Die Rechtsvertretung eines Sachverständigen legte Beschwerde bei der BaFin über die willkürliche Kürzung des Sachverständigenhonorares seitens der HUK-Coburg Versicherung ein. Daraufhin antwortet ein Mitarbeiter der BaFin wie folgt:
Ihr Schreiben vom ……. 2010
Ihr Mandant: Sachverständige …………
Sehr geehrter Herr ……
ich danke lhnen für ihr Schreiben vom ….2008
Der Zuständigkeitsrahmen für die Beschwerdebearbeitung ergibt sich gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz aus meiner Aufgabe, die Versicherungsunternehmen dahingehend zu beaufsichtigen, dass die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Daher kann ich nur Beschwerden von Versicherungsnehmern bzw. in der Haftpflichtversicherung von Geschädigten prüfen.