Quelle: BAV-Beitrag vom 30.11.2009
HUK und Ford: Einigung auf unstreitige Mietwagenpreise
Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende „Vereinbarungen“ getroffen worden.
Am „FairPlay“ der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.
Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.
Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe: Tabelle der Preise ansehen
Damit steht jedoch fest, dass auch die HUK die von EurotaxSchwacke in 2007 erhobenen Mietwagenpreise als gerechtfertigt ansieht. Ein Vergleich mit Schwacke 2007 und Fraunhofer macht deutlich, wie weit weg von der Realität die Fraunhofer-Werte liegen, hier ein Wochenpreis: