Pleite wegen Abwrackprämie – 6000 Autohändlern droht das Aus

Die Zahl der Neuwagenkäufe bricht ein. Der zweitgrößte Autohändler Norddeutschlands steht vor der Pleite.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23. 11.2009

Hamburg. Der zweitgrößte Autohändler Norddeutschlands steht vor der Pleite: Die Lübecker Kittner-Gruppe muss nach eigenen Angaben voraussichtlich morgen Insolvenz anmelden. Damit sind 1250 Arbeitsplätze an 30 Standorten unter anderem bei Travag in Bad Oldesloe und Bad Segeberg in Gefahr. Kittner verkauft vor allem die Marken Volkswagen und Audi.

In einem Insolvenzverfahren sieht die Geschäftsführung „die beste Möglichkeit, um das Unternehmen auf gesunder Basis neu aufzustellen“. Fehlentscheidungen des früheren Managements schon vor Jahren hätten wesentlich zu den aktuellen Problemen beigetragen, sagte ein Firmensprecher dem Abendblatt….

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HUK spielt jetzt auch fair ?

Quelle: kfz-betrieb online vom 18.11.2009

HUK spielt jetzt auch fair

Vereinbarung mit Ford-Händler-Dienstleistungsgesellschaft

Seit Oktober dieses Jahres arbeiten die Ford-Händler nicht mehr nur mit der Allianz Versicherungs AG zusammen, sondern auch mit der HUK Coburg. Die Kooperation basiert auf dem von der Allianz her bekannten Konzept des Fairplay. Das heißt, die HUK hat mit den Ford-Partnern Spielregeln vereinbart, die eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Unfallschäden garantieren sollen…..

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Das AG Merzig verurteilt die eintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars sowie zur Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (26 C 15/09 vom 19.06.2009)

Mit Entscheidung vom 19.06.2009 ( 26 C 15/09) wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Amtsgericht Merzig zur Erstattung restlicher Sachverständigenkosten sowie außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Das Gericht setzt sich in der Entscheidung ausführlich zu der Abtretung unter Einbeziehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auseinander.

Aus den Gründen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 189,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Oktober 2008 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39,–€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26. November 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.

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Das AG Nürnberg verurteilt die HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung des Sachverständigenhonorars (34 C 7284/09 vom 13.11.2009).

Mit Entscheidung vom 13.11.2009 (34 C 7284/09) wurde die HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Nürnberg dazu verurteilt, das Sachverständigenhonorar sowie restliche Reparaturkosten zu erstatten.

Aus den Gründen:

ENDURTEIL

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 170,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.8.2008 zu bezahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird auf 170,38 EUR festgesetzt.

Tatbestand

Entfällt gemäß den §§ 313 a, 495 a ZPO.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall, aus welchem die Beklagte unstreitig zu 100 % einstandspflichtig ist, gemäß § 823 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 WG i.V.m. § 1 PflVG einen weiteren Schadensersatzanspruch in Höhe von 170,38 EUR.

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„Rating Deutsche Autoversicherer“ – „Die Prämie schlug dabei mit 50 Prozent am deutlichsten zu Buche.“

Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing?

Oder wie wäre es sonst zu erklären, dass die HUK – Coburg  in all ihren Variationen das „Rating Deutsche Autoversicherer“ anführt bzw. mit anführt? Wenn zu 50 % die Prämienhöhe der Versicherer für das Ergebnis des Ratings ausschlaggebend war, bleibt die Frage nach der Bewertung  des Regulierungsverhaltens der einzelnen (Billig)Versicherer  im Schadensfall  seitens des MAP-Reports jedoch unbeantwortet.

Wo würde z. B. die HUK-Coburg, die DEVK, der HDI und die WGV stehen, wäre innerhalb der  Studie  die Anzahl der Anspruchsteller ermittelt worden, welche nur aufgrund eines geführten Prozesses umfassenden  Schadensersatz erlagen konnten?  Auch die Anzahl der  negativ für den jeweiligen Versicherer ergangen Urteile wäre aus Verbrauchersicht ein notwendiges, da aufschlussreiches Kriterium der Studie gewesen. Eine Analyse z.B. der bei CH geführten Urteilslisten hätte zur Objektivität des Ratings beigetragen können.

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Ab 2010; Traditionsmarken Hamburg-Mannheimer und Victoria in Versicherungsgruppe Ergo integriert

Die Finanz- und Wirtschaftskrise verändert  die Versicherunglandschaft nachhaltig.

N-TV meldet:

Traditionsmarken verschwinden

Ergo baut Versicherungen um

Der Versicherungsriese Ergo lässt die traditionsreichen Marken Hamburg-Mannheimer und Victoria verschwinden. Der Düsseldorfer Konzern will nach der Umstellung in der zweiten Jahreshälfte 2010 neue Lebens- und Sachversicherungen in Deutschland unter der Marke Ergo verkaufen.

Die Ergo-Marken DKV für Krankenversicherungen und D.A.S. für Rechtsschutz bleiben erhalten. Als Reaktion auf die Pleiten von Karstadt und Quelle werden die KarstadtQuelle Versicherungen, die seit 2002 zu Ergo gehören, Anfang des kommenden Jahres in Ergo Direkt Versicherungen umbenannt. Das Unternehmen hatte in den vergangenen Monaten immer wieder betonen müssen, dass die KarstadtQuelle-Versicherung trotz ihres Namens nicht von den Problemen von Karstadt und Quelle betroffen ist.

Quelle: n-tv.de, alles lesen >>>>>>>>>>>>

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Das AG Erding zu den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt und zu den Verbringungskosten unter Berücksichtigung des BGH-Urteils VI ZR 53/09

Mit Entscheidung vom 04.11.2009 (2 C 761/09) wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Amtsgericht Erding dazu verurteilt, restlichen Schadenersatz zu erstatten. Es ging hierbei um die Lohnkosten der markengebundenen Fachwerkstatt und um die Verbringungskosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung. Das Gericht hat in der Begründung u.a. auf das neue BGH-Urteil VI ZR 53/09 vom 20.10.2009 Bezug genommen.

Aus den Gründen:

Endurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 427,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2009, sowie 43,32 an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2009 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die ihm aufgrund des Verkehrsunfalles vom 07.05.2009 gegen 18.00 Uhr auf der Münchener Straße in Erding noch entstehen werden.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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HUK-Coburg muss Partnerbetriebe stützen

In der „Automobilwoche“ vom 16.11.2009 stand zu lesen, dass die HUK-Coburg Versicherungsgruppe mit den deutschen Ford-Händlern eine Vereinbarung zur elektronischen Unfallschadensabwicklung getroffen hat. Künftig sollen gemeinsam vereinbarte Prozesse die Abwicklung von Unfallschäden beschleunigen. Auf Basis eines von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlages gibt die HUK-Coburg die Reparatur frei und zahlt 1/3 der Reparaturkosten als Vorschuss, um so die Liquidität der Partnerbetriebe zu sichern. Zur Zeit wird das Verfahren in 7 Pilotbetrieben getestet, so die Automobilwoche.

Die Nachricht stimmt bedenklich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass vor etwa einem Jahr verlautbart wurde, dass die HUK-Coburg zur Auslastung ihrer Partnerbetriebe weitere Versicherungsgesellschaften zur Vermittlung von Reparaturvolumen in ihre Partnerbetriebe zu rekrutieren versucht und es bereits gelungen war, die VHV mit „ins Boot“ zu holen.

Bereits damals wurde gemutmaßt, dass die HUK-Coburg eine derartige Werbemaßnahme nur deshalb unternimmt, weil die Partnerwerkstätten durch die eigenen steuerbaren Schäden nicht ausgelastet werden und die unzureichende Zuführung von Reparaturvolumen beklagen. Nunmehr drohen der HUK-Coburg im Kreise ihrer Partnerbetriebe offenbar eine Insolvenzwelle mit der Folge, dass sich die HUK-Coburg sogar zu den in der Automobilwoche geschilderten Bankgeschäften hinreißen lässt, zu denen sie mit Sicherheit keine Zulassung der BaFin besitzt.

Die Vorfinanzierung von  Teilen der Reparaturkosten zur Sicherung der Liquidität der Partnerbetriebe stellt unzweifelhaft ein Kreditgeschäft dar, welches eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz ( KWG ) erfordert.

Wer macht die Anzeige bei der BaFin?

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Das AG Landshut verurteilt den HDI zur Erstattung der UPE-Zuschläge sowie zur Zahlung der Verbringungskosten

Mit Entscheidung vom 24.07.2009 (12 C 1963/08) wurde die HDI Direkt Versicherung durch das Amtsgericht Landshut dazu verurteilt, weitere Reparaturkosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung zu erstatten. Es handelte sich hierbei um die Positionen Ersatzteilpreisaufschläge sowie die Verbringungskosten. Die Erstattung der Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme zu den strittigen Positionen wurde nicht zugesprochen. Nach Auffassung des Gerichts handle es sich hierbei um die Klärung einer Rechtsfrage. Die Stellungnahme durch einen technischen Gutachter sei hierfür nicht erforderlich gewesen.

Aus den Gründen:

Endurteil

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 221.33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von nicht anrechenbaren vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € freizustellen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 58 %, der Kläger 42 %.

5. Das Urteil ist für beide Seiten vorläufig vollstreckbar.

6. Der Streitwert wird auf 381,98 € festgesetzt.

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Frontal21: Ungeprüft und Gefährlich – Gutachter-Pfusch bei Gasautos

von Andreas Halbach und Oliver Lauter

Quelle: Frontal21 vom 17.11.2009

Bei der Nachrüstung von Autos auf Gasantrieb gibt es in Deutschland offenbar erhebliche Sicherheitslücken. Die meisten der mehr als 300.000 umgerüsteten Fahrzeuge in Deutschland seien nicht einem Abgastest im Gasbetrieb unterzogen worden, kritisieren Spitzenverbände der Autogas-Branche und Sachverständige. Sie werfen den Prüforganisationen TÜV und Dekra vor, sich mit Scheingutachten ein Millionengeschäft zu sichern….

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Das AG Halle zu den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt (7 C 420/05 vom 31.01.2006)

Mit Entscheidung vom 31.01.2006 (7 C 420/05) wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Amtsgericht Halle zur Zahlung weiterer Reparaturkosten verurteilt. Umfang der Klage war die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt im Rahmen der fiktiven Abrechnung. Zwar schon eine etwas ältere Entscheidung, aber inhaltlich immer noch aktuell.

Aus den Gründen:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 284,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszins ab 20.08.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 Tatbestand:

Der Kläger verlangt restlichen Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 16.07.2005 in Steinhagen. Für die Unfallschäden des Klägers ist die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in vollem Umfange dem Grunde nach eintrittspflichtig.

Bei dem Unfall wurde der Pkw des Klägers am Kotflügel vorne rechts, den beiden rechten Türen und der Seitenwand hinten rechts sowie an der Vorder- und Hinterachse rechtsseitig beschädigt. Bei dem Pkw des Klägers handelt es sich um einen VW Passat Kombi TDI Comfort-Line, Erstzulassung Juli 1998 mit einer Laufleistung von 277.579 Kilometer zum Unfallzeitpunkt. Der Kläger ist als dritter Halter dieses Fahrzeugs eingetragen.

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HUK und Nürnberger übernehmen Fairplay-Konzept der Allianz

„…… eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Unfallschäden – nach übereinstimmenden Aussagen der Kooperationspartner „zum Vorteil der Kunden, die laut Befragungen gerade dies wünschen“.“ 

oder

doch nur eine Hilfestellung des HUK Coburg-Versicherers bei der Insolvenzverschleppung vieler Ford-Reparaturbetriebe?   Bzw. zahlt der Versicherer einen Reparaturkostenvorschuss auf Basis des Kostenvoranschlags zur Sicherung betrieblicher Liquidität, weil den Reparaturbetrieben keine ausreichenden Barmittel mehr zur Verfügung stehen?

Über Jahre von den Fahrzeugherstellern ausgelaugte Automobilhändler  incl. ihrer Karosserie- und Lackierabteilungen sind ähnlich wie ein von Borkenkäfer befallener Wald  im tosenden Sturm dem schnellen Kapital,  hier das der  HUK Coburg Versicherung,  schutzlos ausgeliefert. Ebenso schutzlos wie auch rechtlos sehen sich die Kunden den zu ihren Lasten vereinbarten Verträgen zwischen ihrem Reparaturbetrieb und dem Schadenregulierer ausgeliefert. Zu guter  Letzt wird über den Reparaturbetrieb  die Hand dann noch nach den Teileherstellern ausgestreckt. Wie lange die Vertrauenswerkstätten von der HUK-Coburg Versicherung nicht im Regen stehen gelassen werden, bleibt abzuwarten.

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