Und wieder einmal musste ein Unfallopfer wegen nicht vollständig regulierter Sachverständigenkosten gerichtliche Hilfe gegen den Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich – der Leser wird es schon ahnen – um die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit Sitz in Coburg. Mit diesem Berufungsurteil hat bereits die 34. ( in Worten: vierunddreißigste!!) Berufungskammer in Deutschland gegen die Argumente der HUK-Coburg und ihres Kölner Rechtsanwaltes und für die Rechte der Geschädigten entschieden. Man muss sich das mal vorstellen: 34 unterschiedliche Berufungskammern, verstreut über ganz Deutschland, geben den unsinnigen Argumenten der HUK-Coburg eine eindeutige Absage. Mit den urteilen der 34. Berufungskammern ist auch bewiesen, dass die HUK-Coburg flächendeckend rechtswidrig die Sachverständigenkosten reguliert. Wegen der besonderen Bedeutung des Urteils sollte dieses Urteil auch über diesen Blog hinaus der breiteren juristischen Leserschaft bekannt gegeben werden. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat das Urteil bereits dem Verlag für die juristische Zeitschrift Versicherungsrecht zugesandt. Mal sehen, ob das Urteil dort veröffentlicht wird. Es lohnt sich auf jeden Fall, das Urteil auch anderen Verlagen einzureichen. Der Autor wird sich darum kümmern, dass das Urteil auch im C.H.Beck-Verlag mit seinen juristischen Zeitschriften veröffentlicht wird.
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