Durch die allseits bekannte Firma Control Expert wurde wieder im Auftrag der Allianz-Versicherung die Schadensersatzsumme eines Geschädigten zusammengestrichen.
Die Streichsumme betrug Anfangs fast 750 Euro.
Die Allianz-Versicherung zahlte aber, nach dem der schon im Vorfeld beauftragte Rechtsanwalt sich auf die BGH-Rechtssprechung berief, knapp 500 Euro nach.
Die Differenz ergab sich daraus, dass sich die Allianz auf zwei in Nachbarortschaften ansässige, fabrikatsgebundene Fachwerkstätten mit günstigeren Stundensätzen berief.
Wir hatten die Stundensätze der ortsansässigen fabrikatsgebundenen Fachwerkstätte im Gutachten eingesetzt.
Weiterhin berief sich die Allianz auf ein Urteil des Amtsgerichtes Ulm (6 C 1456/04). Inwiefern das nun juristisch als gleichwertige Verweißmöglichkeit zu werten ist, auch wo die Grenze der Zumutbarkeit (Entfernung) zu ziehen ist, sollen die Juristen beurteilen.