Das AG Gardelegen hat mit Urteil vom 10.04.2008 – 31 C 391/07 – HUK-VN verurteilt, 449,88 € nebst Zinsen sowie weitere Anwaltskosten in Höhe von 47,48 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites sind der Beklagten auferlegt worden.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall vom 06.09.2007 in Gardelegen sowie um die Tragung der Kosten des Rechtsstreites.
Der Kläger ist Eigentümer des PKWs mit dem Kennzeichen SAW-… Dieses Fahrzeug des Klägers wurde durch einen Einparkvorgang des Beklagten mit seinem bei der HUK-Coburg haftpflichtversicherten PKW am 06.09.2007 in beschädigt. Die 100%ige Eintrittspflicht des Beklagten aus dem Schadensereignis ist zwischen den Parteien unstreitig.