AG Köln verurteilt DEVK Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 29.08.2008 (263 C 46/08) hat das AG Köln die DEVK Versicherungs AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 301,36 € zzgl. Zinsen zzgl. vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist in der Hauptsache wegen 310,36 € begründet, im übrigen ist sie unbegründet.

Die Klägerin kann von der Beklagten weitere Mietwagenkosten ersetzt verlangen, jedoch nur im zuerkannten Umfang.

Mietet der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug, so kann er die dafür erforderlichen Mietwagenkosten ersetzt verlangen. Erforderlich sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. Dazu ist der Geschädigte gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Daraus folgt, dass der Geschädigte, der ein Ersatzfahrzeug mietet, sich, sofern in der konkreten Situation zumutbar, nach den sich in den maßgeblichen örtlichen Bereich erhältlichen Tarifen zu erkundigen hat. Verhält er sich dementsprechend, so wird er feststellen, dass es auf dem Markt der Autovermieter neben möglicherweise angebotenen Unfallersatztarifen sogenannte Normaltarife gibt.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter DEVK Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Das Landgericht Stuttgart, konkret die 5. Zivilkammer, weist Berufung der WGV Versicherung zurück (5 S 124/09 vom 20.01.2010)

Die Vorgeschichte:

Mit Urteil vom 28.04.2009 41 C 1775/08 wurde die WGV-Schwäbische Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Stuttgart dazu verurteilt, restlichen Schadensersatz aus einem Unfall vom 16.11.2007, bestehend aus Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht sowie angefallener vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren, zu erstatten. Hiergegen legte die WGV Berufung ein.

Die 26. Zivilkammer des LG Stuttgart hatte sich ebenfalls mit dem hier gegenständichen Unfallgeschehen zu befassen. Aufgrund der Zahlungsverweigerung des bezifferten Schadensumfanges gegenüber dem Geschädigten durch die WGV urteilte das Gericht unter dem AZ: 26 0 168/08 bereits am 25.07.2008 wie folgt:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 10.312,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EURO 10.135,- seit dem 05.03.2008 und aus EURO 177,- seit dem 17.06.2008 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 837,52 zu bezahlen.

Mit Datum vom 20. Januar 2010 war dann auch das Landgericht Stuttgart (Geschäftsnummer: 5 S 124/09) zu einem – mithin eindeutigen – Ergebnis gelangt:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, WGV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

AG Gelsenkirchen urteilt über restlichen, gekürzten Schadensersatz.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen mußte über eine Klage eines Unfall- Geschädigten entscheiden. Der Unfall ereignete sich Anfang 2008 in Gelsenkirchen-Ückendorf. Vorgerichtlich regulierte die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung, die Gothaer Allgemeine Versicherungs AG, nur unzureichend unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht, der u.a. den Restwert  und die Reparaturkosten reduzierte, die der Sachverständige R. aus B., der vom Geschädigten zur Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt wurde, in sein Gutachten aufgenommen hatte.   Die neben dem Unfallfahrer und dem Halter des unfallverursachenden Fahrzeuges mitverklagte Haftpfpflichtversicherung, die Gothaer Allgemeine Versicherungs AG Köln, wurde mit  Urteil vom 13.11.2009 – 14 C 57/08 – gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger  529,95 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2008 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreites zahlen der Kläger 31% und die Beklagten 69 %.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im übrigen unbegründet.

Der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagten auf Zahlung weiteren Schadensersatzes aus dem streitgegenständlichen Ereignis aus Anfang 2008 in Gelsenkirchen-Ückendorf, Ückendorfer Platz, und zwar aus den §§ 7 Abs. 1 StVG, 17 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 3 Pflichtversicherungsgesetz.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Gothaer Versicherung, Haftpflichtschaden, Nutzungsausfall, Rechtsanwaltskosten, Restwert - Restwertbörse, Stundenverrechnungssätze, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | 2 Kommentare

AG Berlin-Mitte verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 27.10.2009 (111 C 3312/08) hat das AG Berlin-Mitte die HDI DirektVersicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 521,58 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an, die Fraunhofer Tabelle wird abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die auf §§ 7 Abs. 1 StVG, 823, 249 ff. BGB, 3 PflVG gestützte Klage ist in Höhe von 870,25 € begründet; im Übrigen ist sie unbegründet.

