Hallo Leute, damit auch der Volltext des Urteils vorliegt, über das so trefflich diskutiert wird, stelle ich nachstehend das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.3.2011 – I – 1 152/10 – (NZV 2011, 404) hier ein. Lest jetzt die Entscheidungsgründe des 1. Zivilsenates des OLG Düsseldorf. Ich hatte bei der Diskussion den Eindruck, dass einige den Urteilstext gar nicht vorliegen hatten. Hier das Urteil des OLG Düsseldorf zu der Honorarquotelung. Zunächst fällt einmal auf, dass sich die Düsseldorfer Richter intensiver mit dem Thema beschäftigt haben als die Richter in Rostock. Die dortige Begründung war doch etwas dürftig. Aber lest selbst und gebt dann Eure Meinung ab.
Oberlandesgericht Düsseldorf
I-1 U 152/10
vom: 15.03.2011
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin wird das am 10.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 4.752,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2009 zu zahlen.