Das AG Nürnberg hatte über die Schadensersatzklage der HUK-Coburg gegen das Sachverständigenbüro, das in dem Schadensersatzverfahren der Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer HUK das Schadensgutachten erstellt hatte, zu entscheiden.
Am 7.3.2007 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der Autobahn A73 im Ortsbereich Nürnberg, bei dem der Fahrer des Pkw, BMW 520 D, der bei der Klägerin haftpflichtversichert war, auf das Fahrzeug VW Touran 2,0 DTI DPF Highline, das zum Unfallzeitpunkt im Eigentum der Firma… stand, hinten auffuhr. Das Fahrzeug VW Touran wurde dadurch erheblich beschädigt.
Die Halterin beschäftigt sich mit dem Verleasen von Fahrzeugen.
Das beklagte Sachverständigenbüro begutachtete im Auftrag der Geschädigten das Unfallfahrzeug und erstellte das Sachverständigengutachten. Das Gutachten endete mit Reparaturkosten in Höhe von 19.586,80 €, einem Wiederbeschaffungswert von 13.000,00 € und einem Restwert in Höhe von 6.000,00 €. Bei der Ermittlung des Restwerts lagen die Angebote der Firmen A., B., und C. zugrunde.