Das Amtsgericht Oschersleben (Sachsen-Anhalt) hat mit Urteil vom 08.06.2009 durch den Direktor des Amtsgerichtes dem klagenden Sachverständigen aus abgetretenem Recht die gekürzten Sachverständigenkosten zugesprochen (3 C 208/09).
Das Urteil lautet wie folgt:
- Der Beklagte wird verurteilt, 292,62 € nebst vorgerichtliche weitere Kosten in Höhe von 39,00 € an den Kläger nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 292,62 € seit dem 14.03.2009 zu zahlen.
- Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 495 a, 313 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist begründet.