Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 19.10.2007 (5 S 168/07) auf die Berufung des klagenden Geschädigten aus einem Verkehrsunfall das zunächst zum überwiegenden Teil abweisende Urteil des Amtsgerichtes Bochum aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichtes Bochum insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 796,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2007 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen.
Aus den Gründen: