In einer bereits üblichen gerichtlichen Honoraruseinandersetzung zwischen einem Sachverständigen und der HUK-Coburg, wurde (ebenso üblich) die HUK-Coburg-Versicherung vom Amtsgericht Regensburg zur vollständigen Zahlung des Sachverständigenhonorars einschließlich Mehrwertsteuer, aufgrund einer rechtsgültigen „Abtretung an Erfüllungs statt“, verurteilt! Nachfolgend die Abschrift des Urteils:
AZ: 9 C 3104/06, AG Regensburg:
Im Namen des Volkes!
Urteil in dem Rechtsstreit, Kfz-Sachverständiger W. Z… (Kläger) gegen HUK-Coburg Allgem. Vers. AG (Beklagte)
wegen Schadenersatz erlässt das Amtsgericht Regensburg durch den Richter Gaßmann aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 05.03.2007 folgendes Endurteil:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 414,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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