Auch das AG Augsburg erteilt der von der VHV vorgenommenen Schadenkürzung eine Absage (23 C 809/09 vom 20.04.2009)

Im April 2009  sieht  unter dem Az:  23 C 809/09  das Amtsgericht Augsburg keine Kürzungsberechtigung  bei fiktiver Schadensersatzanspruchstellung und schreibt der VHV Allgemeine Versicherungs AG daher eine auf den Punkt gebrachte Urteilsbegründung ins Stammbuch.

ENDURTEIL:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166,82 EUR Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 14.01.2009 zu bezahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

entfällt gem.  § 313  a I S. 1 ZPO.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von weiterem Schadensersatz gem. § 115 VVG in Höhe von 166,82 EUR.

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Das AG Hildesheim erteilt unter dem Az: 21 C 385/08 am 15.05.2009 dem Prüfbericht des Haftpflichtversicherers eine Absage

Dem Unfallopfer wurde seitens des Haftpflichtversicherers  durch Vorlage eines Prüfberichts,   unter  Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit,  ein Schadenbetrag von 305,77 Euro vorenthalten.  Dem folgte der Richter nicht. „Den Schaden darf der Geschädigte auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden.“

Das Amtsgericht Hildesheim urteilte hier  im schriftliches Verfahren gemäß § 495 a ZPO wie folgt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 305,77 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. August 2008 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 83,54 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30 Januar 2009 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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AG Kulmbach verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 01.12.2008 (74 C 103/08) hat das AG Kulmbach die  beteiligteVersicherung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 191,79 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet.

Die Beklagte ist verpflichtet, an die Klägerin noch 131,79 Euro Schadensersatz für entstandene Mietwagenkosten zu bezahlen.

Ein Mietvertrag ist zustande gekommen. Die Beklagte hat dies zwar ursprünglich bestritten. Der Mietvertrag ist jedoch vorgelegt worden. Der Zeuge X. hat das Zustandekommen des Mietvertrages bestätigt.

Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann als Herstellungsaufwand der Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten verlangt werden.

Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwändungen, die ein verständiger wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Dabei ist der Geschädigte unter dem Gesichtpunkt der Schadensminderpflicht gehalten, im Rahmen des Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung au wählen. Im vorliegenden Fall ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zu dem von der Klägerin gewählten Unfallersatztarif nicht erforderlich gewesen.

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AG Berlin-Mitte verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (111 C 3089/08 vom 19.05.2009)

Mit Urteil vom 19.05.2009 (111 C 3089/08) hat das Amtsgericht Berlin-Mitte die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 201,54 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle – mit eingehender Kritik hieran – ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet.

Die Beklagte, die dem Grunde nach unstreitig für die Schäden aus dem Unfall vom xx.xx.2007 haftet, ist verpflichtet, auch restliche Mietwagenkosten von 201,54 EUR zu erstatten, nachdem sie bereits 378,06 EUR gezahlt hat. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Klägerin für das Anmieten des Ersatzfahrzeuges insgesamt 579,60 EUR brutto gezahlt hat. Wegen der Einzelheiten wird auf die Rechnung vom 12.11.2007  verwiesen.

Die Mietwagenkosten sind in dieser Höhe gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen. Denn unter Be­rücksichtigung des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 wären unstreitig im Postleitzahlengebiet 146 727,00 EUR (477,00 EUR Wochenpreis + 82,00 EUR Zusatztag + 168,00 EUR Kaskoversiche­rung) zu zahlen gewesen.

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AG Bayreuth verurteilt WGV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (3 C 13/09 vom 22.04.2009)

Mit Urteil vom 22.04.2009 (3 C 13/09) hat das Amtsgericht Bayreuth die  WGV-Schwäbische Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 522,75 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage erweist sich als teilweise begründet.

Die Beklagte schuldet dem Kläger den Ersatz weiterer Mietwagenkosten  nach S 7 Abs. 1 StVO, 115 Abs. 1 VVG in Höhe von 522,75 EUR.

Hierbei ist zwischen den Parteien die vollumfängliche Einstandspflicht der Beklagten für die dem Kläger entstandenen Schaden aus dem Verkehrsunfallereignis vom 01.04.2008 unstreitig.

Dem Kläger stehen gem. § 249 BGB Mietwagenkosten in Höhe von insgesamt 1.463,27. EUR zu, worauf 940,52 EüR bezahlt wurden und der Differenzbetrag mit der Klage zuzusprechen war.

