Mit Entscheidung vom 10.02.2010 (21 C 258/10) wurde die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrendar Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Nürnberg im schriftlichen Verfahren dazu verurteilt, das restliche Sachverständigenhonorar zu erstatten.
Aus den Gründen:
Endurteil:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 342,13 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basis-Zinssatz seit 17.12.2003 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert beträgt EUR 342,13
A.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. §§ 495a, 3 ZPO abgesehen.
B.
Entscheidunqsgründe
Die Klage ist begründet.