Wieder einmal musste ein Gericht über die unberechtigten Kürzungen der Sachverständigenkosten durch die HUK-Coburg entscheiden. Wie so oft – die Urteilsliste dieses Blogs beweist es eindrucksvoll – ging die HUK-Coburg und ihr VN vor Gericht baden. Ohne auf BVSK zu verweisen, verurteilte die Landstuhler Amtsrichterin die HUK-Coburg und ihren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung der restlichen, rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten, und das auch noch ausgerechnet einen Tag vor Jahresende. Damit ging das Jahr für die HUK-Coburg mit einer Niederlage zu Ende.
Aktenzeichen:
3 C 454/10
verkündet am 30.12.2010
Amtsgericht
Landstuhl
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil