AG Waiblingen verurteilt HDNA Haftpflichtgemeinschaft Bochum zur Zahlung restlichen SV-Honorares aus abgetretenem Recht (14 C 463/07 vom 15.06.2007)

Das AG Waiblingen (Baden-Württemberg) hat mit Urteil vom 15.06.2007 (14 C 463/07) die HDNA Haftpflichtgemeinschaft deutscher Nahverkehrs- u. Versorgungsunternehmen VVAG, Bochum, verurteilt, an den Kläger 29,23 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Der Kläger ist Kraftfahrzeugsachverständiger. Er hat gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht in der titulierten Höhe gem. der §§ 7 StVG, § PflVG, 249, 398 BGB. Die 100 %-ige Haftung der Beklagten für einen Unfall, bei dem die Zedentin Frau G. geschädigt wurde, ist unstreitig. Die Zedentin beauftragte den Kläger mit der Erstattung eines Gutachtens über Unfallschäden. Sie trat ihren Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkostenrechnung an den Kläger ab gem. § 398 BGB. Den Anspruch auf Erstattung der Sachverständigengebührenrechnung in Höhe von 652,15 € hat die Beklagte in Höhe von 622,92 € ausgeglichen und damit gem. § 362 BGB erfüllt. Auch der restliche Anspruch in Höhe von 29,23 € brutto ist begründet.

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Rolf-Peter Hoenen von der HUK Coburg neuer Versicherungspräsident

Nun ist es amtlich. Rolf-Peter Hoenen = neuer Präsident des GDV

http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:Rolf-Peter-Hoenen-von-der-HUK-Coburg-neuer-Versicherungspr%E4sident/438415.html

http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/nachricht/2619929.html

Dass dies von der Allianz toleriert wird, ist schon mehr als erstaunlich?

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AG Günzburg verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlichen SV-Honorars

Das Amtsgericht Günzburg (Bayern) hat mit Endurteil vom 07.10.2008 (2 C 158/08) die HUK-VN verurteilt, an den klagenden SV aus abgetretenem Recht 156,05 € nebst Zinsen zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger ist Kfz-Sachverständiger. Er hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung restlichen Sachverständigenhonorares für das Gutachten, das er im Auftrag des Geschädigten P. im Zusammenhang mit dem am 10.09.07 in Günzburg erfolgten Verkehrsunfalles erstellte. Der Beklagte haftet unstreitig als Halter eines beteiligten Fahrzeugs alleine. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg, hat den Schaden des Geschädigten bis auf einen Teil der Sachverständigenkosten in voller Höhe reguliert.

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Jeder Geschädigte ein potentieller Betrüger?

Und jeder Sachverständige ein potentieller Helfershelfer?

Wie der GDV uns die Notwendigkeit einer zentralen Unfalldatei für Polizei und Versicherungswirtschaft verkaufen will.

Quelle: all4finance.de

Aufwand groß, um die Schuldigen dingfest machen zu können
Manipulierte Unfälle kosten die Versicherer und die Versicherten viele hundert Millionen Euro pro Jahr. Mit einer zentralen Unfalldatei könnten Polizei und Versicherungswirtschaft den Betrügern schneller auf die Schliche kommen, heißt es beim GDV. Die Jagd auf die Betrüger sei mühsam, auch wenn die Autobumser dieselben Fahrzeuge mehrfach benutzen und die Unfälle oft in derselben Gegend, mitunter an derselben Straßenkreuzung inszenieren. „Wenn jemand heute den Crash in Bochum fingiert und morgen in Essen, dazu noch – wenn unterschiedliche Versicherungsgesellschaften involviert sind, kommt man den Betrügern schwer und nur mit erheblichem Aufwand auf die Schliche“, sagt ein GDV-Sprecher. Bisher können die betroffenen Versicherer und die zuständigen Polizeistellen ihre jeweiligen Daten über Verkehrsunfälle noch nicht untereinander austauschen.

Geht`s noch!

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Lieben die Aachener und Münchener Partnerwerkstätten das Risiko ?

anders läßt sich das nachfolgende Schreiben der VS an den Geschädigten nicht erklären:

Sehr geehrter Herr XY,

es gibt Tage, die scheinbar nicht gut laufen.

Diesen Eindruck werden Sie nach dem Unfall mit unserem Kunden auch gehabt haben. Alle Dinge haben eine zweite, eine positive Seite.

Wie bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Wagen schnell und reibungslos reparieren zu lassen. Sie treten mit den Reparaturkosten nicht in Vorlage. Während der Reparaturdauer bleiben Sie mobil.

Es gibt für also viele Gründe, sich für unseren TOP-SERVICE im Schadenfall zu entscheiden. Sie haben die Wahl und können sich für folgende Leistungen entscheiden:

– SIE entscheiden wo und wann Ihr beschädigter Wagen abgeholt wird. Wir holen Ihren Wagen ab – egal wo er steht. Im Austausch erhalten Sie von uns einen Mietwagen.

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AG Steinfurt zu Stundenverrechnungssätzen, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen! (21 C 573/08 vom 04.11.2008)

Das Amtsgericht Steinfurt hat mit Urteil vom 04.11.2008 Az: 21 C 573/08 Stundenverrechnungssätze gem. Gutachten, sowie Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten in voller Höhe akzeptiert

Entscheidungsgründe:

( ohne Tatbestand gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO )

Die Klage ist zulässig und begründet, so dass das ergangene Versäumnisurteil gemäß § 343 ZPO aufrecht zu erhalten und hinsichtlich der Teilerledigung aufzuheben war. Nach der Zahlung der Wertminderung streiten die Parteien noch über die Stundenverrechnungssätze, die Ersatzteilzuschläge und die Verbringungskosten im Wege fiktiver Abrechnung nach Gutachten.

Nach der BGH-Rechtsprechung ( NJW 2003, 2086 ) kann der Geschädigte fiktive Reparaturkosten abrechnen. Auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, hat er Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Reparaturkosten. Der Geschädigte ist nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei.

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40 Milliarden vom Steuerzahler für umweltfreundliche Autos?

Quelle:    Opel fordert riesiges Rettungspaket von Merkel

Dazu solle es in Deutschland eine Verschrottungsprämie für mehr als zehn Jahre alte Autos sowie zinsgünstige Verbraucherkredite zum Kauf von Neuwagen geben. Die Autohersteller sollen damit in die Lage versetzt werden, neue und umweltfreundlichere Modelle zu entwickeln. Das Schreiben vom vergangenen Freitag hätten der Europa-Präsident von General Motors und Opel-Aufsichtsratsvorsitzende Carl-Peter Forster, Opel-Chef Hans Demant sowie der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klaus Franz unterzeichnet.

Um sich die schönen neuen Autos auch leisten zu können, dürfen wir uns dann –  mit Erlaubnis – verschulden.

Und bleibt nicht zuletzt die Frage nach der Beständigkeit all der Arbeitsplätze auf Pump – weltweit? 

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AG Bochum verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlichen SV-Honorars (65 C 242/08 vom 28.10.2008).

Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 28.10.2008 (65 C 242/08) den Schadensverursacher des Verkehrsunfalles vom 09.10.2007 aufgrund der Klage des Sachverständigen R. aufgrund abgetretenem Rechts verurteilt, an den Kläger restliches SV-Honorar in Höhe von 40,57 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 39,00 € jeweils nebst Zinsen zu zahlen.

Aus den Gründen:

Der Kläger als klagender Sachverständiger, der das Schadensgutachten im Auftrage des Geschädigten erstellt hat, ist zur Geltendmachung restlicher Sachverständigenkosten anlässlich des Unfalles vom 09.10.2007 aktivlegitimiert. Der Geschädigte hatte seine Schadensersatzansprüche aus dem Unfall gegen den Beklagten als Unfallverursacher wirksam an den Kläger am 10.10.2007 abgetreten. Der Geschädigte war auch Eigentümer des verunfallten Fahrzeuges. Die Abtretung ist an Erfüllung statt erfolgt.

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Neues Dekra-Zertifikat sorgt für Ärger unter Anwälten

Quelle:   Der Tagesspiegel  

Berlin (ots) – Ein neues Dekra-Zertifikat für Rechtsanwälte sorgt in der Anwaltschaft für Streit. Anwälte, die mit dem Prüfsiegel werben, müssen in Köln mit Standesverfahren rechnen, sagte der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Martin Huff, dem Tagesspiegel (Montagausgabe). Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sieht das neue Zertifikat kritisch. „Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucher in die Irre geführt werden“, sagte Christian Dahns, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, der Zeitung. Besonders die Fachanwälte laufen Sturm gegen das neue Prüfsiegel. Bei der Dekra können Anwälte ab Ende des Monats ein Zertifikat im Arbeitsrecht erwerben. Dazu müssen sie nur einen Multiple-Choice-Test ablegen. Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht werden will, muss dagegen allein für die nötigen Lehrgänge rund 1700 Euro investieren, mehrere Klausuren schreiben und in drei Jahren 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben. Geplant sind weitere Dekra-Zertifikate im Erb- und Familienrecht sowie in der Mediation.

 Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Redaktion Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de

Vielleicht sollten wir Herr Wurster bitten, mal zu recherchieren, wer eigentlich die DEKRA zertifiziert. Bevor wir als nächstes lesen werden, dass nur noch Anwälte mit von der Versicherungswirtschaft anerkanntes DEKRA-Unfallrecht-Zertifikat in Verkehrs- und Unfallangelegenheiten tätig sein dürfen. Oder der DEKRA-zertifizierte freie und unabhängige Sachverständige erstattete sein Gutachten nach Vorgaben ……

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AG Essen verurteilt HUK-Coburg Allg. Versicherungs AG zur Zahlung restlichen Schadensersatzes sowie Freistellung von den SV-Kosten und Tragung der vorgerichtlichen Anwaltskosten

Das Amtsgericht Essen hat mit Urteil vom 06.10.2008 (11 C 343/08) die HUK-Coburg Allg. Versicherungs AG verurteilt, an den Kläger 426,22 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, 83,13 € nebst Zinsen an das SV-Büro L. zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich entstandenen weiteren Anwaltskosten in Höhe von 86,84 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kläger hat gegenüber der Beklagten Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes sowie Freistellung von entstandenen SV-Kosten in Höhe von insgesamt 509,35 € gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 2 StVG, 3 PflV, 249 BGB. Die Beklagte ist dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom 17.12.2007, an dem das klägerische Fahrzeug Marke Opel, amtl. Kennzeichen E-…. sowie das vom VN der Beklagten geführte Fahrzeug Mazda, amtl. Kennzeichen BOT- …., welches bei der beklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren, dem Grunde nach zu 100 % zum Schadensersatz verpflichtet.

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Die WGV Versicherung streitet dem Geschägten den „Geburtstag“ ab? (LG Stuttgart – 26 0 168/08 vom 25.07.2008)

Die WGV – Schwäbische Allgemeine – zahlt an den Kläger die An- und Abmeldekosten in Höhe von EURO 20,- und die allgemeine Unkostenpauschale mit EURO 50,-, weitere Zahlungen lehnte sie ab. Zum Dank gab es dieses umfassende Urteil zu der Problematik – Anspruchsberechtigung über Sachverständigenhonorar bis hin zu den Mietwagenkosten.

Da  es sich hier um die Einstellung des Urteils unter zu Hilfenahme eines Texterkennungsprogramms handelt, bitte ich eventuelle Fehler zu entschuldigen bzw. mir mitzuteilen.

Chr. Zimper

Das Landgericht Stuttgart, 26. Zivilkammer, verkündete also unter dem AZ: 26 0 168/08, am 25.07.2008,  das Urteil wie folgt:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 10.312,-nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EURO 10.135,- seit dem 05.03.2008 und aus EURO 177,- seit dem 17.06.2008 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 837,52 zu bezahlen.

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Amtsgericht Rheinbach (NRW) verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten

Das AG Rheinbach (NRW) hat mit Urteil vom 23.09.2008 (5 C 140/08) der Mietwagenfirma E…. Autovermietung GmbH aus abgetretenem Recht restlichen Schadensersatz in Höhe von 1.357,35 € nebst Zinsen zugesprochen. Die Kosten des Rechtsstreites werden der beklagten Haftpflichtversicherung auferlegt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht wegen des Verkehrsunfalls auf restliche Mietwagenkosten als Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin ist ein Autovermietungsunternehmen. Der Unfallgeschädigte, ihr Kunde, hatte bei ihr nach dem Unfall vom 01.10.2007 für die Dauer der Reparatur des eigenen Fahrzeuges, Polo Fox Coupe, einen PKW Chevrolet der Gruppe 1 als Ersatzfahrzeug gemietet. Auf die Rechnung der Klägerin vom 24.10.2007 über 2.148,74 € zahlte die Beklagte als zum vollen Schadensersatz verpflichteter Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges 791,39 €. Die Klägerin verlangt zu Recht weitere 1.357,35 €.

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