Habe gerade eben ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin bei einer größen deutschen Versicherung, die offenbar "GENERALIter" die deutsche Rechtsprechung ignoriert.
Der freie Sachverständige, der für meinen Mandanten eine Schadensschätzung eines Totalschadens vorgenommen hatte, hat seine Gebühren anaolg zur Schadenshöhe abgerechnet. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat mir dann lapidar mitgeteilt, dass sie die SV-Gebühren "Zug um Zug gegen die Abtretung der Ansprüche" begleich wird. Auf meine schriftliche Nachfrage, welche Ansprüche gemeint seien und was es an der SV-Rechnung auszusetzen gibt, war erst mal drei Wochen Funkstille. Mein heutiger Anruf bracht dann folgendes Ergebnis: Der Sachverständige hat in seiner Rechnung die Grundgebühr nicht detailliert aufgeschlüsselt, sondern eine Abrechnung nach der Schadenshöhe vorgenommen. Mein Einwand, dass dies nach der Rechtsprechung des BGH zulässig sein, wurde mit der Bemerkung vom Tisch gefegt, der SV hätte gar nicht die Reparaturkosten schätzen dürfen, da es ersichtlich ein Totalschaden war. Die Sachbearbeiterin zeigt für meine Ausführungen zwar Verständnis, teilt dann aber mit, dass es eine Anweisung ihres Vorgesetzten sei, hier so zu verfahren. Auf meine Frage nach der Telefonnummer des Chefs entgegnete sie, dass sie ihm die Akte vorlegen wrerde, der Chef werde sich dann mit mir in Verbindung setzen. Auf diesen Anruf freue ich mich schon den ganzen Tag …