…und auch im neuen Jahr mussten die Richter und Richterinnen sich mit den unberechtigten Kürzungen der Schadensersatzansprüche der Geschädigten durch die HUK-Coburg und anderer Versicherer auseinandersetzen. Die HUK-Coburg will offensichtlich das Thema auch mit ins Jahr 2011 nehmen und auch weiterhin mit dem Kopf durch die Wand und sich „eine blutige Nase holen“ ? So verurteilte das Amtsgericht Nürnberg durch die zuständige Richterin die HUK-Coburg zur Zahlung der ohne Rechtsgrund gekürzten Schadensersatzansprüche des Geschädigten. Da die HUK-Coburg – wie so oft – behauptete, die Kosten des von der Klägerin beauftragten Sachverständigen seien überhöht, hat die Klägerin, um die Möglichkeit des Regresses mit den Rechtswirkungen dieses Rechtsstreites zu haben, dem Sachverständigen den Streit verkündet. Der Sachverständige ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin beigetreten.
Die Nürnberger Richterin hat mit erfreulicher Klarheit die HUK-Coburg in ihre Schranken gewiesen und ihr klar ins Versicherungsstammbuch geschrieben, dass auch eventuell überhöhte Sachverständigenkosten zu regulieren sind. Allerdings kann sich die Beklagte eventuelle Ansprüche gegenüber dem Sachverständigen abtreten lassen und dann ihrerseits Regress gegenüber dem Sachverständigen nehmen, wobei die Beklagte dann die Darlegungs- und Beweislast trifft.
Lest selbst das Urteil des AG Nürnberg vom 5.1.2011.