Hallo zusammen,
von einem Sachverständigen habe ich folgendes erfahren:
Der SV hat ein Schadensgutachten erstellt und per Nachnahme an seine Kundin geschickt. Die hat das Gutachten bezahlt und ausgehändigt bekommen. Nun macht sie die Kosten des Gutachtens bei der HUK geltend.
Der SV bekommt von der HUK dann folgenden Brief:
"…, demnach beträgt das Honorar für den hier vorliegenden Fall …EUR.
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob sie bereit sind, den Differenzbetrag in Höhe von …EUR (Anm.d.Verf.: also der Differenz zwischen dem abgerechneten Betrag und dem von der HUK errechneten Wert) …an uns zu erstatten, wenn wir das von Frau … bereits per Nachnahme entrichtete Honorar in voller Höhe an Frau … bzw. deren Anwalt überweisen."
positiv: die HUK hat offenbar das Urteil des OLG Naumburg verinnerlicht und will gegenüber der Kundin nicht behaupten. dass der SV nach ihrer Ansicht überhöht abgerechnet hat.
negativ: einmal mehr ist der SV selbst in der Schusslinie, dessen Auftraggeber eigentlich nicht die HUK ist, sondern der Kunde.
Habe dem SV empfohlen, kurz mitzuteilen, dass er gar nicht daran denkt, einen Teilbetrag an die HUK zu erstatten und bin gespannt, wie die HUK damit umgeht.
Fortsetzung folgt …