AG Köln verurteilt zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten
Mit Urteil vom 13.11.2008 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass weitere Mietwagenkosten in Höhe von 1.404,84 € zzgl. Zinsen zu zahlen sind, die Klage jedoch auch teilweise abgewiesen (Gesch.-Nr.: 266 C 65/08).
Tatbestand:
Die Klägerin verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht Ersatz restlicher Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.6.2007 ereignete und für den die Beklagte voll eintrittspflichtig ist.
Der Zeuge F. mietete für die Zeit vom 15.6.2007 bis zum 3.7.2007 bei der Klägerin ein Fahrzeug an. Für die Anmietung stellte die Klägerin eine Rechnung in Höhe von insgesamt 2.639,42 €. Auf diesen Betrag leistete die Beklagte vorprozessual einen Betrag in Höhe von 916,30 €. Den Rest verlangt die Klägerin mit der vorliegenden Klage.
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