EINZELFALL- ODER STECKT SYSTEM DAHINTER ?
Ein Kommentar von Versicherungsfuzzi in diesem Blog veranlasste mich unter Anderem diesen Beitrag einzustellen.
Zitat: „Wenn es aber geknallt hat, setzt lautes Heulen und Zähneklappern ein, weil man für die halbe Prämie eben auch nur die halbe Leistung bekommt.“
Man muss hier unterscheiden:
Haftpflichtschaden = Versicherungsrecht nach VVG
Leistungen aus der Kaskoversicherung = Vertragsrecht!
Wenn hier die (von beiden Seiten) vertraglich vereinbarten Leistungen vom jeweiligen Versicherer vollständig erbracht werden, ist das natürlich in Ordnung.
Wenn jedoch versucht wird, vertraglich vereinbarte Leistungen mit Taschenspielertricks zu minimieren, dann ist das nicht in Ordnung.