Hallo geneigte Leser, nachfolgend stelle ich ein Urteil des AG Bergheim an der Erft hier ein. Die Begründung hinsichtlich der Verbringungskosten ist nach diesseitiger Ansicht völlig daneben. Auch die Begründung zum „Verzicht“ auf die markengebundene Fachwerkstatt ist meiner Meinung nach unzutreffend beurteilt. Was meint ihr ?
27 C 245/10
Amtsgericht Bergheim
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
des Herrn Klägers,
gegen
Herrn Beklagten,