Stilblüten treiben mittlerweile die Versuche zweifelhafter Ratgeber, ihrer Leserschaft Rechtssicherheit dazu zu vermitteln, wann bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ein Kfz-Sachverständigengutachten auf Kosten des Schädigers eingeholt werden darf.
Man mag das noch tolerieren können vor dem Hintergrund, dass der Verbraucherschutz das Unfallopfer als Schutzobjekt vor dem Kürzungswahn leistungspflichtiger Haftpflichtversicherer endlich wahrgenommen hat.
Wenn dabei aber festzustellen ist, dass die gutgemeinten Ratschläge rechtlich unfundiert sind, so sind sie nicht nur wertlos sondern bewirken das Gegenteil.
Da steht z. B. in einem Unfallratgeber des ADAC unter der Überschrift „Schadensfeststellung“ zu lesen: