„Und Selbstverantwortlichkeit ist der Schlüssel zur Moral?“

factum: Und Selbstverantwortlichkeit ist der Schlüssel zur Moral?

„Meine Überzeugung ist: Moral ist, wenn sie wirklichkeitsnah und alltagstauglich sein soll, eine einfache Maxime: Ich sorge für mich selber und meine Familie, auch damit ich anderen nicht zur Last falle und nicht auf deren Kosten lebe; ich schädige niemanden und erwarte, dass auch ich nicht absichtlich geschädigt werde; ich bewältige mein Leben und erwarte von niemandem, dass er es für mich bewältigt. Moral heißt ganz praktisch, andere in Ruhe lassen und liebevoll denen zu begegnen, die einem nahe stehen. Damit das funktioniert, gibt es Regeln. Man halte sich daran.“

So der  Ökonom  Roland Baader im Interview, nachzulesen hier:

 „Babylons Türme stürzen ein“   

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— Sommerpause bei Captain HUK —

Auch ein Kapitän samt Mannschaft braucht mal Urlaub. Deshalb ist der Blog ab dem 18.08.2009 nur noch im Lesezugriff erreichbar. Neue Beiträge und Kommentare sind bis zum 30.08.2009 geschlossen.

Für viele, die sich zur Zeit noch nicht, oder nicht mehr im Urlaub befinden, bestimmt ein idealer Zeitraum der „Ruhe“, um den Blog mit den gebotenen Möglichkeiten ggf. besser kennen zu lernen. Einfach die Zeit nutzen und in den bisherigen Berichten und Kommentaren stöbern.

Geboten werden mehr als

  1.500 Beiträge gesamt
10.000 Kommentare
  1.000 Urteilsbeschreibungen
     400 Beiträge zu den Mietwagenkosten
     400 Beiträge zum Sachverständigenhonorar
     200 Beiträge zur fiktiven Abrechnung
     200 Beiträge zu den Rechtsanwaltskosten
usw.

Genügend Material, um das Sommerloch zu überwinden.

Danach sind wir in aller Frische wieder online.

Der Mail-Server ist natürlich fleißig und nimmt weitere Urteile stets gerne entgegen.

id-urteile(at)captain-huk.de

Auch vom Telefax wurde entsprechende Empfangsbereitschaft signalisiert.

0721/98929425

Aloha – Moin Moin

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Die Allianz in Zahlen – gestern und heute

Gewinn von Allianz Deutschland sinkt

17.08.2009, 14:25 Uhr  von Thomas Schmitt

Die Allianz hatte vorletzte Woche ihre Quartalszahlen vorgelegt, heute folgte wie üblich mit einiger Verzögerung das Deutschlandgeschäft. Allianz Deutschland leidet unter dem schwierigen Branchenumfeld und traut sich weiterhin keine Prognose zu.

Die Autoversicherung ist der wichtigste Teilbereich der Schaden- und Unfallversicherung. Seit Jahren verfolgen kleinere Konkurrenten jedoch eine aggressive Preispolitik. Manche Beobachter bezeichnen das Kfz-Geschäft inzwischen sogar als „verrückt“. Dies führt dazu, dass die Versicherer insgesamt in der Autosparte kein Geld verdienen. Nur durch zusätzliche Erträge aus Kapitalanlagen halten sich manche Anbieter überhaupt noch in den schwarzen Zahlen.

Der Wind dreht sich bei der Allianz

07.08.2009

Die Prämieneinnahmen gingen in der Schaden- und Unfallversicherung von 9,8 auf 9,5 Mrd. Euro zurück. Wegen teurer Schadensfälle und geringerer Kapitalerträge fiel der operative Gewinn der Sparte mit 895 Mio. Euro um fast 47 Prozent niedriger aus als ein Jahr zuvor. Die Schaden-Kosten-Quote verschlechterte sich dadurch im Vergleich zum Vorjahr von 93,5 auf 98,9 Prozent. Im ersten Halbjahr lag sie bei 98,8 Prozent. Damit nähert sich die Quote der kritischen 100-Prozent-Marke, bei der Aufwendungen für Schäden und Verwaltung gerade noch durch Beitragseinnahmen gedeckt sind. Für das zweite Halbjahr rechnet Vorstandsmitglied Helmut Perlet allerdings mit einer besseren Entwicklung.

Quelle:  www.handelsblatt.com

Da der Weg das Ziel ist, bleibt  m. E. der Allianz nur, quer Beet die Einsparpotentiale am Versicherten – ob eigen oder fremd – konsequent zu optimieren.

Virus

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Das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinne von § 249 BGB, Teil II

Die ständige Praxis mancher HUK-Coburg-Anwälte, in Gutachterhonorarprozessen die Erforderlichkeit einzelner Positionen der Gutachterhonorarrechnung zu bestreiten, gibt mir Grund und Anlass, meinen gleichnamigen, hier im Blog am 14.07.09 veröffentlichten Beitrag fortzuschreiben.

Die beschriebene Vorgehensweise der HUK-Coburg-Anwälte ist in der Fachleserschaft hinlänglich bekannt.

In Schadensersatzprozessen auf Erstattung von Gutachterkosten, also in Prozessen, in denen juristisch ein Schadensersatzanspruch und nicht eine Werklohnforderung zu beurteilen ist, wird vorgetragen,

–         das Grundhonorar entspreche nicht der Üblichkeit, weil es die Sätze des BVSK-Tableaus überschreite,

–         die Fotokosten entsprächen nicht der Üblichkeit, weil der Computerausdruck eines Lichtbildes nur wenige Cent kosten würde,

–         die Fahrtkosten entsprächen nicht der Üblichkeit, weil der steuerrechtliche Anerkennungssatz bei 0,32 € liegen würde,

–         die Fotokopiekosten seien überzogen,

usw. usw. usw..

Ich werde nicht müde, in meinen schriftsätzlichen Entgegnungen darauf hinzuweisen, dass solcher Vortrag bei der juristischen Beurteilung einer Werklohnforderung eine Rolle spielen kann, im Schadensersatzprozess jedoch auf Erstattung der Gutachterkosten eine Themaverfehlung darstellt (vgl. statt vieler OLG Naumburg in NJW-RR 2006, Seite 1029 ff.).

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Fahrradfahrer haftet für eine Kollision bei Verstoß gegen das Gebot der Nutzung der rechten Fahrbahn und überhöhter Geschwindigkeit voll

Quelle:  http://www.jurion.de/ 

Fahrradfahrer haftet für eine Kollision bei Verstoß gegen das Gebot der Nutzung der rechten Fahrbahn und überhöhter Geschwindigkeit voll

AG Darmstadt, Urteil vom 12.02.2009, Az. 304 C 181/08

Ein Fahrradfahrer haftet für eine Kollision mit einem Pkw in vollem Unfang, wenn er grob verkehrswidrig unter Verstoß gegen das Gebot der Nutzung der rechten Fahrbahn auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des Fahrverkehrs auf einer Straße gefahren ist und bei seinem verbotenen Tun auch nicht in Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. In einem solchen Fall ist sein Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteil so erheblich, dass die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht zu bleiben hat.

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; StVG § 11; StVO § 2 Abs. 1

Vier Häuser neben unserem Büro befindet sich ein Kindergarten. Obwohl sich beidseitig an der sehr befahrenen Hauptstraße eine Fahrradweg anschließt und sich direkt vor dem Kindergarten eine zu aktivierende Ampel befindet, kommen regelmäßig Muttis, oftmals mit zwei Kindern auf dem Fahrrad, entgegen der Fahrtrichtung dahergeradelt. Spricht man diese auf ihr gefährliches Verhalten an, fühlen sich nicht wenige belästigt.

Leider! 

Chr. Zimper

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Auszeichnung für Peter Hintze „1. Dauercamper auf dem Mond“ –

dotiert mit Fahrkarte ohne Rückfahrtschein.

Guten Flug.

Virus

Mission Arbeitsplätze auf dem Mond

Vertreter der Autoindustrie begrüßen die Initiative des Bundesweltraumbeauftragten Peter Hintze, der mit einer Mondmission neue Jobs schaffen will. Doch erst muss noch Robot Pofalla überzeugt werden.

(……….)

Vertreter verschiedener europäischer Nationen äußerten die Hoffnung, man könne auf die Dauer die gesamte deutsche Bevölkerung auf dem Mond ansiedeln. Experten erwarten eine baldige Teilung der Mondnation. Zwei Drittel leben dann in der „BRD“, der „Beleuchteten Republik Deutschland“, der Rest vegetiert in der „DDR“, der „Dunklen Diktatorischen Rückseite“.

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Sündenbock Finanzkrise?

Nun können wir es schwarz auf weiß nachlesen – billig schadet doch nur der Konkurrenz  – ist der Versicherungswirtschaft auf die Füße gefallen.

Versicherungskunden drohen laut Studie höhere Beiträge

Versicherungskunden müssen wegen der Finanzkrise laut einer Studie mit höheren Beiträgen rechnen. Grund dafür sei, dass die Versicherer derzeit nur niedrige Zinsen für ihre Kapitalanlagen bekämen, teilte die Unternehmensberatung Steria Mummert in Hamburg mit. Dies sei für die Versicherer ein Problem, weil die Wiederanlage von Kundengeldern für sie in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden sei.

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AG Kaufbeuren verurteilt HUK Coburg Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (6 C 1386/08 vom 15.01.2009).

Die Amtsrichterin der 6. Zivilabteilung des AG Kaufbeuren (Bayern) hat mit Urteil vom 15.01.2009 (6 C 1386/08) die HUK Coburg Versicherung AG zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt.

Das Endurteil gebe ich wie folgt an:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,75 EUR nebst Zinsen hieraus in Hö­he von 5   Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.07.2008 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Anwaltsgebühren der Rechtsanwälte H., in Höhe von   39,- EUR freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Die Abfassung eines Tatbestandes entfällt gemäß § 313 a I ZPO.

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Das AG Neubrandenburg verurteilt Bruderhilfe Sachversicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht. (5 C 91/09 vom 07.07.2009)

Die Amtsrichterin der 5. Zivilabteilung des AG Neubrandenburg hat mit Urteil vom 07.07.2009 (5 C 91/09) die Bruderhilfe Sachversicherung AG zu Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars aus abgetretenem Recht verurteilt.

Das Urteil gebe ich wie folgt bekannt:

1. Die  Beklagte  wird  verurteilt,   an  den   Kläger  273,88   nebst  Zinsen   in  Höhe  von  5

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.07.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a Abs. 1, 495 a ZPO verzichtet.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

Dem Kläger steht aus abgetretenem Recht der zuerkannte Schadensersatzanspruch aus dem Verkehrsunfall vom 05.03.2008 gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu. Die Haftung der Beklagten ergibt sich aus § 3 Pflichtversicherungsgesetz. Die Sachverständigenkosten in Höhe von 273,88 € für die von dem Kläger durchgeführte Schadensbegutachtung und Erstellung der Reparaturkostenkalkulation sind sowohl dem Gründe als auch der Höhe nach begründet.

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Urheberrecht – LG Hamburg: Online Dienst haftet für alle Rechtsverletzungen durch Dritte

Eine Tauschbörse haftet für alle Rechtsverletzungen durch Dritte, die urheberrechtlich geschützte Inhalte auf deren Webseite hochladen nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Der Anbieter habe willentlich kausal zu den Rechtsverletzungen geschützter Rechtsgüter beigetragen. Die Maßnahmen zur Unterbindung urheberrechtlicher Verstöße sind ungenügend.

Diese Entscheidung kann im Kern 1 zu 1 auf die Restwertbörsen übertragen werden. Besonders interessant sind auch die Ausführungen zur gerichtlichen Zuständigkeit und der Verweis auf das Lugano-Abkommen vom 16.09.1988 (LugÜ).

Hier nun das Urteil des LG Hamburg, Az.: 310 O 93/08 vom 12.6.2009.

Tenor

1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft) oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre),

verboten,

im Rahmen des Online-Dienstes www. r….share.com die in den Anlagen 1, 2 und 3 genannten Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 2.407.500,- vorläufig vollstreckbar.

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LG Bonn verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 22.05.2009 (18 O 10/09) hat das LG Bonn die HUK-Coburg Versicherung zur Zahlung von Mietwagenkosten in Höhe von 10.491,27 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die Klägerin hatte Ansprüche aus insgesamt 34 Verkehrsunfällen geltend gemacht. Das LG Bonn legt die Schwacke-Liste zugrunde, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 10.491,27 € aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 249 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 3 Nr. 1 PflVG, 398 BGB.

I.

Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann ein Geschädigter vom Schädiger den zur Schadenskompensation erforderlichen Geldbetrag verlangen. Zu den Kosten der Schadensbehebung nach einem Verkehrsunfall gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges. Allerdings sind die Mietkosten nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur soweit ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten sie für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 15.02.2005 – VI ZR 160/04; Urteil vom 19.04.2005 – VI ZR 37/04).

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Der sensible Siebholz-Seismograph

Edelmetallmärkte: Kurz- & langfristige Aspekte, die Sie beachten sollten

Verfasst von Dietmar Siebholz am 11.08.2009 um 7:36 Uhr

Alle anderen Anlage-Assets sind schon bei den Behörden erfasst, seien es Immobilien (Grundbücher), Lebensversicherungen (Meldepflicht), Anleihen (Depoterfassung bei den Banken, keine Emission von Rentenwerten mit lieferbaren Stücken) und Sparguthaben sowie Festgelder (vollständige Meldepflicht der Banken für Konten und Neueröffnungen).

Dass auch bei den Edelmetallen die bisherige Grenze für den nachweislosen Erwerb von 15.000 € fallen soll, ist ein offenes Geheimnis; nur setzen noch nicht alle Banken und Edelmetallhändler diese neue Direktive, die aus Brüssel kommen soll, derzeit vollständig um. Na, bewegt sich Ihr Seismograph schon mehr?

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