Der neue Personalausweis – innovatives High Tech oder gläserner Bürger?
Im Dezember 2008 beschloss der Bundestag die Einführung eines neuen Personalausweises (nPA) im Scheckkartenformat. Ab dem 1. November 2010 soll er nun ausgegeben werden. Die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) preist die „wichtigste Karte“ als innovativ, revolutionär und hochgradig sicher an. Datenschützer indes laufen Sturm, befürchten einen Orwellschen Überwachungsstaat und mannigfaltige Betrugsmöglichkeiten.
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Da die Datenübertragung per Funk geschieht, sehen Datenschützer hier große Risiken: es ist kein Kontakt mehr zwischen Chipkarte und Lesegerät nötig, wie es bei Bankkarten oder Versichertenkarten noch der Fall ist. Datenräuber könnten mit einem entsprechenden Lesegerät beispielsweise in der U-Bahn in großem Stil Ausweisdaten auslesen, ohne dass der nPA die Brieftasche des Ausweisinhabers verlässt. Auf einen Blankoausweis kopiert, wäre dem Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet.
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PS: Auch der Führerschein ist ab 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig, danach muss ein neuer beantragt werden. Grund für diese Neuregelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Unbefristete Führerscheine, wie sie jeder Autofahrer noch in der Tasche hat, müssen bis 2033 umgetauscht worden sein. Aber keine Sorge: Sie müssen bislang weder eine erneute Fahrprüfung noch einen Gesundheitscheck bestehen.
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