Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

mal wieder ein neuer Einfall der HUK …

Hallo zusammen,

von einem Sachverständigen habe ich folgendes erfahren:

Der SV hat ein Schadensgutachten erstellt und per Nachnahme an seine Kundin geschickt. Die hat das Gutachten bezahlt und ausgehändigt bekommen. Nun macht sie die Kosten des Gutachtens bei der HUK geltend.

Der SV bekommt von der HUK dann folgenden Brief:

"…, demnach beträgt das Honorar für den hier vorliegenden Fall …EUR.

Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob sie bereit sind, den Differenzbetrag in Höhe von …EUR (Anm.d.Verf.: also der Differenz zwischen dem abgerechneten Betrag und dem von der HUK errechneten Wert) …an uns zu erstatten, wenn wir das von Frau … bereits per Nachnahme entrichtete Honorar in voller Höhe an Frau … bzw. deren Anwalt überweisen."

positiv: die HUK hat offenbar das Urteil des OLG Naumburg verinnerlicht und will gegenüber der Kundin nicht behaupten. dass der SV nach ihrer Ansicht überhöht abgerechnet hat. 

negativ:  einmal mehr ist der SV selbst in der Schusslinie, dessen Auftraggeber eigentlich nicht die HUK ist, sondern der Kunde.

Habe dem SV empfohlen, kurz mitzuteilen, dass er gar nicht daran denkt, einen Teilbetrag an die HUK zu erstatten und bin gespannt, wie die HUK damit umgeht.

Fortsetzung folgt … 

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Bundesregierung macht den Versicherern wieder ein Geschenk

Die Bundesregierung ändert (wohl auf Druck der Versicherungswirtschaft) in einem Kernpunkt des geplanten neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den umstrittenen § 153 des Gesetzentwurfes, der die Beteiligung der Kunden an stillen Reserven regelt.

Mein Kommentar: Haste da noch Töne ?

Gefunden bei: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/67877.html

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Unabhängige Gutachter werden auch zielgerichtet von der Fa. Allianz ausgeschaltet !

Der Vorbericht des Kollegen Unfug zeigt die seit längeren bekannte und wettbewerbswidrige Arbeitsweise der Allianzversicherung wie sie täglich praktiziert wird. 

Hallo Blogger,

Es wäre doch mal an der Zeit, unter anderem das Vorgehen der Fa. Allianz überprüfen zu lassen,weil sie ja auch viele SV beschäftigt und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu uns steht.
Die zahlreichen u. mittlerweile beweisbaren Verstöße im Wettbewerb sind nach meiner Ansicht nicht mehr hinzunehmen.

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Nachbesichtigungsrecht der Allianz ?

Für alle eingefleischten SV Kollegen mag der folgende Bericht nichts außergewöhnliches sein, in der nun praktizierten Form ist es mir auf jeden Fall neu.

Jnnerhalb von 3 Wochen wurde ich jedesmal von einem Geschädigten beauftragt, ein Schadengutachten zu erstellen, in dem die Allianz die Versicherung des Schädigers war. In allen 3 Fällen hat die Allianz darauf bestanden, noch bevor ich das jeweilige Fahrzeug besichtigt hatte, selbst eine Besichtigung vorzunehmen um ein Gutachten erstellen zu können. Beim dritten Mal habe ich mir erlaubt, einmal telefonisch nachzufragen, wieso meinem Auftraggeber (Geschädigter) am Telefon mitgeteilt wird, dass auf eine eigene Besichtigung bestanden wird, obwohl ich doch bereits mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde. Darauf hin wurde ich von der zuständigen Sachbearbeiterin der Allianz ziemlich rüde angefahren, mit folgendem Inhalt:

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Boris Schlüszler, wieder ein neuer Autor bei Captain-HUK!

Hallo Herr Schlüszler,

herzlich willkommen im Namen aller Blogger auf der "Pirateninsel" von Captain-Huk und ein Dankeschön dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Erfahrungen u. Kenntnisse über das Schadenmanagment der Assecuranz, hier zu bloggen.

Die Autoren

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Schadenmanagement-Stratego

Meine Gratulation an die Sachverständigenschaft: Die BGH-Urteile, die das Entgelt des Sachverständigen zunächst an der Üblichkeit, erst im zweiten Schritt nach der Billigkeit zu bestimmen verlangen, sind ein wichtiger Schritt. Die Durchsetzbarkeit der „üblichen“ Forderungen wird damit extrem erleichtert. Bei den Autovermietern stellte das BGH-Urteil von 1996 auf die „Üblichkeit“ ab, verstärkt beispielsweise durch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 132 mit einigen – unveröffentlichten – Ausführungen zu „Üblichkeit“ und „Taxe“.

Im Kampf gegen das „aktive Schadenmanagement“ sind folgende Überlegungen anzustellen:

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Ihr Auto ungewollt in der Restwertbörse! Was würden Sie dagegen tun?

Kürzlich wurde ich von einem Anspruchsteller eins Kfz-Haftpflichtschadens beauftragt, dessen betagtes Unfallfahrzeug zu begutachten. Nach der Inaugenscheinnahme stellte ich einen Reparaturaufwand in Höhe von Brutto rund EUR 5.500,- fest und konnte den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne MwSt-Ausweis bei EUR 3.850,- ermitteln – also ein deutlicher Totalschaden!

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Erläuterungen zum Artikel von Franz Hiltscher “Tanzbären” der HUK-Versicherer

Zum Artikel "Tanzbären" der HUK-Versicherer 

  1. Im Haftpflichtschadensfall ist der Geschädigte Auftraggeber des SV. Der Geschädigte alleine entscheidet, ob und an wen das Schadensgutachten hinausgegeben wird. Gibt der SV das Schadensgutachten auftragslos an die regulierungspflichtige Versicherung heraus, so kann er sich gegenüber dem Geschädigten schadensersatzpflichtig machen.
  2. Stundensätze:
    Der BGH hat im Porsche-Urteil entschieden, dass es nicht auf die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze, schon gar nicht auf die irgendeiner Dekra-Tabelle ankommt. Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung derjenigen Stundensätze, die die örtliche Vertragswerkstatt seiner PKW-Marke verrechnet. Ausdrücklich eine Absage hat der BGH in dieser Entscheidung der Anwendung von mittleren Stundenverrechnungssätzen erteilt, wie sie beispielsweise der benannten Dekra-Tabelle entnommen werden können.

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Abgelegt in Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Verbringungskosten

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Wertminderungsanspruch

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Wiesbaden ergeht folgender gerichtlicher Hinweis:

 … dass das Gericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein merkantiler Minderwert bereits durch die Tatsache, dass das Fahrzeug als "Unfallwagen" zu bezeichnen ist, gegeben ist.

Abgelegt in Haftpflichtschaden, Urteile, Wertminderung

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Gebührenkürzungen der HUK-Versicherer

Mit der Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) haben die HUK-Versicherer das bisherige Gebührenabkommen, welchem die meisten angehörten, gekündigt.

Allen voran und zuerst hat die Württembergische Vers. der Anwaltschaft ein neues und verbessertes Angebot gemacht, was an dieser Stelle ausdrücklich zu würdigen ist; es macht sicher wenig Sinn, dass sich Unfallgeschädigte mit Versicherern im Schadensfall um die Erstattung restlicher Anwaltsgebühren von häufig nur wenigen Dutzend Euro vor Gericht streiten.

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Abgelegt in Allgemein, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, WGV Versicherung

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