Kaum zu glauben, aber wahr: wie die Gelder der Versichertengemeinschaft verschleudert werden

Die Versicherer argumentieren ja immer gerne damit, dass sie angeblich unberechtigte Ansprüche im Sinne der Gemeinschaft aller Versicherten verweigern müssen. Gleichzeitig verschleudern sie aber sinnlos Geld, wie nachstehendes Beispiel zeigt, das sich in den letzten Wochen in meiner Kanzlei zugetragen hat:

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HUK-Coburg im Kreuzfeuer der Kritik! Zu sehen beim ZDF in Frontal 21 am 23.01.2007 um 21:00 Uhr, wird verschoben.

Soeben erfahre ich dass diese Sendung wegen der Sache E.Stoiber verschoben wird. Ein erneuter Termin wird rechtzeitig angekündigt.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

MfG

Franz Hiltscher

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Bruderhilfe PAX Familienfürsorge, eine Firmierung die diametral zu den tatsächlichen Praktiken steht.

Obwohl der BGH deutlichst ausgeführt hat, dass Keine Zeitaufwandsberechnungen bei einer SV-Honorarrechnung gemacht werden müssen, schreibt mich doch eine Frau Raunitschke der Bruderhilfe Versicherung aus Kassel an und behauptet das Gegenteil, verweist frech noch darauf hin, dass angeblich andere Organisationen auch auf Zeitaufwand abrechnen (eine Schmierenkomödie der DEKRA) und versucht mir buchstäblich  50% meines berechtigten Honoraranspruches zu stehlen. Dies in Kurzform dargestellt.
Letztendlich ist der Geschädigte betroffen und wird wieder einmal klagen müssen, damit seine deliktischen Schadenersatzansprüche vollständig ausbezahlt werden.
Ich habe mir erlaubt auch dieser Versicherung ein einmaliges Schreiben zu übermitteln wie folgt:

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HUK-Coburg im Kreuzfeuer der Kritik! Zu sehen beim ZDF in Frontal 21 am 23.01.2007 um 21:00 Uhr.

Hallo User, hallo Presseleute,

Um die gezielte Irreführung von Verbrauchern erkennen zu können, sollten sich Verkehrsteilnehmer am 23.01.2007 die vom ZDF ausgestrahlte Sendung Frontal 21 genauestens ansehen und sich selbst ein wahres Bild über die haltlosen Aussagen des Vorstandes der HUK-Coburg Herr Hoenen und seiner "ganz eigenen Wahrheit" (siehe nachfolgender Link) machen. Vor der Öffentlichkeit weitestgehend verborgen, tobt ein erbitterter Kampf um das Honorar von Sachverständigen und Rechtsanwälten.

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Hat er oder hat er nicht?

Folgender Sachverhalt:

Ein Unfallgeschädigter wird von der gegnerischen Versicherung angerufen. So im Gespräch wird ihm mitgeteilt, dass die Versicherung mal ihren Gutachter vorbeischickt.

Besagter kommt auch und lässt sich bei der Gelegenheit mal so nebenbei einen Auftrag für die Begutachtung unterschreiben.

Wer ist nun der Auftraggeber des Gutachtens?

Die Versicherung des Schädigers oder der Geschädigte?

Wenn es der Geschädigte sein sollte – liegt dann hier eine arglistige Täuschung seitens des Gutachters der Versicherung vor?

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Ständige Rechtsprechung gegen die HUK Versicherer.

Mit besten Dank an den Kollegen Clausnitzer.

Urteil AG Nürnberg 16 C 5568/05 vom 13.12.2005
 
Auch wenn die Versicherung im Haftpflichtschadenfall selbst einen eigenen „Gutachter“ vorbeischickt, darf man einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, erst recht, wenn der Versicherungssachverständige „ortsübliche Durchschnittspreise“ statt den Löhnen der markengebundenen Fachwerksatt ansetzt! Das freie Gutachten und die Löhne der markengebundenen Fachwerksatt sind zu erstatten.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Dipl.-Ing.(FH) Andreas Claußnitzer
 Urteil AG Nürnberg 16 C 5568/05

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Verlust des Anrechtes auf anwaltliche Vertretung nach Rechtsansicht der HUK-Coburg?

Der Captain Huk Leser, Herr Ra Clemens Miegel aus Berlin hat hier einen nach meiner Meinung sehr interessanten Beitrag gepostet, welcher nun eine angeregte Disskussion auslösen dürfte. 
Die Überschrift des Beitrages stammt aus meiner Feder. 

Zitat:
Vielleicht habe ich aus meiner eigenen Berufspraxis einen interessanten Fall für Ihre Seite, der dort der interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt und zur Diskussion freigegeben werden kann. Wir selber haben im
Kollegenkreis einen solchen Fall noch nicht erlebt:

Beteiligt ist die HUK als Haftpflichtversicherin eines Unfallverursachers. Dessen Einstandspflicht gegenüber der Geschädigten ist unstrittig.

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Ondrah auf Spurensuche

es ist mir unmöglich Euch dieses Foto vorzuenthalten.

Folgender Sachverhalt ist zu klären: Hat die Werkstatt den Auspuff gewechselt oder hat sie ihn nicht gewechselt (siehe Fotodokumentation).

Ondrah

Na ja, erstmal eine Pause einlegen und schon mal über das Wochenende nachdenken.

Tschüß Ondrah

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HUK Coburg´s neuer Textbaustein?

Unter dem 17.11.06 schrieb die HUK Coburg Allg. Vers. AG an ein SV-Büro:

"Sehr geehrte Damen und Herren, nach Sach- und Rechtslage schulden wir eine angemessene und übliche Vergütung. Dies muss mangels einer allgemein gültigen Gebührenordnung im Einzelfall geprüft werden. Nach unserer Erfahrung bewegt sich die übliche Vergütung in den meisten Fällen unter dem Gesprächsergebnis BVSK / HUK Coburg vom April 2004. Gleichwohl sind wir in Einzelfällen bereit, die Honorare, welche sich an dem Gesprächsergebnis orientieren und die dort genannten Beträge nicht überschreiten, ohne weitere Prüfung als üblich und angemessen anzusehen. In den Fällen, in welchen die als Gesprächsergebnis genannten Beträge überschritten werden, werden wir auf die unserer Erfahrung nach üblichen und angemessenen Beträge kürzen."

Und schon wieder wird die Sach- und Rechtslage völlig falsch daregstellt.

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Schadensregulierung der VHV – OHNE BEANSTANDUNG!

Schreiben der Versicherung an das Sachverständigenbüro:

"Den Schaden können wir noch nicht abschließend bearbeiten.

Die Forderung gleichen wir mit 581,16 EUR aus.

Ihrem Kunden gegenüber behalten wir uns die Rückforderung vor.

Mit freundlichen Grüßen"

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Die Rechtsansicht der Huk-Coburg Gruppe teilen offensichtlich andere Versicherer nicht!

Eine schallende Ohrfeige hat sich die HUK-Coburg noch zum Jahresende von einem Österreichischen Versicherer (Wiener Städtische) eingefangen, die nach m. M. nach  nicht auch so unseriös in Erscheinung treten möchte wie es die HUK-Coburg Versicherungsgruppe tut.
Nebst dem üblichen (üblen) Standardtext, wir können nicht…,enthaltene Pauschalpositionen, einseitige Vertragsgestaltung darf nicht sein usw. blablabla. war auch zu lesen:

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Guten Rutsch!!!

Schade, dass das Jahr 2006 offensichtlich nicht ohne (vermeidbare) Polemik zu Ende gehen kann. Die Angriffe verschiedener Blogger aufeinander bzw. gegeneinander halte ich für entbehrlich. – Ich wünsche daher ALLEN Bloggern einen guten Rutsch ins Jahr 2007.

PS:

Je mehr und je stärker Versicherungen Kürzungen vornehmen, desto mehr werden (qualifizierte) unabhängige Sachverständige und (kreative) Rechtsanwälte benötigt. Die Rechtsanwälte, die die letzten 10 Jahre Schadensmanagement der Versicherungen weitgehend verschlafen haben, braucht man nicht mehr wirklich wachzurütteln und (neu) anzulernen. Jedenfalls kann das nicht die Aufgabe der Sachverständigen sein. – Ich wünsche daher: Gute Geschäfte!

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