Dass die Allianz den ein oder anderen Euro sparen will, ist bekannt. Dass dies auch mal mit lustigen Begründungen erfolgt, ist auch bekannt.
Aber die Erstattungsfähigkeit des zweiten Fotosatzes sollte seit mindestens 15 Jahren auch den Versicherungen angekommen sein. Bei der Allianz gibt es aber anscheinend den ein oder anderen Sachbearbeiter (oder eine Sachbearbeiterin), der sich etwas einfallen lässt wie man diesen Fotosatz nicht bezahlen muss.
So erhalte ich eine Abrechnung, dass 12,83 Euro nicht erstattet werden, da der 2. Fotosatz ausschließlich für die Ausfertigung des Geschädigten gefertigt wurde. Es ist zwar richtig, dass der zweite Fotosatz für den Geschädigten gefertigt wurde, aber was dies mit der Erstattungsfähigkeit zu tun haben soll, ist mir nicht begreiflich.