2011 – 111 C 1070/11 -).

Der Aufruf hat sich wohl gelohnt, denn jetzt kommt noch ein Urteil aus den neuen Bundesländern, aus Sachsen. Die zuständige Richterin der 111. Zivilprozessabteilung des AG Leipzig hat am 21.4.2011 noch ein weiteres Urteil gegen eine Tochter der HUK-Coburg Gruppe, nämlich die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG gefällt. Ihr Unmut gegen das unerhebliche Vorbringen der Beklagten ist unübersehbar. Irgendwann hat man die Nase voll. Lest aber selbst und kommentiert bitte.

 

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 111 C 1070/11

Verkündet am: 21.04.2011

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

– Kläger

gegen

HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG, v.d.d. Vorstand, Bahnhofsplatz 1, 96442 Coburg

– Beklagte

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Urteil zu den Anforderungen an freie und markengebundene Werkstätten

Quelle: Kfz-Betrieb vom 13.05.2011

Eine freie Werkstatt muss nicht den gleichen den Sorgfaltsanforderungen genügen wie eine Markenwerkstatt, wenn sie nicht über entsprechende Informationen des Herstellers verfügt. Das geht aus einem Urteil des OLG Zweibrücken vom 28. Juli 2009 hervor (AZ: 8 U 128/08).

Zum Hintergrund: Im Fall des OLG Zweibrücken verbrachte der Kläger sein erstmals im September 2001 zugelassenes Fahrzeug, Marke Renault, bei einem Kilometerstand von 176.529 am 03. Mai 2007 in die freie Werkstatt des Beklagten. Er erteilte den Auftrag, den Zahn-und Keilrippenriemen zu erneuern.

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AG Leipzig entscheidet mit Urteil vom 21.4.2011 – 111 C 1576/11 – mit eindeutig klaren Worten gegen die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse.

Hallo Leser, nachfolgend noch ein Urteil aus Leipzig zum Thema Sachverständigenhonorar, das wieder gegen die HUK-Coburg erging. Offensichtlich hatte die zuständige Richterin der 111. Zivilprozessabteilung von dem unerheblichen Vortrag der beklagten Haftpflichtversicherung die  Nase wohl voll. Anders sind die klaren Worte wohl nicht zu verstehen. Lest aber bitte selbst und gebt Eure Meinungen ab.

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 111 C 1576/11

Verkündet am: 21.04.2011

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

– Kläger –

gegen

HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschland a. G., vertreten durch d. Vorstand, Willi-Hussong-Straße 2, 96442 Coburg

– Beklagter –

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LG Stuttgart verurteilt eintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung weiterer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von EUR 4.900,00 (Az.: 5 S 238/10 vom 06.04.2011)

Mit Entscheidung vom 06.04.2011 (5 S 238/10) wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Landgericht Stuttgart in der Berufung zur Erstattung weiterer Nutzungausfallentschädigung in Höhe von EUR 4.900,00 (=160 Tage) verurteilt. Trotz Hinweis auf die wirtschaftliche Situation des Geschädigten hatte die Versicherung des Unfallgegners  die Regulierung verzögert. Die Kosten für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung wurden hingegen nicht zugesprochen.

Geschäftsnummer:
5 S 238/10                                                                      Verkündet am   
45 C 5034/09                                                                  06. April 2011
Amtsgericht Stuttgart

Landgericht Stuttgart

5. Zivilkammer

Im Namen des Volkes

Urteil

Im Rechtsstreit

– Kläger / Berufungskläger –

gegen

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.4.2011 -118 C 1173/11-.

Hallo Leute, hier wieder ein Urteil aus Leipzig zum Thema SV-Kosten. Der erkennende Richter der 118. Zivilprozessabteilung musste nicht die BVSK-HUK-Coburg-Übereinkunft heranziehen. Prima Urteil. Bis auf den Lapsus mit den „Gebühren“. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

 Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 118 C 1173/11

Verkündet am: 21.04.2011

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

– Klägerin –

gegen

HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofsplatz 1, 96442 Coburg

– Beklagte

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