Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Urteil zur “Abtretung an Erfüllungs statt” und zur “Üblichkeit des Sachverständigenhonorars”

In einer bereits üblichen gerichtlichen Honoraruseinandersetzung zwischen einem Sachverständigen und der HUK-Coburg, wurde (ebenso üblich) die HUK-Coburg-Versicherung vom Amtsgericht Regensburg zur vollständigen Zahlung des Sachverständigenhonorars einschließlich Mehrwertsteuer, aufgrund einer rechtsgültigen “Abtretung an Erfüllungs statt”, verurteilt! Nachfolgend die Abschrift des Urteils:

AZ: 9 C 3104/06, AG Regensburg:

Im Namen des Volkes!

Urteil in dem Rechtsstreit, Kfz-Sachverständiger W. Z… (Kläger) gegen HUK-Coburg Allgem. Vers. AG (Beklagte)

wegen Schadenersatz erlässt das Amtsgericht Regensburg durch den Richter Gaßmann aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 05.03.2007 folgendes Endurteil:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 414,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 zu bezahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Restwert-Kuriosität

Aufgrund der sich hier in Captain-HUK in letzter Zeit verstärkenden Restwert- Diskussionen habe ich einmal in meinen Archiven recherchiert und den folgenden Fall wieder entdeckt.
Betroffen war zufällig die HUK-Coburg als Haftpflichtversicherer.
Zu mir kam im Februar 2006 eine Kundin mit ihrem Peugeot 206. Ihr war jemand in die linke Fahrzeugseite gefahren, Türe und Seitenwand eingedellt.
Das Fahrzeug war aber so massiv vorgeschädigt, das der Wiederbeschaffungswert nur noch 700,00 Euro betrug. Das Fahrzeug war auf der rechten Seite bereits so massiv eingedrückt, das die rechte Türe nicht mehr geöffnet werden konnte. Weiterhin hatte das Fahrzeug einen mehr schlecht als Recht gerichteten Vorschaden vorne rechts, wo die Fahrerin eine Ampelanlage angefahren hatte. Zur Krönung hatte das Fahrzeug auch noch einen Heckschaden.

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Nachtrag zum Beitrag: Wegen des Interessenkonflikts sollte der Schädiger bzw. sein Versicherer nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein.

Ergänzend zum o. g. Beitrag vom Montag, 16.04.2007, gibt es von den "Machern der Broschüre" zwei weitere Informative Broschüren aus dem Hause

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Staatsanwalt ermittelt bei HUK-Coburg in Saarbrücken wegen Betrug in großem Stil

Saarbrücken : Betrugfall bei HUK Coburg

Bei der Schadenaussenstelle der Versicherung HUK Coburg in Saarbrücken hat es offenbar einen groß angelegten Betrug gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen insgesamt 16 Beschuldigte. Haupttäterin soll eine 53-jährige ehemalige Schadenssachbearbeiterin sein. Sie soll hauptsächlich Verkehrsunfälle fingiert haben. Den angeblich entstandenen Schaden hat sie über Strohmänner abgerechnet. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 200 Fällen und einem Gesamtschaden von rund einer halben Million Euro aus. Am Morgen wurden zahlreiche Wohnungen im Saarland und in Lothringen durchsucht. Die Hauptbeschuldigte wohnt im lothringischen Carling.

Mitgeteilt von SV A. Mautes, 19.04.07, 14:40 Uhr

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Ständiger Vorwurf der “unzulässigen Rechtsberatung” an Sachverständige !

Hallo User,

in verschiedenen Kommentaren hier bei C-H wird immer wieder die Erlaubnis der Rechtsberatung diskutiert. Dieses heikle Thema möchte ich kurz aufgreifen u. einige Fragen in den Raum stellen.

Ist da keine Aufklärung zwingend wichtig (auch durch Nichtjuristen) wenn, wie Beispielsweise hier aufgeführt:

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TOTALSCHADEN HERBEI GERECHNET IM KASKOFALL

EINZELFALL- ODER STECKT SYSTEM DAHINTER ?

Ein Kommentar von Versicherungsfuzzi in diesem blog  veranlasste mich unter Anderem diesen Beitrag einzustellen. 

Zitat: "Wenn es aber geknallt hat, setzt lautes Heulen und Zähneklappern ein, weil man für die halbe Prämie eben auch nur die halbe Leistung bekommt." 

Man muss hier unterscheiden:

Haftpflichtschaden = Versicherungsrecht nach VVG

Leistungen aus der Kaskoversicherung  = Vertragsrecht! 

Wenn hier die (von beiden Seiten) vertraglich vereinbarten Leistungen vom jeweiligen Versicherer vollständig erbracht werden, ist das natürlich in Ordnung.

Wenn  jedoch versucht wird, vertraglich vereinbarte Leistungen mit Taschenspielertricks zu minimieren, dann ist das nicht in Ordnung.

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Wegen des Interessenkonflikts sollte der Schädiger bzw. sein Versicherer nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein.

Dies ist der Tenor des "Merkblatt für Opfer von Verkehrsunfällen"

Herausgegeben von der

Polizei Brandenburg 

siehe www.internetwache.brandenburg.de

Download-Bereich:

Broschüren & Faltblätter

  faltblatt-unfall.JPG

Faltblatt "Unfall" (pdf-Datei, 35.5 KB)

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Wieder durch höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bestätigt, die beliebte Praxis der HUK-COBURG Versicherung ist rechtswidrig!

Erneut hat der BGH der Versicherungswirtschaft eine klare Ansage im Umgang mit der Restwertproblematik gegeben.

BGH VI ZR 120/06

Man darf gespannt sein, welcher Jurist der HUK-COBURG ausgewählt wird, sich als Erster zu blamieren und der versucht, das Urteil so zu entstellen, wie man es ja aus den kläglich gescheiterten Versuchen aus der Vergangenheit kennt.
Eines sollten diese ” Rechtsverdreher” aber bedenken:
Es gibt Captain-HUK, und dessen User, die Geschädigten, SV, RA und Richter glauben einer HUK-COBURG kein Wort mehr, weil sie hier lesen können, was tatsächlich Sache ist.

-Mit freundlichem Gruß

F. Hiltscher

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Meine Reaktion auf ein freundliches Schreiben der Allianz Versicherung!

Folgendes durchaus freundliches Schreiben habe ich erst kürzlich per Mail erhalten:

Betrifft: Gutachten Nr. xxxxxxx
 
Sehr geehrter Herr Hiltscher,
 
Sie haben für unseren Kunden am 07.09.2006 ein Gutachten erstellt.
Wäre es möglich, das Sie uns die von Ihnen erstellten Foto´s per E-Mail zukommen lassen?
Bitte übersenden Sie die Foto´s an obige Adresse.
 
Für etwaige entstehende Kosten kommen wir natürlich auf.

 
 
Vielen Dank!
 
Mit freundlichen Grüssen!
 
 
Allianz Kraft-Schaden München
YX
Dieselstr. 8
 
85774 Unterföhring

Um meine Reaktion verstehen zu können, sei gesagt, dass

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Ostergrüße

Hallo liebe Autoren, hallo liebe Kommentatoren, hallo liebe Leser,

es ist nicht zu glauben, wie schnell die Zeit vergeht.

Schon wieder ist Ostern.

Ein Jahr haben wir nun den Alltag eines Kfz-Sachverständigen durch captain-huk unseren Mitmenschen näher bringen können. Engagiert und mit viel Fleiß hat jeder einzelne dazu beigetragen, sein Wissen und seine Erfahrungen an die Kollegen und an den Verbraucher weiterzugeben.

Wie steht es hier geschrieben:

„Schadenmanagement  – ein Service den die Welt nicht braucht.“

In diesem Sinne wünsche ich allen Autoren, Kommentatoren, allen Kfz-Sachverständigen, allen Lesern dieser Seite, insbesondere jedoch Herrn Hiltscher, ein frohes Osterfest. Bleibt alle gesund und sammelt Kraft über die Feiertage, damit wir die  Aufgaben, welche zu lösen man uns in Zukunft noch auferlegen wird, gemeinsam bewältigen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf und Christiane Zimper 

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