Aber keine Sorge: Der neue Personalausweis mit Zertifikat

Der neue Personalausweis – innovatives High Tech oder gläserner Bürger?

Im Dezember 2008 beschloss der Bundestag die Einführung eines neuen Personalausweises (nPA) im Scheckkartenformat. Ab dem 1. November 2010 soll er nun ausgegeben werden. Die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) preist die „wichtigste Karte“ als innovativ, revolutionär und hochgradig sicher an. Datenschützer indes laufen Sturm, befürchten einen Orwellschen Überwachungsstaat und mannigfaltige Betrugsmöglichkeiten.

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Da die Datenübertragung per Funk geschieht, sehen Datenschützer hier große Risiken: es ist kein Kontakt mehr zwischen Chipkarte und Lesegerät nötig, wie es bei Bankkarten oder Versichertenkarten noch der Fall ist. Datenräuber könnten mit einem entsprechenden Lesegerät beispielsweise in der U-Bahn in großem Stil Ausweisdaten auslesen, ohne dass der nPA die Brieftasche des Ausweisinhabers verlässt. Auf einen Blankoausweis kopiert, wäre dem Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet.

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PS: Auch der Führerschein ist ab 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig, danach muss ein neuer beantragt werden. Grund für diese Neuregelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Unbefristete Führerscheine, wie sie jeder Autofahrer noch in der Tasche hat, müssen bis 2033 umgetauscht worden sein. Aber keine Sorge: Sie müssen bislang weder eine erneute Fahrprüfung noch einen Gesundheitscheck bestehen.

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Das OLG Hamburg, AZ 9 U 233/09, erklärt die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der ERGO-Versicherung, vormals Hamburg-Mannheimer

Eine Information der Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

„Kein Mensch braucht eine Versicherung, die kein Mensch versteht!“

So lautet ein Werbespruch der ERGO-Versicherung – vormals Hamburg-Mannheimer.

Verstehen Sie dies? Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer Versicherung (jetzt ERGO). Hier geht es unter anderem darum, wie viel man aus einer Lebens- oder Rentenversicherung bei Kündigung oder Ablauf ausgezahlt bekommt.

Diese Bedingungen wurden gerade vom OLG Hamburg 9 U 233/09 in einigen wichtigen Punkten für unwirksam (weil intransparent) erachtet. Doch die ERGO-Versicherung beharrt darauf, dass die Klauseln völlig in Ordnung seien.

Ergo (lat.: „also“): Kein Mensch braucht eine Lebens- oder Rentenversicherung der ERGO.

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OLG Frankfurt zur Beweislast im Schadensersatzprozess des Geschädigten gegen den Verursacher und dessen Versicherung bei Unfallflucht des Schädigers ( 4 U 138/10 vom 12.07.2010).

Das OLG Frankfurt am Main  hat zur Beweislast im Rahmen der Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall bei Unfallflucht des Verursachers mit Beschluss vom 12.7.2010 – 4 U 138/10 – entschieden.

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens hatte der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main über die Frage der Beweislast im Rahmen einer Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall bei Fahrerflucht des Unfallverursachers zu entscheiden. Dabei hat der Senat durch Beschluss vom 12.7.2010 – 4 U 138/10 – das angefochtene Urteil des Landgerichtes Wiesbaden vom 11.5.2010 abgeändert  und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger und Prozesskostenhilfeantragsteller für das Berufungsverfahren über die bereits zuerkannten 6.909,88 € weitere 3.997,35 €nebst Zinsen zu zahlen.  Der erkennende 4. Zivilsenat hat dabei  folgende Leit- und Orientierungssätze herausgearbeitet:

  1. Keine generelle Umkehr der objektiven Beweislast bei Unfallflucht der Beklagten im Rahmen der zivilrechtlichen Schadensersatzklage.
  2. Es ist zugunsten der beweisführungsbelasteten Partei zu unterstellen, dass das vereitelte Beweismittel das von ihr behauptete  Ergebnis gehabt hätte. Dieses Ergebnis unterliegt dann der richterlichen Beweiswürdigung.

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OLG Düsseldorf: Umsatzsteueranteil nach Reparatur aber bei fiktiver Schadensabrechnung muss konkret nachgewiesen werden ( Urt. vom 23.3.2010 – 1 U 188/09 – ).

Wenn der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Nettoreparaturkosten nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen will und gleichzeitig die Umsatzsteuer aus Ersatzteilrechnungen ersetzt verlangt, so muss er vortragen und notfalls nachweisen, welcher Umsatzsteueranteil konkret angefallen ist. So hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.3.2010 – 1 U 188/09 – entschieden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger macht aufgrund eines Sachverständigengutachtens Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auf fiktiver Schadensanrechnungsbasis geltend. Vorprozessual wurden ihm von der beklagten Versicherung  60% der Reparaturkosten netto erstattet. Im Abrechnungsbrief weist die Haftpflichtversicherung darauf hin, dass Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt werden könne, da sie nur erstattet werde, wenn sie auch tatsächlich angefallen und gezahlt worden sei. Dies sei durch Vorlage geeigneter Rechnungen nachzuweisen.

