Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Das BVerfG, AZ: 2 BvR 152/01 vom 14.12.2001, zur Frage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Versicherer schließen Verträge mit Sachverständigen/Organisationen, mit Reparaturwerkstätten, mit Dienstleistern wie den sogenannten Prüffirmen und mit diversen Restwertbörsen. Vertragsinhalt ist regelmäßig der Umgang, sprich die Weitergabe sensibler Daten  Unfallgeschädigter im Kasko- und Haftpflichtschadenbereich.  Die Fütterung der HIS-Datei zudem mit Unfallzeugen, mit negativ entschiedener  Anträge betreffend Berufsunfähigkeitsversicherungen incl. gesundheitlicher Einschränkungen der Interessenten als auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung dienen ausschließlich den Begehrlichkeiten von Versicherern. Laut Pressemitteilungen beträgt das Datenvolumen der HIS-Datei, auf welches allein die Mitglieder des Gesamtverbandes zugreifen können, bis zu 10 Millionen Einträgen.

Und wer die VKU 10/2010 schon aufgeschlagen hat, dem ist der Artikel: “Unfalldatenspeicherung in Europa – die Veronica-Projekte 2004 bis 2009″ sicher nicht entgangen. Sobald es erst mal gespeicherte Unfalldaten gibt, wird die Assekuranz Mittel und Wege finden, sich auch dieser zu bedienen.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich das Bundesverfassungsgericht – somit interessanterweise, weil meines Erachtens auf obige Sachverhalte übertragbar – auseinander zu setzten hatte, betrifft das Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von Prämienrückständen an Dritte durch den Versicherer.

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BVerfG-Urteile, car.casion, car.tv, carexpert, Control-Expert, DEKRA, GDV, GKK Gutachtenzentrale, Haftpflichtschaden, HIS - Uniwagnis, HP Claim Controlling, Innovation Group, Integritätsinteresse, Kaskoschaden, Restwert - Restwertbörse, SSH, Urteile, Verfassungsbeschwerde, VERSICHERUNGEN >>>>, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

Rettet die Restwertbörsen – BVSK nachhaltig beratungsresistent

Neues Rundschreiben aus Kalau bzw. Schilda?

In diversen Beiträgen hatten wir über das “gestörte Verhältnis” des BVSK zu den Urheberrechten im Allgemeinen und insbesondere zu der Handhabung der Urheberrechte  seiner Mitglieder berichtet. U.a. am 21.06.2010 und am 09.08.2010. Auch der offene Brief des Sachverständigenverbandes VKS an den BVSK vom 12.08.2010 scheint wohl ins Leere gegangen zu sein? Dies hatte sich ja bereits mit der Beantwortung durch den GF des BVSK am 12.08.2010, veröffentlicht bei CH am 13.08.2010, abgezeichnet.

Der BVSK-Geschäftsführer will offensichtlich, entgegen aller sach- und fachlichen Widerstände, weiterhin erreichen, dass seine Mitglieder den Versicherern grundsätzlich Nutzungsrechte für die Gutachten-Lichtbilder einräumen, für einen pauschalen Betrag in Höhe von EUR 2,50 / Gutachten, unabhängig davon, wie viele Lichtbilder das Gutachten enthält sowie unabhängig vom Nutzungszweck usw.? Darüber hinaus soll dieser Betrag nun dem Geschädigten in Rechnung gestellt werden? Der Geschädigte soll also künftig noch dafür bezahlen, dass dem Versicherer mit “Schützenhilfe” des eigenen Gutachters das Recht eingeräumt wird, einen höheren, überregionalen Restwert über eine Restwertbörse zu ermitteln, der dann wiederum dem Geschädigten in Abzug gebracht wird? Dass sich der Sachverständige seinem Auftraggeber gegenüber ggf.  schadensersatzpflichtig macht, wird weiterhin elegant “verschwiegen”. Auch wird bisher mit keiner Silbe erwähnt, dass Versicherer das Fahrzeug des Geschädigten rechtswidrig - da ohne dessen Genehmigung/Zustimmung - in  Restwertbörsen zum Verkauf anbieten.

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BVSK, car.casion, car.tv, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Restwert - Restwertbörse, Urheberrecht, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos, WinValue

Druckversion Druckversion

Restwertbörsen im “freien Fall”?

Wie aus gut unterrichteten Kreisen berichtet wurde, klagen einige Restwertbörsen über deutliche Umsatzeinbrüche nach Bekanntgabe des BGH-Urteils I ZR 68/08. Die Rede ist von Umsatzrückgängen im Bereich von 40%. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl noch steigen wird, wenn auch beim letzten Versicherer angekommen ist, dass die Missachtung des Urheberrechtes durch rechtswidrige Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse sowohl eine zivilrechtliche Verfolgung auslöst als auch strafrechtliche Konsequenzen – gemäß Urheberrechtsgesetz – nach sich ziehen kann bzw. wird.

Eine zuerst vollmundig propagierte Gegenmaßnahme der Börsen – Einstellung der Fahrzeuge ohne Lichtbilder – war wohl offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt? Wie denn auch? Wer bietet schon in “blindem Vertrauen” unbesehen auf irgend einen Gegenstand, wenn selbst unter Vorlage von Lichbildern das Risiko verborgener Mängel nicht unbeachtlich ist? Aber selbst bei Einstellung der Gutachten ohne Lichtbilder wird in vielen Fällen der Datenschutz verletzt => nächste Baustelle.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Audatex, AUTOonline, car.casion, car.tv, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Restwert - Restwertbörse, Urheberrecht, W.O.M., WinValue

Druckversion Druckversion

Und hier die Beantwortung des offenen VKS-Briefes durch den BVSK-Geschäftsführer

12. August 2010

Sehr geehrter Herr Kollege Imhof,

Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir davon Abstand nehmen, mit Mitteln unserer Mitglieder Briefe an VKS-Mitglieder zu versenden.

Nach Lektüre Ihres Briefes darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass die Mitglieder des VKS Restwerte BGH-konform ermitteln. Dies ist aus meiner Sicht eine außerordentlich positive Feststellung, die sicher der besonderen Erwähnung durch Sie bedurfte.

Danken möchte ich auch für die Übersendung des Focus-Beitrages. Ihnen ist sicher nicht bekannt, dass der Unterzeichner diesen Beitrag ganz maßgebend betreut hat.

Ich bin im Übrigen sicher, dass die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft auf Grund der positiven Botschaften Ihres Schreibens künftig von einer Überprüfung von Gutachten der VKS-Mitgliedern Abstand nehmen wird. Dies dürfte zwar zu einer deutlichen Auftragsreduzierung bei einigen Mitgliedern des BVSK führen, doch nehmen wir selbstverständlich diese Nachteile als Ergebnis Ihrer Qualitätsinitiative gern in Kauf.

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BVSK, car.casion, car.tv, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Restwert - Restwertbörse, Urheberrecht, VKS, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos, WinValue

Druckversion Druckversion

Offener Brief des VKS an den BVSK vom 12.08.2010 zum Thema Urheberrecht

Hier ein offener Brief des VKS an den BVSK vom 12.08.2008 bezüglich Grundeinstellung des BVSK zur Urheberrechtsproblematik (siehe CH-Beitrag vom 21.06.2010 bzw. 09.08.2010), um dessen Veröffentlichung wir gebeten wurden:

Ihr Zwischenbescheid Urheberrecht an Lichtbildern vom 19.07.2010

Sehr geehrter Herr Kollege Fuchs,

der VKS e. V. beobachtet mit Sorge die Maßnahmen des BVSK e. V. zur Umsetzung des Bundesgerichtshofurteils vom 29.04.2010, Aktenzeichen I ZR 68/08.

