Hallo zusammen,
noch immer meinen an einigen Standorten der HUK Coburg Versicherung die Sachbearbeiter, getarnt als „Ihr Schaden-Team“, dem Unfallopfer mit rechtlich unzutreffenden Argumenten seinen Schadensersatzanspruch, wozu auch das Honorar des vom ihm beauftragten Sachverständigen gehört, kürzen zu können.
Wohl um bei derlei unsinnigen Ansinnen die Kosten für die Versichertengemeinschaft so gering wie möglich zu halten, gibt es „den Aprilscherz“ im Mai nun per E-Mail.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zahlen heute an Sie: Gutachterkosten 144,00 €
Auszuzahlender Betrag 144,00 €
Die Sachverständigenrechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den „erforderlichen“ Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB übersteigt.