Bagatellschadensgrenze – eine nicht existente Luftnummer!

Stilblüten treiben mittlerweile die Versuche zweifelhafter Ratgeber, ihrer Leserschaft Rechtssicherheit dazu zu vermitteln, wann bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ein Kfz-Sachverständigengutachten auf Kosten des Schädigers eingeholt werden darf.

Man mag das noch tolerieren können vor dem Hintergrund, dass der Verbraucherschutz das Unfallopfer als Schutzobjekt vor dem Kürzungswahn leistungspflichtiger Haftpflichtversicherer endlich wahrgenommen hat.

Wenn dabei aber festzustellen ist, dass die gutgemeinten Ratschläge rechtlich unfundiert sind, so sind sie nicht nur wertlos sondern bewirken das Gegenteil.

Da steht z. B. in einem Unfallratgeber des ADAC unter der Überschrift „Schadensfeststellung“ zu lesen:

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Für alle Ungeduldigen

Der Verkündungstermin im Schmidinger-Verfahren vor dem LG Traunstein ist auf den 24.01.07 verschoben worden.

Wir werden dann wieder berichten.

Mitgeteilt von Peter Pan im Dezember 2006

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BGH gibt Nachhilfestunde in Sachen HUK-Schadensabrechnung (VI ZR 249/05 vom 17.10.2006)

Urteil des VI. Zivilsenats vom 17.10.2006 – VI ZR 249/05 Leitsatz:

BGB § 249 GaDer durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden. Er kann – im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung – die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt.

BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 – VI ZR 249/05 – LG Braunschweig

Hier einige Auszüge aus der Urteilsbegründung:

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Die HUK Coburg und ihre Fragebögen – eine kleine Weihnachtsgeschichte

Wenn man viele Jahre Anwalt ist hat man im Rahmen der Schadensregulierung für die Mandanten schon einiges erlebt, auch Verwunderliches und Merkwürdiges

Der Erfindungsreichtum mancher Haftpflichtversicherer anstatt entsprechend § 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) die "Entschädigungsleistung in Geld zu erbringen" läuft allerdings manchmal zu schierer Höchstform auf, nicht nur in der Weihnachtszeit.

Da zeigt man mittels Originalvollmachtsurkunde die Vertretung eines verletzten Unfallopfers an, übersendet einen Durchgangsarztbericht des Krankenhauses, in welches der Mandant nach dem Unfall eingeliefert worden ist, und bittet um Zahlung eines Schmerzensgeldvorschusses in Höhe von 400,00 €, weil im Durchgangsarztbericht die Diagnose "HWS-Distorsion S13.4" notiert ist und weist darauf hin, dass man ausweislich der schriftlichen Vollmacht auch zur Entbindung von der Schweigepflicht befugt ist; und was erhält man?…Na?….Natürlich: einen "Fragebogen für Anspruchsteller – Personenschaden".

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„Störfeuer“ aus dem Haus der HUK-Coburg

Werte User und Kollegen,

Wie Sie sicherlich richtig erkannt haben, wurde dem Blogger "Haarsträubend" ein Verbot, hier weiterhin zu Posten, erteilt.
Es war nicht anzunehmen, dass er sich daran hält. Warum auch ?
Dieser Mann mit dem Nachnamen R. postet von der HUK-Coburg aus und ignoriert wie sein Arbeitgeber auch, alle Dinge welche gegen die Interessenlage dieses privaten Staat im Staat ( "Eigene Rechtsauffassung") sprechen.
Wenn also die gleiche Person mit dem Nick, Haarlos, Haarsträubend, Regulierer, Ko(n)jak usw hier abwertend posten, zwecks einer Provokationsabsicht, handelt es sich um Angestellte der Fa. HUK-Coburg.
Bitte nicht mehr auf solche, nach m. M. Pharisäher antworten, weil man euch diesbezüglich nur verarscht und beschäftigt.

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Bericht vom Autohaus-Schadenmanagement-Kongress 2006

Quelle: Autohaus-Schadenmanagement-Kongress 2006

24. Oktober – Dienstag Schadenmanagement.
Heute fand in Wiesbaden der AUTOHAUS-Schadenmanagement-Kongress 2006 statt. Hier die wichtigsten Aussagen:

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Restwertregress Frankfurter Versicherungs-AG gegen Gensert + Breitfelder GmbH

In der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Landgerichts Wiesbaden (8 S 22/06) vom 05.12.06 ist zu lesen:

… für die Klägerin und Berufungsklägerin Rechtsanwalt Trost …

Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert.