Der Kläger hat Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 870,25 €. Nach § 249 Abs. 2 BGB kann er als Herstellungsaufwand Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Dabei muss er von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung wählen. Der Geschädigte muss sich an den örtlichen Tarifen, und zwar nicht nur an den sog. Unfallersatztarifen, sondern an allen ihm zugänglichen Mietfahrzeug angeboten orientieren.

Die Mietwagenkosten zur Unfallzeit schätzt das Gericht auf Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels gemäß. § 287 ZPO entsprechend der Berechnung des Klägers, der den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 zugrunde gelegt hat, auf 662,00 €. Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf Seite 4 f, der Klageschrift (Bl. 4 f. d. A.) verwiesen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Ludwigshafen verurteilt Aachener Münchener Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 06.11.2009 (2h C 331/09) hat das AG Ludwighafen die Aachen Münchener Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 795,26 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an, die Fraunhofer Tabelle wird abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten in Höhe von 795,26 € gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 246 Abs, 2 S. 1 BGB, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG. Unerheb­lich ist, dass die Klägerin die Mietwagenkosten noch nicht beglichen hat. Die Klägerin kann ge­mäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen und muss sich nicht auf einen Freistellungsanspruch gegenüber der Autovermietung verweisen lassen. Denn die während der Reparatur des eigenen Fahrzeugs entstehenden Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug sind dem erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinns des § 249 Abs. 2 S, 1 BGB zuzurechnen. Nach dieser Vorschrift kann der Geschädigte abweichend von § 249 Abs. 1 BGB anstelle der Herstellung durch den Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte die Mietwagenrechnung bereits beglichen hat. Denn der Schaden der Klägerin liegt in der Eingehung einer Verbindlichkeit, die sie mit Anmietung des Ersatzfahrzeugs begründete. Der Schaden ist somit bereits zu diesem Zeit­punkt entstanden (so auch; LG Zwickau v. 24.06.2003, NVZ 2003, S. 585; AG Freiburg v. 28.07.2006, NZV 2007, S. 312). Selbst wenn man der Klägerin lediglich einen Freistellungsan­spruch zubilligen wollte, würde im vorliegenden Fall nichts anderes gelten. Denn die Beklagte hat jegliche Ersatzleistung ernsthaft und endgültig verweigert, so dass sich der Freistellungsan­spruch nach § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH v. 13.01.2004 – AZ XI ZR 355/02).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Aachen Münchener Versicherung, Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Kein Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke

Das Landgericht Frankenthal hat mit einem Urteil vom 23. Dezember 2009 Az. 2 S 136/09 entschieden, dass der Schwacke – Mietpreisspiegel nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage ist. Für die Bildung eines Mittelwertes zwischen Schwacke und Frauenhofer besteht kein Anlass. Das Gericht führt insoweit aus:

… den Normaltarif kann der im Rahmen von § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke – Mietpreisspiegels schätzen; auf andere Schätzgrundlagen – etwa Sachverständigengutachten oder anderen Mietpreiserhebungen – braucht er sich nicht verweisen zu lassen. Er braucht auch lediglich allgemein gehaltener Angriffen gegen diese bewährte Schätzgrundlage nicht nachzugehen. Die Eignung von Listen und Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann der Klärung, wenn mit fallbezogenen Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den konkret zu entscheidenden Fall auswirken. Letzteres ist jedenfalls dann nicht der Fall, soweit die Bedenken mit der abweichenden Untersuchungsmethode anderer Mietpreiserhebungen und deren Erhebungsergebnisse begründet werden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar

IV. Berufungsverfahren des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008) zum Thema Urheberrechtsverstoß – rechtswidrige Einstellung von Gutachtenlichtbildern in eine Restwertbörse

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die beklagte Versicherung (HUK Coburg) dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, die gegenständlichen Lichbilder des klagenden Sachverständigen zu veröffentlichen z.B. durch Einstellung in eine Restwertbörse. Es handelt sich hierbei um eine Berufungsentscheidung zu dem Urteil des LG Hamburg (308 O 730/06 vom 14.03.2007), bei dem die HUK bereits unterlegene Partei war.

Sowohl Kläger als auch Beklagte haben gegen das Urteil des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008) Revision beim BGH eingelegt (I ZR 68/08).

Hier nun das Urteil des OLG Hamburg:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 16. November 2007 zu Ziff. II abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 20.- zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird ebenso wie die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 5/6 und der Kläger zu 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 15.500-, der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.200.- abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen die Entscheidung wird zugelassen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter AUTOonline, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Unterlassung, Urheberrecht, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 22 Kommentare

III. Das LG Hamburg zu einem Urheberrechtsverstoß der HUK Coburg (308 O 730/06 vom 14.03.2007)

Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung bestätigt und die HUK Coburg Versicherung zur Unterlassung in einem Urheberrechtsverfahren veruteilt (308 O 730/06 vom 14.03.2007). Der Sachverständige klagte gegen die HUK, da diese Schadenslichtbilder unberechtigt in eine sog. Restwertbörse eingestellt hatte. Die HUK hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Durch die Berufungsinstanz des OLG Hamburg (5 U 242/07) wurde dann das Urteil des LG Hamburg im Wesentlichen bestätigt.

Die HUK sowie der Sachverständige haben gegen das Urteil des OLG Hamburg Revision beim BGH eingelegt (I ZR 68/08).

Hier  nun das Urteil des LG Hamburg:

1. Die einstweilige Verfügung vom 08.11.2006 wird bestätigt.

2. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Tatbestand

I.

Die Parteien streiten über die Berechtigung der Antragsgegnerin, Lichtbilder im Rahmen einer Restwertbörse für Autos im Internet öffentlich zugänglich machen zu dürfen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter AUTOonline, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Unterlassung, Urheberrecht, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar

II. Kostenbeschwerdeverfahren des OLG Nürnberg (3 W 616/08 vom 22.04.2008) – Aufhebung der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth (3 O 2880/07 vom 22.01.2008)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 22.04.2008 (Az.: 3 W 616/08) den Kläger (HUK-Coburg Versicherung) im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens dazu verurteilt, die Kosten für eine negative Feststellungsklage sowie die Kosten für das Beschwerdeverfahren zu tragen. Grundlage für das Beschwerdeverfahren war eine negative Feststellungklage der HUK beim Landgericht Nürnberg-Fürth gegen einen Kfz-Sachverständigen. Inhalt dieser Klage war die Abwehr von Unterlassungsansprüchen des Sachverständigen aufgrund von Urheberrechtsverleztzungen, begangen durch die HUK. Siehe hierzu auch den vorausgegangenen CH-Bericht zu dem gegenständlichen Landgerichtsurteil. Das OLG Nürnberg hat sich in seiner Begründung zum Thema Urheberrecht vollumfänglich der Rechtsauffassung des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008 = Berufungsurteil zu LG Hamburg 3 O 730/06 vom 14.03.2007) angeschlossen. Beim Verfahren des OLG Nürnberg handelte sich um ein Kostenbeschwerdeverfahren bezüglich Beschluss des Langerichts Nürnberg-Fürth vom 22.01.2008 (3 O 2880/07), bei dem der Sachverständige zuerst unterlegen war.

Anm.: Die Entscheidung des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008) ist noch nicht rechtskräftig. Die HUK sowie der Sachverständige haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

Aus den Gründen:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter AUTOonline, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches, Unterlassung, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Ein Kommentar

I. Das LG Nürnberg-Fürth mit einer (aufgehobenen) Kostenentscheidung zum Thema Urheberrecht des SV-Gutachtens – rechtswidrige Einstellung der Lichtbilder in eine Restwertbörse (3 O 2880/07 vom 22.01.2008)

