…. und die Moral von der Geschicht?

Private Kassen müssen sich endlich reformieren

Von Philipp Neumann 10. Juni 2009, 12:40 Uhr

Die privaten Krankenversicherungen sind vor dem Bundesverfassungsgericht grandios gescheitert. Die Gesundheitsreform von 2007 verstößt in keinem Punkt gegen das Grundgesetz. Klarer kann ein Beschluss des höchsten deutschen Gerichts nicht sein. Die Kassen müssen jetzt umdenken.

Die PKV hat bisher die Strategie verfolgt, ihr Geschäftsmodell um jeden Preis zu erhalten. Sie hat sich in juristische Graben- und Abwehrkämpfe gegen die Politik begeben, die letztlich nicht weiterführen. Mit dieser Wagenburgmentalität kann die PKV auf Dauer nicht den Reformbedarf überdecken, den es ganz objektiv gibt. Denn unter den privaten Versicherungen herrscht noch immer zu wenig Wettbewerb, Versicherte können nur unter hohen finanziellen Verlusten von einem Anbieter zum nächsten wechseln. Noch immer können sich private Versicherungen aussuchen, wen sie versichern und wen nicht. Sie können sich niedrige Risiken herauspicken und die schweren Fälle der Sozialversicherung überlassen. Das ist rechtlich zulässig, aber moralisch zweifelhaft.

Quelle bzw. ganzer Kommentar:    welt.de

Veröffentlicht unter Allgemein, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Schreib einen Kommentar

AG HH-St. Georg verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 16.04.2009 (915 C 265/08) hat das AG Hamburg-St. Georg die  beteiligte Versicherung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.931,41 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle  ab. Es ist davon auszugehen, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wurde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet.

Der Kläger hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten aus den § 7 StVG, § 115 WG, 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Unter Berücksichtigung der Teilzahlung der Beklagten in Höhe von EUR 1.225,70 steht dem Kläger gegen die Beklagte noch ein erstattungsfähiger Schaden in Höhe von EUR 1.931,41 zu. Bei Außerachtlassung der vorbezeichneten Teilzahlung liegt bezüglich der Mietwagenkosten ein erstattungsfähiger Schaden in Höhe von EUR 3.157,11 vor.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | 2 Kommentare

AG Krefeld verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 30.04.2009 (4 C 225/08) hat das AG Köln die  beteiligte Versicherung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 296,03 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle  ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht ein Anspruch auf Zahlung der restlichen Mietwagenkosten in Höhe von 296,03 € zu. Gemäß §§ 7, 17 StVG, 1, 3 PflVG in Verbindung mit der Abtretungserklärung hat die Klägerin gegen die Beklagte Anspruch auf Ersatz der der Geschädigten B. aus dem Unfallereignis vom xx.xx.2005 in Willich entstandenen Schäden. Hierzu gehören auch die für den unstreitigen Zeitraum der Reparatur geltend gemachten Mietwagenkosten für die Zeit vom 25.04.2005  – 28.04.2005. Die volle Haftung der Beklagten aus diesem Unfall ist zwischen den Parteien unstreitig.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Köln verurteilt HDI-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 12.03.2009 (264 C 153/08) hat das AG Köln die  HDI-Gerlin Industrie Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 925,93 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle sowie die Zinn-Erhebung  ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist in Höhe von € 925,93 nebst Zinsen begründet.

Im Übrigen ist sie unbegründet                                                            

Die Klägerin kann von der Beklagten gem. §§ 7 StVG; 3 PflVG; 249, 398 BGB weitere Mietwagenkosten in der zugesprochenen Höhe verlangen. Die ihr zu ersetzenden Mietwagenkosten berechnen sich insgesamt auf € 2.609,75. Abzüglich der bereits gezahlten Beträge in einer Gesamthöhe von € 1.683,82 verbleibt der zugesprochene Betrag in Höhe von € 925,93.

Zunächst einmal zweifelt das Gericht nach dem Vortrag der Klägerin, nach den vorgelegten Abtretungserklärungen, insbesondere im Hinblick auf die vorgelegte Inkassoerlaubnis, nicht an der Aktivlegitimation der Klägerin. Mietwagenkosten gehören grundsätzlich zum Herstellungsaufwand, den ein Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung gemäß § 249 BGB dem Geschädigten nach einem Unfall zu ersetzen hat.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | 2 Kommentare

AG Calw verurteilt AXA-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 15.05.2009 (7 C 61/09) hat das AG Calw die AXA Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 51,24 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle sowie die Zinn-Erhebung  ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf die Bezahlung von restlichen Mietwagenkosten aus der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges im Schadensfall X., versichertes Fahrzeug Y. betreffend den Verkehrsunfall vom xx.xx.2006 in Höhe von 51,24 € aus §§ 7, 17 StVG, 823 I BGB, 1, 3 PflVG 398 ff BGB i V m §§ 249 ff BGB.

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerseite auf Bezahlung restlicher Mietwagenkosten insbesondere über die Höhe der angemessenen Mietwagenkosten.

Die Klägerin hat die Mietwagenkosten für die Anmietung eines Fahrzeuges im Zeit­raum 21. bis 22.8.2008 wie folgt abgerechnet:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Axa Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

OLG Köln zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für das „Zinn-Gutachten“

In einem Beschwerdeverfahren (17 W 33/09)  im Rahmen der Kostenfestsetzung hat das OLG Köln entschieden, dass die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens (hier: Gutachten Dr. Zinn zur Qualität des Schwacke-Mietpreisspiegels) nicht als Kosten des Rechtsstreits zu werten sind. Die gegnerische Versicherung hatte den Versuch unternommen, die Kosten für die Erstellung dieses Gutachtens in den Rechtsstreit mit einzubringen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Wert des Beschwerde Verfahrens beträgt bis 600,00 €.

Gründe

Die gemäß § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache selbst keinen Erfolg.

Die Rechtspflegerin des Landgerichts hat die Sachverständigenkosten in Höhe von 999,60 € zu Recht in Abzug gebracht.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

LG Bonn verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 08.01.2008 (10 O 110/07) hat das LG Bonn die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 2.775,30 € zzgl. Zinsen verurteilt. Zur Verhandlung standen 16 Schadenfälle. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und – nach der erklärten Teilklagerücknahme – ganz überwiegend begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz gemäß §§ 7 Abs.1,17 Abs.1 StVG i.V.m. § 3 Nr.1 PflVG, §§ 249 ff, 398 BGB in Höhe eines Betrages von 2.775,30 €.

Wegen der Höhe des Betrages wird zunächst auf die Anlage zu diesem Urteil Bezug genommen. Hiervon ist noch der Restsaldo des Falles Nr.2 in Höhe von 90,60 € in Abzug zu bringen, so dass sich ein Anspruch in der tenorierten Höhe ergibt.

Die Klägerin kann gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den erforderlichen Herstellungsaufwand  ersetzt verlangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, BGHZ 160, 377; BGH, NJW 2005, 1933; BGH, NJW 2005, 135; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW-RR 2005, 1371; BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506; BGH, NJW 2006, 2106; BGH, NJW 2006, 2621; BGH NJW 2006, 2693), der sich die Kammer anschließt, kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

Unfallopfer klagt auf Rekordsumme von 7,2 Millionen Euro Schadensersatz

Hamburger Abendblatt vom 06.06.2009

Sarah T. (23) aus Buchholz ist seit einem Autounfall schwerstbehindert. Jetzt fordert sie Schadenersatz.

Vor dem Hamburger Landgericht beginnt am Donnerstag ein Prozess um die höchste Schadenersatzsumme, die ein Unfallopfer je in Deutschland eingeklagt hat. 7,2 Millionen Euro fordert eine 23 Jahre alte Frau von der Generali-Versicherung. Sarah T. aus Buchholz ist seit einem Autounfall schwerstbehindert und braucht 24 Stunden Betreuung am Tag.

Weiterlesen >>>>>

Beitrag bei Spiegel Online vom 14.11.2008 >>>>

Beitrag bei Spiegel Online vom 25.01.2009 >>>>

Beitrag bei stern.de vom 16.02.2009 >>>>

Videobeitrag in ZDF Hallo Deutschland, Februar 2009 >>>>

Videobeitrag in RTL Guten Abend, Februar 2009 >>>>

Veröffentlicht unter Das Allerletzte!, Generali Versicherung, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Personenschäden, TV - Presse, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

„Schluss mit der Abwrack-Orgie“

Schluss mit der Abwrack-Orgie   Ein Kommentar von Nicolaus Heinen

Vor einem halben Jahr hat die EU ihr 200-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket beschlossen – doch wann die Regierungen ihre Ausgaben wieder zurückfahren wollen, darüber schweigen sie. Dabei ist eine Deckelung der Staatshilfe dringend erforderlich. Und zwar schnell. Ein Kommentar von Nicolaus Heinen

Frankfurt am Main – Europa wrackt ab. In den kommenden zwei Jahren werden mehr als drei Millionen Europäer ihre Autos verschrotten und durch neue ersetzen. Und damit nicht genug. An allen Ecken des Kontinents wird geteert, gebaut, investiert, saniert und konsumiert.