Hierbei legt das Gericht den  „Schwacketarif“ zu Grunde, nachdem der Beklagte die Erforderlichkeit des gewählten Tarifs bzw. dass ein anderer als der gewählte nicht zugänglich war, nicht dargelegt hat.

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„Lebensversicherer tricksen bei Abschreibungen“

Abschreibungen

Lebensversicherer tricksen bei Abschreibungen  

(Quelle: handelsblatt.de)  von Thomas Schmitt vom 08.06.2009

Die deutschen Lebensversicherer leiden unter der Finanzkrise. Mit einem Bilanztrick haben sie im vergangenen Jahr Abschreibungen von mehreren Milliarden Euro vermieden. Real sinkt die Nettoverzinsung einiger Lebensversicherer unter den Garantiezins. Womit Kunden rechnen müssen.

HB FRANKFURT. Die deutschen Lebensversicherer haben im vergangenen Jahr in ihren Kapitalanlagen Abschreibungen von mehreren Milliarden Euro vermieden. Möglich machte dies eine von der BaFin erlaubte großzügigere Anwendung des § 341b HGB. Wie die Branche durch einen Bilanztrick die Krise austrickst.

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LG Dortmund verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 12.03.2009 (4 S 130/08) hat das LG Dortmund die  beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 534,55 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg.

Die Beklagte haftet dem Kläger dem Grunde nach aus §§ 7, 17, 18 StVG, 3 PflVG für den Ersatz aller Schäden, die der Kläger kausal aus dem Verkehrsunfall vom xx.xx.2007 erlitten hat, da der Versicherungsnehmer der Beklagten den Verkehrsunfall allein verschuldet hat. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig.

Zu dem gemäß § 249 BGB zu erstattenden Schaden gehören auch die mit der vorliegenden Klage geltend gemachten weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 534,55 €. Da der Kläger den Rechnungsbetrag bislang nicht an die Mietwagenfirma bezahlt hat, ist er berechtigt, Zahlung des Betrages an das im Tenor näher bezeichnete Mietwagenunternehmen zu verlangen.

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Das AG Stuttgart spricht dem klagenden SV weiteres, durch die Generali Versicherungs AG zu erstattendes Honorar zu (43 C 6165/08 vom 12.03.2009)

Das Amtsgericht Stuttgart  verurteilte am 12.3.2009 unter dem Az.: 43 C 6165/08 die Generali Versicherungs AG  zur Zahlung weiterer  Schadensersatzleistungen bezüglich Sachverständigenhonorar von 588,62 Euro  zuzüglich  Zinsen. Der Sachverständige klagte aus abgetretenem Recht. Zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer war vereinbart, dass die Bemessung des SV-Honorar nach der Höhe des Schadens erfolgt. Dagegen hatte der hier zu entscheidende Richter unter  Hinweis auf die BGH-Rechtssprechung  keine Bedenken.

Aus den Entscheidungsgründen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 588,62 € zu bezahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.07.2008.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 6 Siebtel und der Kläger 1 Siebtel.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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AG Hof verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 05.05.2009 (15 C 52/09) hat das AG Hof die  HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 253,29 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig, insbesondere ist das Amtsgericht Hof sachlich und örtlich zur Entschei­dung zuständig. 

Die Klage ist auch zum Großteil begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes in Höhe von EUR 253,29 gem. den §§ 7 Abs. 1 StVG, 823, 249 Abs. 2 S. 1 BGB, 115 Abs. 1 VVG sowie Zinsen und vorgerichtlicher Kosten,wie aus dem Tenor ersichtlich.

Die Aktivlegitimation des Klägers ist aufgrund der Rückabtretung vom 23.02./11.03.2009 durch die Fa. A. an den Kläger gegeben.

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„Aussichten 2009: Inflation, Deflation, Rezession, Stagflation oder Depression?“

Aussichten 2009: Inflation, Deflation, Rezession, Stagflation oder Depression?

Verfasst von Dr. Dietmar Siebholz am 10.06.2009 um 8:03 Uhr

Wie können diese Schulden zurückgezahlt oder partiell getilgt werden? Woraus denn tilgen, wenn man schon überschuldet ist? Für die Politik ist die Inflation die einzige Rettung, hat bringt doch für die Politik drei Vorteile: Erstens kann man die Auswirkungen der heute verantwortungslosen Politik der nächsten (Politiker-)Generation auferlegen (Greenspan ist das beste Beispiel: Er vervielfachte die Geldmengen in den USA und nun, nachdem er die Verantwortung an seinen Glaubensgenossen Benjamin S(halom – so ist sein middle name) Bernanke weitergegeben hat, läßt er sich für seine Auftritte mit den Warnungen zum Weltgeldsystem noch fürstlich bezahlen), zweitens läßt sich durch Inflation die indirekte Besteuerung (wir nennen es die „kalte Progression“).solange verheimlichen, bis auch der letzte Hartz-IV-Empfänger in die Progression geraten ist und drittens kann man seine Wähler heute mit den aus Schulden finanzierten sozialen Segnungen dazu bringen, diese rücksichtslosen Volksvertreter auch noch zu wählen.

Apropos zum Begriff „Volksvertreter“ und anlässlich der Europa-Wahlen – für ein Parlament, das seine Existenzberechtigung aus keiner Verfassung ableiten kann, sondern ein Kunstprodukt – sozusagen ein „politischer Dachfonds“ ist – fällt mir folgende Bonmot ein: „Was verkauft ein Versicherungsvertreter? Richtig: Versicherungen! Was verkauft ein Staubsaugervertreter? Richtig: Staubsauger! Und was verkauft ein Volksvertreter?“)

Quelle bzw. der gesamte Artikel kann eher sollte  hier goldseiten.de nachgelesen werden. 

Virus

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Datenschutz und Datensammlung

Dieser Artikel hat zwar nichts mit der Schadenregulierung einer Versicherung zu tun, ist aber ein schönes Beispiel welche Daten von Unternehmen gesammelt werden und wie Kunden behandelt werden, die die Löschung nicht benötigter Daten verlangen.

Jeder kennt die Internetauktionsplattformen. Auch in unserer Familie wird immer mal wieder etwas er- oder versteigert. Der Paketdienstleister Hermes bietet seit einiger Zeit einen „Service“ an, der sich Shop2Shop nennt. Wenn ich etwas ersteigere und der Verkäufer versendet über Hermes, kann er das Paket an den Paketshop in meiner Nähe senden und ich kann es dort abholen. Vorteil für den Verkäufer ist eine Ersparnis von 10 Cent. Vorteil für den Käufer ist die Möglichkeit, dass das Paket abgeholt werden kann, wenn der Käufer Zeit hat und nicht wann der Paketdienst vorgefahren kommt.

Auf der Hermes-Homepage wird dieser Dienst beworben und unter anderen heißt es dort:

Shop2Shop ist genau der richtige Service für Sie, wenn Sie Pakete besonders günstig verschicken wollen oder als Empfänger selber darüber entscheiden möchten, wann Sie ihre Pakete erhalten. Die Abgabe und die Zustellung Ihrer Sendung erfolgen direkt in den rund 14.000 PaketShops. Als Empfänger werden Sie per E-Mail über das Eintreffen des Paketes informiert und können es dann gleich oder einfach später abholen.

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Die Allianz und die verschwundenen Gutachten

Gleich  zwei Mal geht der Allianz Versicherungs AG  in ein und dem selben Vorgang das Schadensgutachten verloren.

Im März übersandten wir der Allianz Versicherung im Auftrag des Kunden das Originalgutachten (mit Urheberrechts- und Datenschutzvermerk). Dieses ist seit dieser Zeit nun im Hause der Allianz nicht mehr auffindbar.
Ebenso eine Kopie der Zweitschrift,  zugesandt über den beauftragten Rechtsanwalt des Unfallopfers,  löste sich entweder in Luft auf (die Zerkleinerungssmaschine lässt grüßen?), liegt in der Gnazschublade oder verschimmelt im Berliner Untergrund.  Eingescannt sind hingegen die Abtretungserklärung, die RKÜ, ein Teil der Kalkulation (gefaxt von der mittlerweile insolventen Werksatt) und man staune, das Anschreiben des Anwaltes,  wie gesagt – ohne mitgesandter Gutachten-Anlage.

Im April wurden die Reparaturkosten an die Werkstatt erstattet!  Trotzdem ist/war der SB ernsthaft der Meinung, ohne ein Originalgutachten könne keine Regulierung vorgenommen werden. Er bat um Übersendung des Gutachtens und der Lichtbilder per Mail!!!! 

So geht das natürlich nicht, guter Mann.  Einzig gehöre sich ja wohl nur noch, die Fax-Nummer zu nennen, damit der Anwalt unsere Rechnung zwecks Begleichung – nun zum 3. Mal – auf den Weg bringen kann, so meine Erwiderung.

Wenn noch jemand Bedarf hat – an der Fax-Nummer meine ich ….

Chr. Zimper

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