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AG Koblenz mit Urteil vom 29.6.2010 zu der Frage des Restwertes und der Abwrackprämie [162 C 1147/10].

Das Amtsgerichts Koblenz hat durch seinen Direktor durch Urteil vom 29.06.2010 – Aktenzeichen: 162 C 1147/10 – entschieden, dass der Schädiger den Geschädigten nicht auf ein überregionales Restwertangebot verweisen kann. Auch die nach einem halben Jahr nach dem Unfall nachgelieferten Restwertkalkulationen aus dem regionalen Umfeld muss der Geschädigte nicht akzeptieren. Für die Restwertermittlung kann nur eine zeitnah erfolgte regionale Restwertkalkulation maßgeblich sein, da der Markt für gebrauchte Kraftfahrzeuge erheblichen Schwankungen unterliegt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Koblenz in diesem Urteil entschieden, dass die vom Geschädigten erzielte Abwrackprämie nicht berücksichtigt werden darf, da sie als Investitionsanreiz für die Anschaffung eines Neuwagens dienen und nicht der Versicherungswirtschaft bei der Berechnung von Schadensersatzleistungen zugute kommen sollte. Der Geschädigte darf insoweit nicht schlechter gestellt werden, als wenn er, ohne hierzu durch einen Verkehrsunfall veranlasst worden zu sein, sein Fahrzeug hätte verschrotten lassen, um einen Neuwagen zu beschaffen.

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AG Pirmasens verurteilt HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.8.2010 [2 C 174/10].

Das AG Pirmasens hat durch den Amtsrichter der 2. Zivilabteilung die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht kostenpflichtig verurteilt (AG Pirmasens Urt. vom 10.8.2010 Aktenzeichen. 2 C 174/10). Nachstehend das Urteil des Amtsrichters vom 10.8.2010:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 368,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins hieraus seit 17.03.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betregs abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Berufung wird zugelassen.

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“… mehr Synergieeffekte für Kunden aus der Bündelung von AUTOonline und Audatex-Prozessen schaffen”

Neue Geschäftsführer bei AUTOonline

Das Neusser Unternehmen AUTOonline GmbH Informationssysteme wird ab dem 1. September offiziell von einer 3-köpfigen Geschäftsführung geleitet. Damit bekommt Werner von Hebel, der in Personalunion Geschäftsführer sowohl von Audatex Deutschland als auch von AUTOonline ist, Unterstützung von den beiden Führungskräften Ferdinand Moers und Kai Müller, „die“, wie er selbst sagt, „auch bisher schon das operative Geschäft übernommen hatten und das Gesicht von AUTOonline im Markt waren“. Moers ist seit Jahren der innovative Kopf des Unternehmens für neue, marktfähige Produkte und Dienstleistungs-Innovationen, Kai Müller der zukunftsorientiert denkende IT-Chef.

Der heute europaweite Marktführer, wenn es um Kauf und Verkauf von Unfall- und Gebrauchtwagen geht, ist seit mittlerweile 13 Jahren tätig und startete seine Aktivitäten ursprünglich auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen besitzt inzwischen Tochtergesellschaften in Bulgarien, England, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern. Angebunden sind aktuell über 3.000 Kfz-Händler und rund 4.000 Sachverständige. Pro Jahr werden rund eine Million Fahrzeuge in die Börse eingestellt.

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AG Cham verurteilt HUK-VN am 9.7.2010 zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten [1 C 680/09].

Die erkennende Richterin der 1. Zivilabteilung des Amtsgerichtes  Cham hat mit Urteil vom 9.7.2010 – 1 C 680/09 – die VN der Huk-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt. Da das Urteil sehr genau begründet ist, meine ich, dass es wert ist, im Volltext hier angegeben zu werden. Nachstehend daher das Urteil des AG Cham vom 9.7.2010:

Endurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Kläger 147,91 € weitere Reparaturkosten, Gutachterkosten von 503,37 €, sowie weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 86,63 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.538,40 € seit 08.08.2008 bis 10.09,2008, aus 646,28 € seit 11.09.2008, aus 316,18 € vom 08.08.2008 bis 14.11,2008, aus 86,63 €seit 15.11.2008. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 11 %, die Beklagte 89%.

Von den außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger 5 %, die Beklagte 95 %.

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VW will HUK und Co die Stirn bieten?

VW gründet eigenen Garantieversicherer

Größere Nähe zum Konzern

VW gründet eigenen Garantieversicherer

(24.08.2010)

Der Autohersteller Volkswagen wird künftig selbst als Versicherer antreten. Das Unternehmen bietet dann auf eigene Rechnung Garantie-Versicherungen für Autokäufer an. Bislang versicherte die Allianz diese Risiken für VW-Kunden. Mit dem Münchener Versicherungsgiganten will VW aber auch weiterhin zusammenarbeiten.

VW bricht damit ein Tabu. Die Autohersteller erzielen einen erheblichen Anteil ihres Gewinns aus Finanzdienstleistungen rund ums Auto: Finanzierung, Leasing, Versicherung. Außerdem dienen günstige Angebote zur Produktsteuerung. Mit einem Niedrigzins wird auch ein Auslaufmodell noch zum Verkaufsschlager. Doch während sie für die Finanzierung eigene Banken betreiben, konzentrieren sich die Hersteller bei der Versicherung bis heute auf Partnerschaften mit der Assekuranz und treten als Vermittler auf.
Götz sagte, die Zusammenarbeit mit der Allianz in der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung sei nicht in Gefahr. „Wir haben nicht das Anliegen, diese Sparten zu betreiben.“

Wer es glaubt!

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“Die “Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig” (AZ BVerwG8C42.09).”

Kunden  und Vermittler sauer? – weil sich die Allianz mit der BaFin angelegt und eindringliche Empfehlungen des Ombudsmanns der Privaten Krankenversicherung (PKV) in den Wind geschlagen hat.

Teure Schlappe für die Allianz

(06.07.2010)

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht bringt die Allianz in die Bredouille. Der Krankenversicherer muss einen großen Teil des Neugeschäfts stoppen. Das Image ist angekratzt, die Billigstrategie gescheitert. Und: Es drohen bis zu 400 Mio. Euro an Belastungen.

FRANKFURT. Die Allianz vollzieht eine Notoperation, um ihr Geschäft mit Privatpatienten wieder in den Griff zu bekommen. Der drittgrößte private Krankenversicherer nach Debeka und der Ergo-Tochter DKV stoppt einen großen Teil des Neugeschäfts. Grund ist eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat die Kalkulation der Tarife, mit denen die Allianz den Abwärtstrend im Geschäft mit Krankenversicherungen stoppen wollte, über den Haufen geworfen. Jetzt kalkuliert die Allianz neu.
 
(….)

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AG Mitte verurteilt DEVK Versicherung zur Zahlung der Stellungnahmekosten des Sachverständigen und verurteilt die DEVK, künftig die Weitergabe von Schadensgutachten des Klägers an Dritte ohne seine Zustimmung zu unterlassen sowie weiterhin zur Freistellung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren mit Urteil vom 11.8.2010 [ 112 C 3105/09].

Mit bemerkenswertem Urteil hat die Amtsrichterin der 112. Zivilabteilung  des Amtsgerichtes Mitte in Berlin am 11.8.2010 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.7.2010 gegen die beklagte DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Regionaldirektion Berlin entschieden ( 112 C 3105/09). Geklagt hatte der Sachverständige W. aus B. aus abgetretenem Recht. Nachfolgend das Urteil des AG Mitte vom 11.8.2010 – 112 C 3105/09 -:

Amtsgericht Mitte

Im Namen des Volkes

Urteil

112 C 3105/09  verkündet am: 11.8.2010

In dem Rechtsstreit

des Herrn We.    – Klägers –

g e g e n

die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. , vertr. d. d. Vorstand, d. vertr. d. die Herren G., F., K. und R., Regionaldirektion Berlin,    – Beklagte –

hat das Amtsgericht Mitte, Zivilprozessabteilung 112, Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 26.7.2010 durch die Richterin am Amtsgericht …

f ü r   R e c h t   e r k a n n t :

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AG Saarlouis verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung der von seiner Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 6.8.2010 [29 C 879/10].

Der Amtsrichter der 29. Zivilabteilung des AG Saarlouis hat mit Urteil vom 6.8.2010 – 29 C 879/10 – den Schädiger eines Verkehrsunfalles, seines Zeichens HUK-VN, verurteilt, an den klagenden Sachverständigen M. aus S. aus abgetretenem Recht 312,88 € nebst Zinsen zu zahlen. Die weitergehende Klage wurde abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 7/100 und der Beklagte 93/100.

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Die Klage ist überwiegend begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Erstattung weiterer Sachverständigenkosten  in Höhe von 312,82 € gem. §§ 7 StVG, 249, 398 BGB. Die volle Haftung des Beklagten für die dem Zedenten (Abtretenden) D.S. in Folge des Verkehrsunfalles vom 9.4.2009 entstandenen Schäden ist unstreitig. Der Kläger ist auch aktivlegitimiert. Die Abtretung an Erfüllungs Statt vom 15.4.2009 verstieß nicht gegen das seit dem 1.7.2008 zur Anwendung kommende Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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