Amtsrichterin des AG Stuttgart weist negative Feststellungsklage der WGV wegen restlicher geschuldeter Mietwagenkosten mit Urteil vom 11.11.2011 – 42 C 1878/11 – zurück.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
weil ihr die Rechtsprechung des OLG Stuttgart zu den Mietwagenkosten nicht passt und die nachgeordneten Gerichte sich nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel richten, kam nun die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. wohl auf den scheinbar glorreichen Gedanken, durch eine negative Feststellungsklage feststellen zu lassen, dass dem Mietwagenunternehmen über die von ihr regulierten Mietwagenkosten, die sie an Fraunhofer gemessen hatte, keine weiteren Schadensersatzforderungen mehr zustehen. Solange ein Schadensfall noch nicht verjährt ist und innerhalb der 3-Jahresfrist noch Ansprüche gestellt werden können, muss der Versicherer Rückstellungen vornehmen. Die Mietwagenunternehmer in Baden-Württemberg sind teilweise jedoch dazu übergegangen, dass sie Sammelklagen gegen die WGV erheben, wobei die Klagen aufgrund des hohen Streitwertes bei den Landgerichten begonnen werden. Das OLG Stuttgart hatte sich in einer jüngsten Entscheidung für den Schwacke-Mietpreisspiegel entschieden. Der “Gerichtssprengel” Stuttgart dürfte damit in Schwacke-Hand sein. Mit der negativen Feststellungsklage wollte die WGV erreichen, dass sie keine Rückstellungen mehr vornehmen müsste und dass der konkrete Schaden schnell abgerechnet werden kann, ohne dass noch nach drei Jahren der Reststbetrag addiert zu anderen Restbeträgen eingeklagt werden könnte. Dabei spekulierte die WGV wohl darauf, dass verschiedene Amtsrichterinnen oder -richter von der Rechtsprechung des OLG mit Schwacke abweichen und Fraunhofer bevorzugen würden? Dieser Gesichtspunkt ist aber schnell von der Amtsrichterin der 42. Zivilabteilung des AG Stuttgart durchschaut worden? Sie hat die Feststellungsklage als unzulässig abgewiesen. Nachfolgend gebe ich Euch das Urteil bekannt. Ich bitte um rege Kommentierung.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker
Abgelegt in Abtretung, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Unglaubliches, WGV Versicherung, Wichtige Verbraucherinfos
Druckversion
3 Kommentare