Dass der HDI nicht über technische Mitarbeiter verfügt, wissen wir seit der Standardschreiben zum Thema Prüffähigkeit des Gutachtens bei Hinweis auf das Urheberrecht.
Nun erreicht mich aber heute ein Schreiben, in dem sich der SB des HDI beschwert, dass auf den Bilder, die meinem Gutachten beigefügt waren, eine Beschädigung des Frontbleches und des Radhauses nicht erkennbar seien. Beide Teile mussten mit je 0,5 Stunden instandgesetzt werden, da sie durch den Ansoß etwas verbogen worden sind.
Man erkennt bereits an diesem Schreiben, dass dem HDI tatsächlich jegliche technischen Mitarbeiter fehlen müssen, dummerweise aber auch jegliche Mitarbeiter mit auch nur minimalem technischen Verständnis.
Denn ich habe extra ein Bild vom Motorraum her aufgenommen, das die leichte Stauchung des Radhausvorderteils sowie die leichte Verbiegung des Schlossträgers zeigt, aber dazu müsste man zumindest in der Lage sein, einen Schaden auch erkennen zu können.