Nach unserer Auffassung ergreift der BVSK e. V. in bedenklicher Art und Weise Partei für die Versicherungen, allen voran für die HUK- Coburg.
Uns allen ist bekannt, welche Ziele dort verfolgt werden.
Es geht nicht um korrekte Unfallschadensabwicklung, nicht um die Prüfung von Restwerten, sondern es geht ausschließlich um die rechtswidrige Verkürzung des Regulierungsaufwandes (vergleiche dazu den Ihnen auch bekannten Artikel im Nachrichtenmagazin Focus mit dem Titel „Streichen mit System“, den wir Ihnen als Anlage hier noch einmal in Kopie beifügen).

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BVSK, car.casion, car.tv, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Restwert - Restwertbörse, Urheberrecht, VKS, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos, WinValue

Druckversion Druckversion

Urheberrechtsgesetz (auszugsweise) – Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

In Anbetracht der versuchten Einflussnahme des BVSK-Geschäftsführers auf die Handlungsweise der Verbandsmitglieder, auf gesetzlich festgeschriebene Urheberrechtechte zum Nachteil ihrer Auftraggeber zu verzichten, sollte sich jeder Sachverständige umgehend intensiv mit dem Urheberrechtsgesetz auseinander setzen. Zu empfehlen sind hier die Seiten von

www.urheberrecht.org .

So sagt z.B. § 101a “Anspruch auf Vorlage und Besichtigung”  aus:

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.

(weiterlesen …)

Abgelegt in BVSK, car.casion, car.tv, carexpert, Control-Expert, EUCON - check-it, Fiktive Abrechnung, GDV, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Nachbesichtigung, Restwert - Restwertbörse, SSH, Unterlassung, Urheberrecht, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, WinValue

Druckversion Druckversion

Nun ist es “amtlich” – der BVSK “verscherbelt” die Urheberrechte seiner Mitglieder an die Versicherungswirtschaft für ‘nen Appel und ‘n Ei

Am 21.06.2010 wurde ausführlich darüber berichtet, dass der BVSK die Nutzungsrechte an den Gutachten-Lichtbildern seiner Mitglieder an die Versicherer/Restwertbörsen “verkaufen” will. Sinn und Zweck ist wohl, den Untergang der Restwertbörsen im Bereich der Haftpflichtschäden aufzuhalten? Fragt sich nur, aus welchen Gründen? Wie nun bekannt wurde, will der BVSK die Lichtbilder seiner Verbandssachverständigen zur Nutzung an den Restwertbörsen “freigeben”, für einen Betrag von sage und schreibe

Trommelwirbel - Tata…

EUR 2,50 / Gutachten !!

In Anbetracht der Tatsache, dass das OLG Hamburg (5 U 242/07) eine (u.E. zu geringe) Lizenzgebühr von EUR 5,00 / Lichtbild als angemessen erachtet und beim LG Hamburg (308 O 288/07) immer noch EUR 20,00 / Lichbild im Raume stehen, eine wahrhaft “brilliante Verhandlungsleistung” des BVSK? Quasie ein “symbolischer” Betrag, der wohl mehr an die Geschäftsübergabe insolventer Unternehmen erinnert?
EUR 5,00 / Lichtbild bzw. EUR 20,00 / Lichtbild ergeben nämlich pro Gutachten (=~10 Lichtbilder) eine Anspruchsbandbreite von

EUR 50,00 bis EUR 200,00 / Gutachten

gerichtlich abgesicherter Entschädigungsleistung als Nutzungsgebühr für die 1-malige Verwendung (Veröffentlichung) der Gutachten-Lichbilder.

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BVSK, car.casion, car.tv, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Restwert - Restwertbörse, SSH, Unglaubliches, Urheberrecht, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches, WinValue

Druckversion Druckversion

Rettet die Restwertbörsen – jetzt auch car.tv auf “Dummenfang”?

Am 28.06.2010, 29.06.2010 sowie am 07.07.2010 hatten wir u.a. bereits über Anschreiben der HUK und des HDI, gerichtet an Kfz-Sachverständige berichtet, mit denen beide Versicherer den Gutachtern offensichtlich die Nutzungsrechte der Gutachten-Lichtbilder “abjagen” wollten? Zu diesem Thema gab es auch schon am 21.06.2010 einen Beitrag, wie der BVSK mit den Urheberrechten seiner Mitglieder umzugehen gedenkt.

Auch bei der Restwertbörse car.tv (APE Ptacek Engineering GmbH) scheint man nun ein “kleines Problem” mit der rechtlichen Umsetzung des BGH-Urteils I ZR 68/08 zu haben, wenn man folgendes Schreiben, gerichtet an einen Sachverständigen, betrachtet:

Ihre Gutachten
Einstellung in die Restwertbörsen

Sehr geehrte ……

Ziel ist, dass jedes ihrer uns zur Verfügung gestellten Gutachten seitens eines Kfz-Versicherers / Auftraggebers, samt angehängter Dokumentation (Bilden Schadenbeschrelbung, Kalkulation, etc.) unter Einbeziehung der datenschutrechtlichen Anonymisierung, in unsere Restwerbörse car.tv eingestellt wird.

(weiterlesen …)

Abgelegt in car.tv, Haftpflichtschaden, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches, Urheberrecht

Druckversion Druckversion

Facebook – Gewinne und Wettbewerbsvorteile durch Gesetzesbruch!?

„Facebook nutzt persönliche Daten als Währung“

Internetgigant Facebook holt sich persönliche Daten von den iPhones seiner Mitglieder. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht darin eine Verletzung der bestehenden Gesetze, wie sie FOCUS erläutert.

„Facebook ist zu einem Einwohnermeldeamt für die ganze Welt geworden“, sagte Ilse Aigner (CSU) zu FOCUS. Besonders eklatant sei, dass sich Facebook die Daten von unbeteiligten Dritten besorge, die das Netzwerk nicht nutzen. „Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht“, sagte Aigner. Facebook verschaffe sich so Wettbewerbsvorteile, die sie nicht in Ordnung finde.

Quelle: FOCUS, alles lesen >>>>>>>>

Da möchte man doch  Frau Aigner zurufen, schön, dass Sie auch schon aufgewacht sind. Und wo Sie gerade dabei sind, Facebook  auf die Finger zu schauen, bei vielen Versicherern im Verbund des GDV  hat man ebenfalls nicht viel mit Recht und Gesetz am Hut.  Vielleicht haben Sie ja schon mal etwas von der HIS-Datei gehört? Oder von Cotrolexpert oder von Autoonline oder von audatex? Ich wette,  mehr oder weniger umfassendere  Datensammlungen werden sich kaum finden lassen. Herr Hoenen wird Ihnen zudem gern die Funktionsweise des Schadenmanagements der Versicherer näher bringen, insbesondere dessen Umsetzung beim größten Angestellten und Beamtenversicherer, der HUK Coburg Versicherung?

Frau Aigner, kehren Sie auch vor Deutschlands Türen!?

Abgelegt in Audatex, AUTOonline, BGH-Urteile, car.casion, car.tv, carexpert, Control-Expert, DEKRA, EUCON - check-it, Haftpflichtschaden, HP Claim Controlling, Netzfundstücke, W.O.M., Wichtige Verbraucherinfos, WinValue

Druckversion Druckversion

Neues Restwerturteil des BGH – VI ZR 232/09 vom 15.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

VI ZR 232/09

Verkündet am: 15.06.2010

a) Der Geschädigte, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug anschaffen will, darf seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

b) Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt.

BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 – VI ZR 232/09 – LG Gera
                                                                           AG Rudolstadt

(weiterlesen …)

Abgelegt in AUTOonline, BGH-Urteile, car.casion, car.tv, Haftpflichtschaden, Restwert - Restwertbörse, Urteile, W.O.M., WinValue

Druckversion Druckversion

« Vorherige SeiteNächste Seite »