Mit Entscheidung vom 26.01.2011 (531 C 338/10) wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese zur Erstattung des restlichen Schadensersatzes im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt. Das Gericht hat die Kosten für die Instandsetzung in einer markengebundenen Fachwerkstatt zugesprochen. Einwendungen der Beklagten bezüglich der Schadensminderungspflicht wurden vom Gericht zurückgewiesen. Ebenso die Verweisung an Werkstätten, die nicht ohne weiteres zugänglich sind. Das Gericht stützt sich im wesentlichen auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 30.6.2008 (22 U 13/08), das dem Urteil als Anlage beigefügt wurde. Hier nun die Entscheidung aus Hamburg nebst Anlage:
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Az.: 531 C 338/10
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
– Kläger –
gegen