Mit Entscheidung vom 12.08.2011 (3 C 138/11) wurde die HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Ettlingen (Baden) zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonars verurteilt. Nachdem in diesem Verfahren die Aktivlegitimation nicht bestritten werden konnte, da der Geschädigte selbst klagte, hat es die HUK einmal mit der Passivlegitimation versucht und wieder einmal mehr Schiffbruch erlitten. Der Amtsrichter aus Ettlingen hat sich nämlich nicht von der HUK auf´s Glatteis führen lassen und rechtsfehlerfrei entschieden. Im Gegensatz zu der unten stehenden Fehlentscheidung des AG Trier hat der Sachverständige hier (bei etwa gleicher Schadenshöhe) ein Honorar berechnet, das der Höhe nach nachvollziehbar und angemessen erscheint. Das Urteil wurde erstritten und übersandt durch Herrn Rechtsanwalt Michael Huber, 76547 Sinzheim.
Aktenzeichen:
3 C 138/11
Verkündet am
12.08.2011
Amtsgericht Ettlingen
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit