In einer Parallelangelegenheit zu den Lizenzkosten, die bei der Firma carexpert geltend gemacht wurden (carexpert verursacht Nachbesichtigungskosten und zahlt obendrein Lizenzkosten), wurden auch gegen die AachenMünchener Ansprüche aus dem unerlaubten Einstellen der Lichtbilder eines Gutachtens geltend gemacht. In der gesamten Angelegenheit war das Vorgehen der Versicherung derart dreist, dass einem fast die Sprache wegbleibt.
Zunächst wurde ein Schadengutachten über ein Fahrzeug erstattet. Das Fahrzeug hatte noch einen Wiederbeschaffungswert von ca. 6100,- Euro, wobei zu berücksichtigen war, dass es zum einen innerhalb von fünf Jahren ca. 220000 km gefahren wurde und zum anderen war das Automatikgetriebe vor dem Unfall bereits defekt. Die Reparaturkosten lagen knapp unter 6000,- Euro. Der Restwert wurde auf dem regionalen, allgemeinen Markt mit 1300,- Euro ermittelt, wobei ich selbst über die Höhe des Restwertes verwundert war, ich hatte vorab mit deutlich weniger gerechnet.
Nach etwa zwei Wochen ruft mich der Halter an und fragt mich, warum ich denn den Restwert falsch ermittelt hätte, denn die Versicherung habe 3600,- Euro ermittelt und nun fehle ihm Geld. Ich habe zunächst nachgefragt, welcher Sachverständige denn das Fahrzeug im Auftrag der AM besichtigt habe, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich kein anderer SV das Fahrzeug angesehen habe, aber die Sachbearbeiterin habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass die 1300,- Euro falsch ermittelt wurden und ein anderes Angebot über 3600,- Euro nachgereicht würde. Dieses würde auch der Abrechnung zu Grunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er das Fahrzeug bereits bei einem Händler in Zahlung gegeben und er ging davon aus, dass ihm jetzt 2300,- Euro fehlen.