Hallo Leute, jetzt kommen auch Urteile aus Niedersachsen, die ein Kfz-Sachverständiger aus Sachsen-Anhalt im Nachbarbundesland erwirkt hat. Immer weiter so. Wie so oft ging es um rechtswidrig gekürzte Sachverständigenkosten, die die HUK-Coburg Versicherung nach eigenem Ermessen gekürzt hatte. Der Kfz-Sachverständige ließ sich das natürlich nicht gefallen und klagte mit anwaltlicher Hilfe bei dem örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht die restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Erfolg ein. Dabei klagte der Kfz-Sachverständige, wie hier oft propagiert wurde, direkt gegen den Schädiger, damit dieser über die rechtswidrigen Kürzungen seiner Versicherung Kenntnis erlangt. Am Ende zeigte sich ja auch, dass seine Versicherung zu Unrecht den Schaden des Geschädigten, hier in der Form der abgetretenen Sachverständigenkosten, gekürzt hat.Auch in diesem Fall werden dem HUK-VN die Augen geöffnet. Das Urteil wurde der Redaktion durch das Anwaltsbüro Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg zugesandt, die es auch erstritten haben. Was meint Ihr?
Amtsgericht Wolfsburg
12 C 395/10
verkündet am 18.05.2011
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit