Das Amtsgericht Würzburg hat mit Endurteil vom 11.06.2008 die HDI verurteilt, an den Kläger 239,23 € nebst Zinsen zu zahlen.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kläger hat für die Dauer der Reparatur (3 Tage) ein Ersatzfahrzeug gleicher Klasse angemietet, im Modus beträgt der Grundtarif im “Normaltarif‘ 406,00 EUR, hiervon sind die ersparten Eigenaufwendungen mit 10 % gem. § 287 ZPO herauszurechnen, dies ergibt einen Grundbetrag von 365,40 EUR. Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung im hiesigen Bezirk ein Risikoaufschlag für das Unfallersatzrisiko zu rechnen, dies ergibt einen Gesamtbetrag von 438,46 EUR. Hinzu kommen die im “Normaltarif‘ verlangten Nebenkosten für Zustellung, Abholung und Haftungsbefreiung mit insgesamt 109,46 EUR brutto (netto 66,00 EUR und 26,00 EUR), insgesamt ergibt sich damit ein Betrag in Höhe von 547,94 EUR.