Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Control Expert und die Wertminderung

Nun versucht sich die Firma Control Expert noch an einer Materie, von der sie aufgrund der Komplexität lieber die Finger weglassen sollte.

Wir hatten einen Opel Zafira begutachtet. Zum Schadenszeitpunkt genau 7 Jahre alt, knapp 115000km Laufleistung. Das Fahrzeug befand sich in einem guten Zustand.

Wiederbeschaffungswert Euro 8000,00, Heckschaden Euro 3800,00.

Die von uns ausgewiesene Wertminderung von Euro 150,00 wurde mit folgendem, maschinell und anonym erstelltem Textbaustein abgewiesen:

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Häppchentaktik der Allianz-Versicherung

Durch die allseits bekannte Firma Control Expert wurde wieder im Auftrag der Allianz-Versicherung die Schadensersatzsumme eines Geschädigten zusammengestrichen.
Die Streichsumme betrug Anfangs fast 750 Euro.

Die Allianz-Versicherung zahlte aber, nach dem der schon im Vorfeld beauftragte Rechtsanwalt sich auf die BGH-Rechtssprechung berief, knapp 500 Euro nach.
Die Differenz ergab sich daraus, dass sich die Allianz auf zwei in Nachbarortschaften ansässige, fabrikatsgebundene Fachwerkstätten mit günstigeren Stundensätzen berief.
Wir hatten die Stundensätze der ortsansässigen fabrikatsgebundenen Fachwerkstätte im Gutachten eingesetzt.
Weiterhin berief sich die Allianz auf ein Urteil des Amtsgerichtes Ulm (6 C 1456/04). Inwiefern das nun juristisch als gleichwertige Verweißmöglichkeit zu werten ist, auch wo die Grenze der Zumutbarkeit (Entfernung) zu ziehen ist, sollen die Juristen beurteilen.

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HUK UNTERLIEGT SCHON WIEDER VOR DEM AG MÜNCHEN

DIE GELEISTETE TEILZAHLUNG DER HUK REICHTE NICHT AUS:

Wie so oft, kürzte die HUK- Coburg willkürlich das Sachverständigenhonorar und erhielt, wie so oft vom AG München eine deutliche Abfuhr.

AG München

Geschäftsnummer: 332 C 35223/06

Urteil vom 09.Mai 2007

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GIBT ES DEN SOGENANNTEN „BAGATELLSCHADEN“ WIRKLICH ?

 

GIBT ES DEN SOGENANNTEN „BAGATELLSCHADEN" WIRKLICH ?

ICH MEINE NEIN!   WARUM?

1. KANN EIN GESCHÄDIGTER GRUNDSÄTZLICH EINEN EINGETRETENEN SCHADEN

    NACH AUSMASS UND SCHADENHÖHE BEWERTEN ?

Ich behaupte, als Laie (Bäcker, Beamter, Bundesjustizministerin, Friseur, Hausfrau, Richter , Schneider, u.v.m.)

sicherlich  NEIN !  

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Ein interessantes Telefonat mit der Allianz

Eben bekam ich einen Anruf von der Allianz wegen der schon geschilderten Kürzungen durch ControlExpert und Eucon. Der Herr erklärte Sachverständiger bei dieser Versicherung zu sein und er war es mit Begeisterung.

So vertrat er den Standpunkt, man kann glücklich sein, bei der Allianz versichert zu sein, denn diese würde als eine der letzten Versicherungen es noch erlauben, dass sich der Kaskokunde seine Werkstatt frei wählt. Alle anderen, wie HUK, DEVK würden nur noch Rechnungen von Vertragswerkstätten akzeptieren. Die Versicherungen nutzen da selbstverständlich ihre Machtposition aus, meinte er wörtlich. Die Werkstätten werden sich darauf einstellen müssen.

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Trotz enormer Gewinne Volksfürsorge streicht Arbeitsplätze!

Was sich bei anderen Versicherungen stark abzeichnet, ist auch bei der Volksfürsorge geplant.

Nachdem die Mitarbeiter und nicht die Aktionäre dafür gesorgt haben, dass ihr Arbeitgeber erfolgreich war bzw. ist, werden zum” Dank für geleistete Arbeit” Arbeitsplätze im erheblichen Umfang abgebaut.
Vielleicht sollte diese Versicherung den Namen “Volsfürsorge” ablegen und sich zukünftig “Aktionärsfürsorge” nennen.
Die Firmenphilosophie für das oder für Teile des Volkes zu sorgen, scheint man in der
“Suhle der Geldgeilheit” vergessen zu haben.
Captain-Huk bedauert das Schiksal der nun bald arbeitslosen Versicherungsangestellten, gleichwohl diese Entwicklung auch bei anderen Gesellschaften bereits eingetreten bzw. voraussehbar ist. Kurzfristiges Denken eines miserablen Managementes wird leider noch vielen Versicherungsangestellten diese Entwicklung bescheren.
 
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID5909086_REF1,00.html

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Einige m. E. berechtigte juristische Fragen zum Regulierungsverhalten der HUK-Coburg.

Wie  es in diesem Blog schon öfters gepostet wurde, werden immer mehr Versicherungsnehmer der HUK-COBURG persönlich verklagt u. auch gerichtlich dazu verurteilt, deliktische Schadenersatzleistungen selbst zu bezahlen weil ihr einstandspflichtiger Versicherer den Schadenersatz nicht ausgleicht.
Dass durch solche sittenwidrigen Zahlungsverweigerungen die Kreditwürdigkeit des VN (bei Schufa,Banken,Gerichte, Nachbarn,Arbeitgeber usw.) infrage gestellt wird ist offensichtlich.

Jetzt meine Frage an die fähigen Juristen:

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Schadensregulierung und kein Ende II.

In einer Unfallschadensangelegenheit hatte der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer, die HUK-Coburg, die von dem Sachverständigen in seinem Sachverständigengutachten eingesetzte Wertminderung nur zum Teil gezahlt mit der Begründung, dass die von der DEKRA festgestellte Wertminderung in Höhe von 200,00 € anstatt 600,00 €, wie im Gutachten aufgeführt, ausreichend sei. Wegen des Differenzbetrages von 400,00 € wurde der Schädiger direkt angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass sein Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer nicht dem Gesetze entsprechend den Schaden reguliert und er wurde unter Fristsetzung aufgefordert, den Schaden nunmehr selbst als Schädiger auszugleichen. Nachdem der Schädiger die Frist fruchtlos verstreichen ließ, wurde dieser direkt in Anspruch genommen. Nachdem der Rechtsstreit rechtshängig war, hat der Haftpflichtversicherer, die HUK-Coburg, den Differenzbetrag gezahlt, so dass damit eine Erledigung der Hauptsache eingetreten war.
 
Das Amtsgericht Bochum hat nunmehr den Schädiger verurteilt, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
 
Unter Hinweis auf die rechtswidrige Schadensregulierung seines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers ist der Schädiger angeschrieben worden und darauf hingewiesen worden, dass er sich wegen der entstandenen Prozesskosten bei seinem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer bedanken kann.
 
So werden Versicherungsgelder wegen sinnloser Rechtsstreite vergeudet.
 
Euer Willi Wacker

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Die Schadensregulierung und kein Ende

A

GEBÜHRENMAXIMIERUNG

1. Wenn im KH-Schadensfall zunächst der Versicherer außergerichtlich in Anspruch genommen wird, dann der Schädiger alleine verklagt wird, liegen zwei getrennte Angelegenheiten vor, mit der Folge, dass eine Anrechnung nicht erfolgt. (OLG Frankfurt, OLG Bamberg, usw.)

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Wettbewerbszentrale ermittelt im “aktiven Schadenmanagement”

Die Wettbewebszentrale in Bad Homburg führt seit kurzem eine Ermittlungsakte in Sachen “aktives Schadenmanagement”.

Der Mitarbeiter dort würde sich über die Vorlage konkreter und gut dokumentierter (beweisbarer, ggf. durch Zeugenaussagen) Fälle freuen, die ihm einen glaubwürdigen  Einblick in das Geschäftsgebaren der Versicherungswirtschaft gewähren. Die Kontaktdaten und das Aktenzeichen teile ich Herrn Hiltscher mit. Ich glaube, allgemeine Ausführungen helfen nicht weiter, es braucht konkretes Material.

Außerdem werden vom Bundeskartellamt Ermittlungen durchgeführt. Auch hierüber habe ich Herrn Hiltscher die Daten zur Kenntnis gegeben. Wettbewerbszentrale und Kartellamt stehen in Kontakt.

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