Hallo Leute, hier nun ein Urteil des LG Berlin zu den Kosten der Rechtsschutzdeckungsanfrage. Die Zivilrichter der 42. Zivilkammer des LG Berlin haben mit Urteil vom 9.12.2009 – 42 O 162/09 – die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung als erstattungsfähigen Schaden angesehen. Lest aber selbst.
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer: 42 O 162/09 Verkündet am: 09.12.2009
In dem Rechtsstreit …
hat die Zivilkammer 42 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2009 durch die Richterin … für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 410,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 7119,78 € vom 04. Juni 2009 bis zum 07. Juli 2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08. Juli 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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