Mit Entscheidung vom 11.01.2008 (2 C 760/07 (I)) wurde die DEVK Versicherung durch das Amtsgericht Langen dazu verurteilt, restlichen Schadensersatz im Rahmen der fiktiven Abrechnung zu erstatten. Es ging hierbei um die Positionen Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt, die Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten sowie um die Wertverbesserung. Es handelt sich zwar um eine etwas ältere Entscheidung. Die Begründung ist jedoch – auch nach VW-Urteil & Co – in den meisten Punkten heute noch hochaktuell. Insbesondere die Argumentation zu den Ersatzteilzuschlägen, den Verbringungskosten sowie zu den Sonderkonditionen der Versicherungs-Partnerwerkstätten können als vorbildlich bezeichnet werden. Auch die Ausführungen zu der Wertverbesserung kann man nur unterstreichen. Lediglich die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt bedürfen heutzutage der Präzisierung.
Wieder ein schönes Musterurteil für unsere Sammlung.
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