Landgericht Traunstein verurteilt SV-Kundin und lastet der Streithelferin HUK-Coburg die Kosten auf
Mit Endurteil vom 19.12.2007 -5 S 2896/04 LG Traunstein- hat die 5. Zivilkammer des Landgerichtes Traunstein einen durch drei Instanzen gehenden Rechtsstreit nunmehr entschieden. Zwischenzeitlich hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.04.2006 (X ZR 122/05 abgedruckt in DS2006, 278 =NJW 2006, 2472) bereits entschieden. Das Urteil des 10. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes ist hier im Block durch Peter Pan kommentiert worden.
Ich gebe das Endurteil wie folgt abgekürzt wieder:
I. Unter entsprechender Abänderung des Urteiles des Berufungsgerichtes vom 29.07.2005 wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Amtsgerichtes Mühldorf vom 15.04.2004 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt wird, an den Kläger 687,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.04.2003 zu zahlen.
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