Hallo Leserinnen und Leser,
hier ein Urteil aus Karlsruhe, in dem einiges enthalten ist. Unfallhergang, Haftungsquote, Sachverständigenhonorar sowie Rechtsanwaltskosten einschließlich Rechtsschutzdeckungskosten. Dem Vernehmen nach soll es sich bei der Versicherung des Beklagten um die HUK-Coburg gehandelt haben. Nach dem unsubstantiierten Bestreiten des Beklagten und dem Bestreiten ins Blaue hinein könnte das zutreffen. Lest aber selbst und bildet Euch Eure Meinung und hebt diese möglichst vielzählig bekannt.
Aktenzeichen:
5 C 448/09
Verkündet am 03.08.2010
Amtsgericht Karlsruhe
Im Namen des Volkes
Urteil