DAS BEWEIST DIE BESCHWERDESTATISTIK DES BaFin. (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Im Jahre 1995 wurde die "BaFin" vom Oberverwaltungsgericht Berlin (AZ.: OVG 8 B 16/94) verpflichtet, die nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselten Beschwerdestatistiken zu veröffentlichen.
Diese Veröffentlichung hätte zwar meiner Meinung nach auch ohne Gerichtsbeschluss dieser Behörde gut angestanden, denn das "BaFin" ist meines Erachtens auch eine Verbraucherschutz- Behörde.
Jedenfalls ist jeder Verbraucher gut beraten, sich v o r Abschluss einer Versicherung diese Statisiken einmal genau anzusehen.
Nach meinen Feststellungen und nach Erfahrungsberichten vieler unfallgeschädigter Autofahrer, spiegelt diese Statistik zumindest im Kraftfahrzeugschaden- Bereich exakt die Regulierungswilligkeit der einzelnen Versicherer wider.
Wie oben bereits erwähnt, führt die HUK- Coburg Versicherungsgruppe bei den Beschwerden in der Kraftfahrt- Sparte im Jahre 2005 mit Abstand an der Spitze
Ebenso wie in den Jahren 2002 und 2004.
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