Daraufhin erklärte der Vertreter der Klägerin und Berufungsklägerin:

Ich nehme die Berufung zurück.

beschlossen und verkündet:

Nach Rücknahme der Berufung ist die Klägerin des eingelegten Rechtsmittels verlustig. Sie hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.

… 

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Internetfundstück:

Partnerwerkstatt der HUK-COBURG Firma XXX mit Zertifikat ausgezeichnet (15.12.2003)

Karosserie- und Lackier-Fachbetrieb XXX – Die HUK-COBURG hat die Firma XXX für ihre Leistungen im Schadenservice PLUS besonders ausgezeichnet.

Der Schadenaußenstellenleiter der HUK-COBURG, Wolfgang Poller, überreichte ein Zertifikat, mit dem die DEKRA die hohe Qualität des Reparaturstandards und der technischen Ausrüstung bescheinigt.

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Gründe weshalb Kfz-SV immer mehr an Ansehen verlieren und Gründe warum viele Kfz.-SV doch unentbehrlich sind.

Hochqualifiziert und zertifiziert, das wird von den Berufsverbänden der KFZ-Sachverständigen verlangt und den Verbrauchern auch so mitgeteilt.

Was wird dem Verbraucher aber von den selben Verbänden verschwiegen? Dass vielen dieser Sachverständigen, wenn sie für die Versicherungswirtschaft tätig werden, eines der wichtigsten Merkmale des KFZ-Sachverständigen, nämlich die Charakterstärke, verlorengeht oder gänzlich fehlt.
Diese Eigenschaft kann man nicht lernen und auch nicht prüfen, entweder man hat Charakter oder keinen!
Aus diesen Gründen möchte ich hier dem Verbraucher mit einem unschönen für tatsächlich unabhängige Sachverständige, auch blamablen Beispiel erklären worauf er achten muss, wenn die Versicherungen den Sachverständigen schicken bzw. empfehlen.
Da hat ein Kunde XY ein gebrauchtes Automatik-Fahrzeug bei einem Händler mit einer sog. Gebrauchtwagengarantie erworben…

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Wieder ein eindeutiges Urteil für einen Haftpflichtgeschädigten – HUK-Coburg verliert nach 2 und ¾ Jahren am AG Magdeburg

Das Gericht Magdeburg, AZ 130 C 4846/04 (130) hat für Recht erkannt:

  1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 330,60 € nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem 01.02.2004 zu zahlen.
  2. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreites
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
  4. Der Streitwert wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt
  5. Die Berufung gegen das Urteil ist zugelassen.

Die Haftung war unstreitig und der reine Fahrzeugschaden wie immer ausgeglichen.

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Zweite Chance zur Kündigung der HUK Versicherung !!!!

Kraftfahrer erhalten eine zweite Chance zur Kündigung ihrer HUK-Versicherung auch nach dem 30. November 2006, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, hier greift das so genannte Sonderkündigungsrecht.

Auch bei der kommenden Mehrwertsteuererhöhung im Januar 2007 greift das Sonderkündigungsrecht 

Die Versicherung ist verpflichtet, dem Vertragspartner die Prämienerhöhung einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Der Vertrag kann dann innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Hat der Versicherer (vorsorglich) dem Kunden zum Beispiel am 26. November 2006 mitgeteilt,  dass ab dem 1. Januar 2007 ein höherer Beitrag fällig wird, so hat der Kunde bis zum 26. Dezember 2006 Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wirksam wird die Kündigung dann zum 1. Januar 2007. Um sicher zu gehen, sollten die Kunden die Kündigung generell per Einschreiben mit Rückschein schicken.

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Fallstricke beim Leasingvertrag!

Sichtlich geschockt auf die mir entgegenbrachte Empörung, wegen eines Spassvideos habe ich den Beitrag gelöscht.

Ich entschuldige mich hier bei all denen, welche noch keine Vergangenheitsbewältigung erreicht haben und bei jenen welche das Lachen verlernt haben.

Sorry

MfG
Franz Hiltscher 

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