Die Ausgaben und Investitionen, die jetzt von der öffentlichen Hand gestemmt werden, machen inflationsbereinigt fast das Dreifache des Marshall-Plans aus – mit dem Unterschied, dass wir heute nicht die Trümmer eines Weltkriegs beseitigen, sondern die Folgen einer Krise bewältigen müssen.

Selbst die härtesten Verfechter der Marktwirtschaft haben erkannt: In der aktuellen Krise kann der Staat nicht nur die Zuschauerrolle einnehmen. Konjunktur ist auch Psychologie – und Konjunkturprogramme können in einer fundamentalen Wirtschaftskrise negative Erwartungen im Markt entschärfen und so einer selbsterfüllenden Prophezeiung entgegenwirken.

 Der ganze Artikel kann hier weiter gelesen werden:   >>>>>>>>

Veröffentlicht unter Allgemein, Willkürliches | Schreib einen Kommentar

LG Aachen verurteilt WGV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (2 S 206/08 vom 15.01.2009)

Mit Urteil vom 15.01.2009 (2 S 206/08) hat das Landgericht Aachen die  WGV Schwäbische Allgemeine Versicherung AG in der Berufung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 589,97 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt.  Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:
Von den in formeller Hinsicht unbedenklichen Rechtsmitteln hat lediglich die Berufung der Beklagten in der Sache teilweise Erfolg, während die Anschlussberufung des Klägers in vollem Umfang der Zurückweisung unterliegen muss.

Die Beklagte kann sich im Ergebnis nicht mit Erfolg darauf berufen, das Amtsgericht habe der Ermittlung der Mietwagenkosten nicht die Schwacke-Liste 2006 zugrunde legen dürfen, weil diese keine geeignete Schätzgrundlage darstelle. Der Kläger macht im vorliegenden Fall keine fiktiven Kosten, sondern die ihm konkret entstandenen Mietwagenkosten geltend, die die durchschnittlichen Mietwagenpreise nach der Schwacke-Liste 2006 unterschreiten. Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Köln, der sich die Kammer anschließt, ist die Schwacke-Liste grundsätzlich als geeigneter Maßstab zur Bestimmung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges anzusehen (vgl. BGH NJW 2008, 1519; OLG Köln, Urteil vom 18.März 2008 – 15 U 145/07 -).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, WGV Versicherung, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | 2 Kommentare

LG Karlsruhe verurteilt HDI Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 24.04.2009 (9 S 311/08) hat das LG Karlsruhe die HDI Firmen- und Privat Versicherung  AG in der Berufung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.663,73 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Er­folg.

Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung restlicher Mietwagenkosten in Höhe von 1.663,73 EUR zu.

Nach ständiger Rechsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700). Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Dortmund verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 05.02.2009 (4 S 148/08) hat das LG Dortmund die  beteiligte  Versicherung in der Berufung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.704,53 € zzgl. Zinsen verurteilt. Grundlage des Urteils waren drei Schadenfälle. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat in der Sache zum überwiegenden Teil Erfolg.

Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus den drei streitgegenständlichen Verkehrsunfällen über die außergerichtlich erfolgten Zahlungen hinaus ein weiterer Zahlungsanspruch i.H.v. 1.704,53 € aus §§ 7, 18 StVG i.V.m. §§ 249, 398 BGB zu. Bezogen auf den vom Amtsgericht zuerkannten Betrag war der Klägerin entsprechend ein weiterer Schadenersatzanspruch i.H.v. 865,54 € zuzusprechen.

Dem Grunde nach ist unstreitig, dass die Versicherungsnehmer der Beklag­ten für jeden der drei hier abgerechneten Verkehrsunfälle jeweils in vollem Umfang haften.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar