Wie in der Vergangenheit schon erwähnt, hat die DEVK eine eigentümliche Auffassung über den Umgang mit dem eigenen Kunden. Da wird der Werkstatt, nicht dem VN mitgeteilt, aus welchen Gründen die Rechnung nicht übernommen wird. Bittet die Werkstatt dann die DEVK darum ihre VN selber über die Leistungen aufzuklären, landet das bei der „Qualitätskontrolle“ die dann wörtlich schreibt
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