Hallo Leute, hier nun ein Sachverständigenkostenurteil aus Berlin-Mitte. Die zuständige Richterin der 115. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Mitte in Berlin hat sich ausführlich mit der Abtretung gem. § 398 BGB und dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) auseinandergesetzt. Das von der hinter dem Beklagten stehenden Kfz-Haftpflichtversicherung gekürzte Honorar muß nunmehr der VN zahlen. Zumindest ist er vom Gericht dazu verurteilt worden. Eine schöne Versicherung, die ihre Versicherungsnehmer in einen Rechtsstreit hineinzieht. Welche Versicherung mag das gewesen sein? Natürlich die in Coburg ansässige HUK-Coburg! Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen ab, ob das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht? Das Urteil wurde erstritten und dem Autor übersandt durch RA. Lutz Imhof, Aschaffenburg.
Amtsgericht Mitte
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer: 115 C 3104/10 verkündet am: 20.06.2011
In dem Rechtsstreit
der M & H GbR, vertreten durch d. Gesellschafter M aus B,