Das Landgericht Nürnberg Fürth hatte am 22.01.2008 (3 0 2880/07) dem beklagten Sachverständigen die Kosten einer negativen Feststellungsklage auferlegt. Der Sachverständige wollte die HUK außergerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, da die Lichtbilder des Schadensgutachtens ohne Zustimmung des Sachverständigen seitens der Versicherung in eine Restwertbörse eingestellt wurden. Die HUK hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert und ihrerseits, nach Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim LG Hamburg durch den Sachverständigen, negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg-Fürth eingereicht. Das LG Nürnberg-Fürth war der Auffassung, die Versicherung des Schädigers sei u.a. aufgrund einer „Verkehrssitte“ berechtigt, die Lichtbilder des Sachverständigen, ohne dessen Zustimmung, in eine Restwertbörse einzustellen. Dies stelle nach Ansicht des LG Nürnberg-Fürth keinen Verstoß gegen das Urheberrecht des Sachverständigen dar. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen zum Thema Urheberrecht kann dem Urteil nicht entnommen werden.
Der beklagte Sachverständige hatte daraufhin beim OLG Nürnberg Beschwerde gegen den Beschluss des Langerichts Nürnberg-Fürth eingelegt und dort auch Recht bekommen. Das OLG Nürnberg bestätigte die Rechtsauffassung des Sachverständigen und bezog sich in seiner Begründung vollumfänglich auf das Unterlassungs-Urteil des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008), das der Sachverständige zu dem gegenständlichen Fall parallel gegen die HUK beim Urheberrechtssenat in Hamburg erstritten hatte. Das OLG Nürnberg läuft in seiner Rechtsauffassung völlig synchron zu der Entscheidung des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008 = Berufungsurteil zu LG Hamburg 3 O 730/06 vom 14.03.2007) und hat die Kosten des Verfahrens – im Gegensatz zum LG Nürnberg-Fürth – der klagenden Versicherung auferlegt.

Anm.: Die Entscheidung des OLG Hamburg (5 U 242/07 vom 02.04.2008) ist noch nicht rechtskräftig. Die HUK sowie der Sachverständige haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter AUTOonline, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches, Unterlassung, Urheberrecht, Urteile, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

HUK-Coburg – Chronik einer Urheberrechtsverletzung

In den folgenden Beiträgen werden wir einige Entscheidungen vorstellen, die sich mit dem Thema Urheberrecht von Kfz-Sachverständigengutachten befassen. Es handelt sich hierbei um 4 Gerichtsentscheidungen zu ein und demselben Fall. Sämtliche Zusammenhänge wurden aus den Daten der Gerichtsurteile und den bisher vorliegenden Informationen rekonstruiert.

Sachverhalt:

Ein Kfz-Sachverständiger hatte im Jahr 2006 ein Haftpflichtschadensgutachten erstellt. Das Gutachten wurde zur Schadensregulierung an die gegnerische Haftpflicht-Versicherung (HUK-Coburg)  übersandt. Bei der HUK wurde das Gutachten eingescannt und Teile davon einschl. der Lichtbilder in die Restwertbörse AutoOnline eingestellt.

Der Sachverständige erhielt die Information über die Verletzung seiner Urheberrechte und nahm die HUK im Rahmen einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch. Die HUK lehnte dieses Ersuchen ab. Daraufhin klagte der Sachverständige den Anspruch aus der Urheberrechtsverletzung durch einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg ein. Die HUK eröffnete ihrerseits eine negative Feststellungsklage gegen den Sachverständigen beim Landgericht Nürnberg-Fürth.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter AUTOonline, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches, Unterlassung, Urheberrecht, Urteile, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Ein Kommentar

AG Essen verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 22.10.2009 (135 C 244/09) hat das AG Essen die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 189,01 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Ersatz der restlichen Mietwagenkosten gem. §§ 115 Abs. 1 VVG, 7 Abs. 1 StVG, 823, 249 ff. BGB in Höhe von 189,01 Euro und auf Erstattung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugs gem. §§ 286 Abs. 1, 288 BGB.

Mietwagenkosten sind grundsätzlich nur insoweit zu ersetzen, als dies tatsächlich zur Herstellung des Zustandes im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB „erforderlich“ ist, der ohne die Schädigung bestehen würde. Zur Herstellung erforderlich sind nur solche Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Er ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten, von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen BGH NJW 2005, 135).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar