Auch in diesem Zivilrechtsstreit ging es um einen Restschadensersatzanspruch aus einem Straßenverkehrsunfall. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung, die Allianz Versicherungs AG in Frankfurt, hatte bis auf die Wertminderung und die Felgenreparatur die übrigen Schadenspositionen des Klägers erledigt, so dass nur noch über diese beiden Positionen mit insgesamt 403,52 € zu entscheiden war. Der vom Kläger eingeschaltete Kfz-Sachverständige hatte in seinem Schadensgutachten die Wertminderung mit 300,– € angegeben. Die tatsächlich durchgeführte Reparatur der Alufelge hat 103,52 € gekostet. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Nachstehend das Urteil des Amtsrichters der 47. Zivilprozessabteilung des AG Bochum vom 20.9.2010 :
47 C 329/10
Amtsgericht Bochum
IM NAMEN DES VOLKES
U r t e i l