Rasselt der HDI nur mit dem Säbel oder setzt er ihn auch ein?
Es gibt Tage, da denkt man sich als kleines Rädchen im großen Gefüge der Welt, dass man lieber draußen im Schnee spielen würde als sich mit den “Argumenten” der Versicherer pro Restwertbörse auseinanderzusetzen. So auch heute…
Der Sachbearbeiter des HDI ruft mich an, nachdem er bereits drei Mahnungen zur Zahlung meiner Honorarrechnung bekommen und hat nun die Angelegenheit zum Anwalt wandern würde. Er teilt mir mit, dass seitens AO – vermutlich meint er Auto Online – ein Sperrvermerk gegeben sei, weil mein Gutachten nicht in eine Restwertbörse eingestellt werden darf. Lesen können die Damen und Herren also schonmal.
Er wollte jetzt nur schnell auf dem kleinen Dienstweg nachfragen, weil vorher darf er leider nicht regulieren, ob er denn das Gutachten in die RW-Börse setzen darf. Meine erste Frage bei solchen “schnell mal”-Gespächen ist dann immer: “Wie wollen Sie denn einen Restwert, der auf dem regionalen, allgemeinen Markt ermittelt wurde, mit einer Restwertbörse überprüfen?” Eine direkte Antwort erhielt ich nicht, aber den Hinweis, dass das “von oben” (ach nee…) käme.
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