AG Wolfsburg verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung des restlichen Sachverständigenkostenbetrages aus abgetretenem Recht, den die HUK gekürzt hatte, mit Urteil vom 18.5.2011 – 12 C 395/10 –

Hallo Leute, jetzt kommen auch Urteile aus Niedersachsen, die ein Kfz-Sachverständiger aus Sachsen-Anhalt im Nachbarbundesland erwirkt hat. Immer weiter so. Wie so oft ging es um rechtswidrig gekürzte Sachverständigenkosten, die die HUK-Coburg Versicherung nach eigenem Ermessen gekürzt hatte. Der Kfz-Sachverständige ließ sich das  natürlich nicht gefallen und klagte mit anwaltlicher Hilfe bei dem örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht die restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Erfolg ein. Dabei klagte der Kfz-Sachverständige, wie hier oft propagiert wurde, direkt gegen den Schädiger, damit dieser über die rechtswidrigen Kürzungen seiner Versicherung Kenntnis erlangt. Am Ende zeigte sich ja auch, dass seine Versicherung zu Unrecht den Schaden des Geschädigten, hier in der Form der abgetretenen Sachverständigenkosten, gekürzt hat.Auch in diesem Fall werden dem HUK-VN die Augen geöffnet. Das Urteil wurde der Redaktion durch das Anwaltsbüro Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg zugesandt, die es auch erstritten haben. Was meint Ihr?

Amtsgericht Wolfsburg

12 C 395/10
verkündet am 18.05.2011

Im Namen des Volkes  

Urteil  

In dem Rechtsstreit

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HUK Coburg und die fehlende Vertretungsberechtigung zur Prozessführung gemäß § 79 ZPO – Unwissenheit oder Nichtbeachtungserlass?

Noch immer nimmt die HUK Prozesse für deren beklagte VN auf, obwohl Haftpflichtversicherer nach § 79 ZPO nicht zu den vertretungsberechtigten Personen gehören. Wie auch im folgenden Beispiel geschehen, bei dem – wieder einmal – ein VN der HUK 24 AG verklagt wurde, nachdem die Versicherung die Erstattung des vollständigen Sachverständigenhonorars verweigert hatte. Der Rechtsanwalt des Klägers wies das Gericht auf die fehlende Vertretungsberechtigung hing und stellte Antrag auf Versäumnisurteil. Hier nun das Anschreiben nebst Beschluß des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 24.05.2011 (13 C 367/11), wobei dem beklagten VN jedoch eine weitere Frist eingeräumt wurde:

In dem Rechtsstreit

Firma …

Az.: 13 C 367/11

nehme ich Bezug auf die Verteidigungsanzeige vom 12.05.2011.

Die HUK 24 AG ist nicht berechtigt, Erklärungen für den Beklagten abzugeben. Die HUK 24 AG ist hier nicht selbst Beklagte. Sie müsste daher, um Erklärungen im Parteiprozess abgeben zu können, zu den nach § 79 ZPO benannten vertretungsberechtigten Personen gehören. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Die Verteidigungsanzeige ist daher wegen des fehlenden Rechts zur Vertretung im Prozess nicht beachtlich.

Es wird daher der Erlass des entsprechenden Versäumnisurteils beantragt.

Rechtsanwalt

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AG Berlin-Mitte verurteilt HUK 24 AG zur Freistellung des vollständigen Sachverständigenkostenbetrages Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Ansprüche der Klägerin gegen den Sachverständigen mit Urteil vom 27.5.2011 -20 C 3024/11-.

Hallo Leute, hier wieder ein Honorarurteil des AG Berlin-Mitte. Die Beklagte, dieses Mal die HUK 24 AG, bringt neuerdings wieder die Argumente, die bereits vor einigen Jahren abgehandelt wurden. Werden wieder die alten Textbausteine herausgekramt? Das widersprüchliche Verhalten ist der Coburger Versicherung wohl auch nicht mehr auszutreiben. Es ist nur peinlich, wenn der größten deutschen Versicherung nachgesagt wird, sie würde sich widersprüchlich verhalten oder anders ausgedrückt: sie verhält sich widersprüchlich. Lest aber selbst!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Amtsgericht Mitte

Im Namen des Volkes

Urteil gem. § 313a ZPO

Geschäftsnummer: 20 C 3024/11                        verkündet am: 27.05.2011

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AG Leipzig verurteilt mit Urteil vom 20.4.2011 -109 C 8821/10- die HUK-Coburg zur Zahlung der offenen Schadensposition Sachverständigenkosten.

