Hallo Leser,
hier ein interessantes Urteil zur fiktiven Abrechnung bei einem Heckschaden eines wahren Oldtimers, nämlich des Mercedes 300 SL Coupe, den dieser auf der legendären Oldtimer-Rallye Mille Miglia erlitt, sowie zur Wertminderung, Mehrwersteuer usw. vom OLG Düsseldorf.
Ich wünsche allen Lesern schöne Ostertage.
Oberlandesgericht Düsseldorf
I-1 U 107/08
vom 30.11.2010
Tenor: Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien wird das am 27.06.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15.Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 36.516,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 26.516,14 € seit dem 24.07.2006 und aus 10.000 € seit dem 07.05.2010, abzüglich am 10.08.2008 gezahlter 6.036,39 €, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten im Falle der Reparatur gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, die anfallende Umsatzsteuer dem Kläger zu erstatten.