Hallo Leute, es geht doch. Jetzt kann ich schon wieder ein Urteil aus Sachsen einstellen. Nachfolgend das Urteil des Amtsrichters aus Leipzig. Offenbar hat der Amtsrichter von dem unsinnigen Vortrag der HUK-Coburg nun mittlerweile auch die Nase voll. Der Rechtsstreit zeigt aber eindrucksvoll, dass die HUK-Coburg absolut beratungsresistent ist. Die bisher in Leipzig zu ihren Lasten ergangenen Urteile kümmern sie nicht. Es werden ja nur Versichertengelder in den Sand gesetzt. Wirtschaftlich ist das nicht! Würden derart unsinnige Prozesse vermieden, könnte die HUK-Coburg doppelte Anwaltskosten und Gerichtskosten sparen sowie auch Zinsen. Aber nein, man will ja unbedingt mit dem Kopf durch die Wand. Die bisherigen 35 Urteile gegen die HUK-Coburg können ja nicht irren, oder? Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 109 C 8821/10

Verkündet am: 20.04.2011

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

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Hamburg-Mannheimer – Sex-Spur führt zu AWD-Gründer

Quelle: Handelsblatt vom 23.05.2011

Himmelbetten und Huren: Der Skandal um die Sexparty beim Versicherungskonzern Ergo könnte strafrechtliche Folgen haben. Im besonderen Fokus steht der Gründer des Finanzdienstleisters AWD.

Quelle: dapdDüsseldorf.
Der Mann, der 2007 die hundert besten Vertreter der Hamburg-Mannheimer Versicherung zu einer Sex-Orgie nach Budapest einlud, ist derselbe Mann, der jahrelang der umstrittenen Finanzdienstleister AWD führte: Kai Lange. Dem Handelsblatt sagte Lange, er sei sich keiner Schuld bewusst und habe von den zahlreichen Prostituierten an dem Abend erst aus der Zeitung erfahren.

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Schadensposition ´Sachverständigenkosten`aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 4.5.2011 -113 C 475/11-.

Hallo Leser, der Aufruf, Urteile aus den östlichen Bundesländern einzusenden, hat zumindest in Sachsen gefruchtet. Hier kommt wieder ein schönes Honorarurteil aus Leipzig. Auffällig ist, dass die HUK-Coburg jetzt wieder mit Argumenten kommt, die bereits vor Jahren abgehakt wurden. So wird – unsinnigerweise – behauptet, die Sachverständigenkosten seien überhöht. Es wird behauptet, die Sachverständigenkostenrechnung sei nicht prüfbar, warum eigentlich? Weiterhin wird behauptet, es sei unzulässig, pauschalierte Beträge der Nebenkosten in der Sachverständigenkostenrechnung aufzunehmen. Sämtliche Behauptungen sind eigentlich unerheblich, denn es geht um Schadensersatz und nicht um werkvertragliche Ansprüche. Erfreulicherweise ist der erkennende Richter seiner Relationstechnik gefolgt und hat dabei festgestellt, dass sämtliche Argumente der Beklagten unerheblich sind, weil genau genommen Themaverfehlung.  Eine Argumentation der Beklagtenseite, die nicht erheblich ist, kann das Klagevorbringen nicht zu Fall bringen, so dass schon von daher der Klage Erfolg beschieden war. Bemerkenswert ist auch, dass der erkennende Richter mit klaren Worten das Gesprächsergebnis BVSK-HUK-Coburg als nicht verwertbar abbügelt. Lest aber selbst.

Ich wünsche den männlichen Lesern morgen einen schönen sonnigen Vatertag und den anderen einen schönen Feiertag.

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 113 C 475/11

Verkündet am: 04.05.2011

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Urteilslisten – Update 06/2011

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>
 
                                                  Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>> 

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DER SPIEGEL 13/1963 „SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen“

GEBRAUCHTWAGENPREISE ,  SV-HONORARE  und  FRAUNHOFER – Nichts, was sich nicht (schon immer) manipulieren lässt?

KONZERTMEISTER TAXIEREN AUTOS

SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen

240 000 gebrauchte Automobile wurden im vergangenen Jahr von Sachverständigen taxiert, bevor sie ihren Besitzer wechselten. Jeweils drei von vier Kunden, die 1962 einen neuen Wagen kauften, gaben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in Zahlung. In diesem Jahr soll die Zahl der Altwagen, die vor dem Verkauf von Schätzern beurteilt werden, nach dem Willen organisierter Händler weiter steigen. Denn diese Händler wollen künftig nur noch taxierte Modelle ankaufen. Die Sachverständigen, die das Schätzgeschäft betreiben, geben sich als neutrale Experten aus und notieren die von ihnen festgesetzten Preise auf Urkunden mit amtlichem Charakter. Indes, 24 Schätzungen in westdeutschen Städten haben bewiesen, daß die angeblich unabhängige Experten beeinflußt werden und Autos deshalb unterschiedlich bewerten. Ihre Schätzpreise für dieselben Wagen differierten um Beträge bis zu 1400 Mark.

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HUK-Coburg hängt die Allianz ab

Quelle: FAZ.net vom 10.05.2011

Dank günstiger Tarife ist der Versicherungsverein aus Oberfranken Marktführer in der Autoversicherung geworden. Doch der Erfolg hat seinen Preis. Die Sparte macht Verlust.

Die ruinöse Rabattschlacht in der Autoversicherung hat bei der HUK-Coburg Spuren hinterlassen. Erstmals seit dem Ende der neunziger Jahre verdiente der sonst so profitable Versicherungsverein aus Oberfranken kein Geld mehr mit seinen Kraftfahrzeugpolicen. Weil in den strengen Wintermonaten zu Beginn und am Ende des Jahres 2010 deutlich mehr Schäden reguliert werden mussten als im Vorjahr, verschlechterte sich die relevante Schaden-Kosten-Quote von 94,9 auf 102,3 Prozent. Der versicherungstechnische Verlust betrug 8,4 Millionen Euro.

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BVSK-Honorarbefragung 2011 läuft auch mit Beteiligung von Nichtmitgliedern?

In der vom Bundesanzeiger-Verlag herausgegebenen Zeitschrift des BVSK „Der Kfz-Sachverständige“ 2011 Heft 3 war auf Seite 11 zum Thema BVSK-Honorarbefragung 2011 folgender Artikel von Herrn Rechtsanwalt Elmar Fuchs als Geschäftsführer des BVSK e.V. zu lesen, den ich wortwörtlich der  Leserschaft dieses Blogs bekannt gebe: :

„Honorarbefragung 2011

Der BVSK führt derzeit die traditionelle Honorarbefragung durch, an der sich weit über 500 Mitglieder beteiligt haben. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Honorarbefragung mindestens 90 % der BVSK-Mitglieder beteiligen werden.

Eine Honorarbefragung ist naturgemäß dann aussagekräftig, wenn ein Großteil des Marktes der Kfz-Sachverständigen in der Befragung erfasst wurde. Der BVSK eröffnet daher die Möglichkeit, dass sich auch Nichtmitglieder an der Befragung beteiligen.

Nutzen Sie die Chance, zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen, die Honorarbefragung auf ein möglichst  breites Fundament zu stellen. Der nachfolgend abgedruckte Fragebogen – den Sie auch als separate Beilage in diesem Heft finden – kann per Fax an die BVSK-Geschäftsstelle (030/25378510) übermittelt werden.

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AG Zwickau urteilt zu den Mietwagenkosten und zum Sachverständigenhonorar mit Urteil vom 11.5.2011 – 22 C 2090/10 -.

Hallo Leser,

der Aufruf, Urteile aus den neuen Bundesländern zu senden, ist erhört worden. Hier noch ein Urteil aus den östlichen Bundesländern. Das Amtsgericht Zwickau hat zu  den Mietwagen- und Sachverständigenkosten entschieden. Die Mietwagenbegründung ist top. Die Sachverständigenkosten wurden  auf Angemessenheit überprüft = eigentlich flop. Bei aller Fehlerhaftigkeit wurden jedoch nur geringe Abzüge beim SV-Honorar vorgenommen.

Amtsgericht Zwickau

Aktenzeichen: 22 C 2090/10

Verkündet am: 11.05.2011

IM NAMEN DES VOLKES !

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

– Kläger –

gegen

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Hamburg-Mannheimer setzte Sexparty von Steuer ab

Quelle: Handelsblatt vom 29.05.2011

In deutschen Versicherungen ist es offenbar üblich, Bordellbesuche steuerlich abzusetzen: Die Hamburg Mannheimer machte für ihre Sexparty 83.000 Euro als Betriebsausgabe geltend – ohne auf die Liebesdienste hinzuweisen.

Quelle: dapdDüsseldorf
Die Kosten der Sex-Party für erfolgreiche Versicherungsvertreter der Hamburg-Mannheimer sind von der Steuer abgesetzt worden. Die Summe von 83.000 Euro habe die Versicherung vollständig steuerlich geltend gemacht, bestätigte eine Sprecherin des Mutterkonzerns Ergo einen Bericht der „Welt am Sonntag“. Dadurch seien Gewinn und Steuerlast vermindert worden. Es sei eine „normale Veranstaltung“ gewesen und dementsprechend als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

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Siehe hierzu auch den Beitrag bei Stern.de vom 23.05.2011

Ergo droht mit Nachspiel vor Gericht

Wer hat sich die Sex-Sause für erfolgreiche Versicherungsvertreter ausgedacht? Die Ergo-Versicherungsgruppe will ehemalige Führungsmitglieder der Hamburg Mannheimer überprüfen und möglicherweise vor Gericht bringen.

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